| Die berufständische Ordnung und ihre Bedeutung für eine gerechte Gesellschaftsordnung |
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| Montag, den 17. März 2008 um 15:13 Uhr | ||||
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"1. Gerechtigkeit ist heute eines der beliebtesten Begriffe in der sozialpolitischen Debatte. Dabei wird der Begriff heute weitgehend gleichgesetzt mit sozialer Gerechtigkeit, obgleich Gerechtigkeit weit mehr umfaßt als die gleichmäßige Verteilung der Güter und Chancen zwischen Menschen.
Gerechtigkeit bedeutet heute vor allem anderen
Gleichheit und wenn nicht materielle Gleichheit, dann zumindest
Chancengleichheit. Dieses Verständnis der Gerechtigkeit hat mit der echten,
naturrechtlichen Bedeutung des Begriffs nur noch wenig zu tun. Gerechtigkeit
als Gleichheit hat seinen Ursprung in den revolutionären Ideen der
französischen Revolution und wurde später in noch radikalerer Fassung von den
Sozialisten und Kommunisten propagiert. Bis heute ist die Gerechtigkeit im
Sinne der Gleichheit eines der Säulen des Liberalismus und des Sozialismus, unabhängig
von der jeweiligen Schattierung dieser revolutionären Ideen." Doch Gerechtigkeit ist
etwas wesentlich anderes als Gleichheit. Man könnte fast sagen, daß echte
Gerechtigkeit Gleichheit geradezu ausschließt, daß die revolutionäre Gleichheit
tatsächlich ungerecht ist. Auf der Grundlage des Naturrechts betrachtet gibt es
keine Gleichheit. Nur vor Gott und vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Vor Gott sind die Unterschiede des Geschlechts, des Standes, der Intelligenz,
des Ansehens in der Welt usw. ohne Bedeutung und vor dem weltlichen Richter
sollten sie es zumindest sein. In allen anderen Hinsichten sind die Menschen
verschieden. Eines der größten Unterschiede zwischen den Menschen ist das
Geschlecht. Und Gerechtigkeit kann es nur dann geben, wenn diese Unterschiede
stets beachtet, nicht wenn sie nivelliert werden. Denn Gerechtigkeit heißt, daß
jedem das seine zuteil wird, jedem also das, was gerade ihm als Mann oder Frau,
als Schlosser oder Unternehmensinhaber, als Student oder Professor je eigen
ist. Eine vollendete Gerechtigkeit kann es zudem in dieser Welt, die durch die
Erbsünde schwer belastet ist, nie
geben. Gerecht ist allein Gott und Seine Gerechtigkeit ist letztlich das
„Modell“, nach dem sich jede gerechte Ordnung in der Welt ausrichten muß. Damit
ist zugleich gesagt, daß es in einer gottlosen Welt nur schwerste
Ungerechtigkeiten geben kann.
2. Eine gerechte
Gesellschaftsordnung ist eine christliche Gesellschaftsordnung. Eine
christliche Gesellschaftsordnung aber ist eine Gesellschaft, in der vor allem
anderen dem dreifaltigen Gott die Ihm gebührende Ehre und Verherrlichung zuteil
wird, in der die Menschen Ihm das Ihm zukommende geben. Gott ist nicht nur der
Schöpfer aller Einzeldinge, wie der Nominalismus meint, sondern er hat ebenso
die Beziehungen der Dinge zueinander geschaffen und damit auch die menschlichen
Gemeinschaften, allen voran die Familie und den Staat. Als Schöpfer und
Erhalter der Gesellschaft gebührt Ihm Dank und Ehrerbietung, die sich unter
anderem in einem öffentlichen Kult ausdrücken, an dem die Vertreter des Staates
teilnehmen. Ohne die öffentliche Anbetung Gottes, ohne das Ihm das Seine
gegeben wird, kann es keine auch nur im entfernten Sinne gerechte Gesellschaft
geben. Das dem so ist, beweisen die empirischen Tatsachen, wenn diese heute
auch von den Gleichheitsideologen einfach geleugnet werden. Seitdem man Gott
aus der Gesellschaft ausgeschlossen hat, ist die Welt ungerechter als je zuvor.
