Civitas Institut

Blasphemie 2.: Gefördert von der Bundesregierung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 01. April 2010 um 12:21 Uhr

 

Rechtzeitig zum Fest der Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus, dem höchsten Fest der Christenheit, startet eine ganze Welle der Beleidigungen und Angriffe gegen den Heiland und Seine heilige Kirche. Der Film mit den Titel „Jesus und Judas“ läßt an widerlicher Blasphemie nichts aus. Machwerke dieser Art waren noch vor zehn Jahren undenkbar. Der Animations-Kurzfilm, der mit Preisen überhäuft wird, wurde aus öffentlichen Mitteln des Bundeskanzleramtes – unseren Steuergeldern – finanziert. Wir rufen auch hier zum Protest auf. UPDATE vom 23.04.2010

 

 

Das Civitas Institut protestiert auf das Entschiedenste gegen den Kurzfilm „Jesus und Judas“, der aus öffentlichen Mitteln, u.a. des Bundeskanzleramtes gefördert wurde.

 

Dieses Machwerk ist voll von gemeinen Darstellungen unseres Herrn Jesus Christus und Inhalten der katholischen Religion.

 

Das Civitas-Institut fordert Bundeskanzlerin Merkel auf, sich öffentlich von dieser Blasphemie zu distanzieren und sich bei den Christen im Land zu entschuldigen. Außerdem fordern wir von der Bundesregierung die Rückforderung der Fördermittel für diesen Film.

 

Der gotteslästerliche Film wurde gefördert vom Medienboard Berlin-Brandenburg, in dem Minister und Staatssekretäre erheblichen Einfluß haben. Ausdrücklich wird der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Herr Staatsminister Bernd Neumann genannt, der dem Bundeskanzleramt unmittelbar untersteht.

Der Staatsminister hat auf zahlreiche Beschwerden geantwortet und volles Verständnis für die Kritik geäußert. Er weist zugleich darauf hin, daß eine Einflußnahme auf diese Produktion nicht möglich war. Wörtlich heißt es in der Erklärung:

"Die Möglichkeiten, zur Verhinderung eines solchen Films Fördermitteln zu versagen, sind allerdings sehr beschränkt. Bei der Förderung des Filmes „Judas und Jesus“ handelte es sich um eine sogenannte Referenzförderung. Hierbei hatte der Produzent als Gewinner des Deutschen Filmpreises Anspruch auf die finanzielle Förderung eines weiteren Filmprojekts. Die Förderung dieses neuen Filmprojekts erfolgte quasi automatisch, ohne dass eine Jury oder der BKM den Film inhaltlich bewerten und als förderungswürdig eingestuft haben musste. Das neue Filmprojekt darf lediglich nicht gegen bestehende Gesetze, insbesondere das Filmfördergesetz verstoßen.

 

Gleichwohl hatte die zuständige Mitarbeiterin im BKM Bedenken gegenüber einer Förderung des Films und hat diese zum Anlass genommen, sich mit ebenfalls an der Förderung beteiligten Einrichtungen auszutauschen. Nachdem von dieser Seite ihre Bedenken nicht geteilt wurden und auch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) den Film nicht beanstandete, sondern für Zuschauer ab 16 Jahren freigab, wurde aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit gesehen, die Förderung zu versagen."

 

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