Civitas Institut

Moraltheologe: Der Zweck heiligt die Mittel PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 04. Februar 2010 um 11:20 Uhr

Der katholische Moraltheologe Peter Schallenberg aus Paderborn hat in einem Interview für die in Würzburg erscheinende katholische Zeitung „Tagespost“ die Hehlerei der Regierung beim Kauf illegal erworbener Daten von Schweizer Konten verteidigt. Seine Argumentation ist wahrhaft haarsträubend und zeigt die vollkommene Zerstörung der gesunden Prinzipien der Moraltheologie durch die heutigen modernistischen „Theologen“.

Auf die Frage des Interviewers Oliver Maksan, ob der deutsche Staat Hehlerware erwerben dürfe, antwortet der „Moraltheologe“ sinngemäß: Nur nach Schweizer Gesetz seien die Daten illegal erworben worden, da solche Daten nur in der Schweiz der Geheimhaltung unterliegen.

 

Schon diese Aussage ist falsch. Bankdaten dürfen auch in Deutschland von keinem einfach von den Rechnern der Banken kopiert und in Umlauf gebracht werden. Der Diebstahl dieser Daten ist in jedem Fall illegal, auch dann, wenn diese Daten in Deutschland und anderen EU Staaten vom Staat angefordert werden können, sofern ein Verdacht auf Steuerhinterziehung etc. besteht. Privatpersonen dürfen aber auf keinen Fall diese Daten besitzen oder verkaufen.

 

Aus seiner ersten Aussage zieht Herr Professor Schallenberg den Schluß, daß diese Daten nur nach Schweizer Recht Hehlerware seien, nicht jedoch nach deutschen Recht und dies wiederum erlaubt die Schlußfolgerung, daß der Staat diese Daten erwerben darf.

 

Wörtlich sagt er: „Der deutsche Staat darf diese nach Schweizer Recht geschützte Hehlerware in Anspruch nehmen. Hehlerei und Steuerhinterziehung liegen auf einer Ebene, und der Staat darf das eine instrumentalisieren, um das andere zu eliminieren. In diesem Fall könnte man sogar sagen, daß der Zweck die Mittel heiligt.“

 

Konkret besagt dies also, daß der Staat sich selbst eines Verbrechens schuldig machen darf um einen anderes Verbrechen aufzudecken. Wenn man diese Maxime auf andere Fälle überträgt, kann sich in Deutschland bald niemand mehr sicher sein. Folter eines Verdächtigen bei einem schweren Verbrechen müßte dann auch so beurteilt werden, denn das Verbrechen und die Folter „liegen auf der gleichen Ebene“ und der Zweck, den z.B. vom Tode bedrohten Menschen zu retten, rechtfertigt die Folter des Verdächtigen. Dann fragt sich nur, warum ein Polizeichef aus Frankfurt für eine solche Handlung verurteilt wurde.

 

Es ist ein naturrechtliches Prinzip, daß ein Verbrechen nicht mit einem anderen Verbrechen aufgeklärt, verhindert oder bestraft werden darf. Die heutigen „Moraltheologen“ – man sollte vielleicht besser von „Moralanthropologen sprechen – sind jederzeit bereit, Gefälligkeitsgutachten auszustellen entsprechend des Bedarf und der Nachfrage. Moralisch gut ist, was nützt: Der Zweck heiligt die Mittel.

 

Aktuelle Ausgabe

Newsletter










Aktuell online

Wir haben 5 Gäste online

Termine


Nationalwallfahrt nach Fulda
am 11.09.2010 12:00
Fulda, Orangerie am Schloßgarten
 
Findet statt in
1 Tag 12 Stunden 49 Minuten

 

PayPal-Spende

Jedes Engagement, jede Aktion hat auch eine finanzielle Seite, die unsere Einsatzmöglichkeiten begrenzt. Um uns zu helfen, unsere Ausstrahlung zu vergrößern oder unseren Einsatz zu vervielfältigen benötigen wir Ihre finanzielle Unterstützung.
Herzlichen Dank für Ihre Spenden!