Die Ideologie vom „dunklen Mittelalter“, die besonders von den Aufklärern seit
dem 18. Jahrhundert verbreitet wird, stürzt, wie alle Ideologien, mehr und mehr
zusammen, seit sich die Historiker der letzten Jahrzehnte vorurteilsfrei dem
Studium des Mittelalters zuwenden. Die mittelalterliche Gesellschaft hatte ein
weit höheres Maß an Gerechtigkeit verwirklicht, wie jede moderne soziale
Marktwirtschaft oder jeder real existierende Sozialismus.
3. Es gibt aber außerdem
ein Prinzip der katholischen Soziallehre, dessen Anwendung und Einhaltung
unabdingbar notwendig für eine gerechte Gesellschaft ist. Ich spreche vom
Prinzip der Subsidiarität. Papst Pius XI., auf den die Formulierung
dieses Prinzips zurückgeht, nennt es deshalb auch ausdrücklich, den „obersten
sozialphilosophischen Grundsatz“. Es ist also nicht irgendein Prinzip der
Soziallehre, es ist das oberste Prinzip. Und ohne eine präzise Beachtung dieses
Prinzips kann es keine gerechte Gesellschaft geben. Deshalb schreibt der Papst
in der Enzyklika Quadragesimo Anno von 1931, das Prinzip definierend:
“Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte
deutlich bestätigt, daß unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben,
die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von
großen bewältigt werden können, so muß doch allzeit unverrückbar jener höchst
gewichtige sozialphilosophische Grundsatz fest gehalten werden, an dem nicht zu
rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener
Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und
der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit,
das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten
Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch
zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze
Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und
Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen,
darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“ (Quadragesimo Anno, Nr. 79, Hervorhebung R.H.).
Schon in dieser
definierenden Formulierung nimmt der Hl. Vater Bezug zur Gerechtigkeit und
bezeichnet den Verstoß gegen die Subsidiarität als Verstoß gegen die
Gerechtigkeit. Eine Gesellschaft, die gegen dieses Prinzip verstößt, kann keine
gerechte Gesellschaft sein. Ein kurzer Blick auf die moderne liberale deutsche
und europäische Gesellschaft genügt, um deutlich zu machen, daß dieses Prinzip,
insbesondere innerhalb der Europäischen Union nicht nur unbeachtet, sondern
sogar bekämpft wird. Dazu ein Beispiel aus dem Jahre 2007. An Bundeskanzlerin
Merkel gewendet sagte der ehemalige Maoist und jetzige Kommissionspräsident der
EU José Barroso: „Ihr Plädoyer, die Macht dort zu belassen, wo sie möglichst
bürgernah ausgeübt werden kann, wogegen ich nicht bin, ist in Wirklichkeit
gegen die europäischen Institutionen gerichtet.“ Wenn also jemand darauf
besteht, daß alles das, was von einer niedrigeren Ebene erledigt werden kann,
nicht von einer höheren abgenommen werden darf, dann ist dies
„Europafeindlich“. Diese Entwicklung wird mehr und mehr zunehmen und Europa in
eine Eurokratendiktatur verwandeln. Darum sind wir Katholiken gewissermaßen
natürliche „Europafeinde“; nein, wir sind Feinde der totalitären EU-Diktatur,
denn eine echte europäische Völkergemeinschaft war bereits im christlichen
Mittelalter verwirklicht.
Das soeben angeführte Zitat
von Papst Pius XI., in dem dieser das Subsidiaritätsprinzip formuliert, steht
unmittelbar vor dem Absatz 81 der Enzyklika, in dem er das Modell der
berufständischen Ordnung vorstellt. Warum? Aus keinem anderen Grund als dem,
daß beides, das Prinzip der Subsidiarität und die berufständische Ordnung,
zusammengehört. Die berufsständische Ordnung ist das Modell einer wahrhaft
gerechten Gesellschaft, einer Gesellschaft, in der jedem das seine zukommen
kann, einer Gesellschaft, in der das Prinzip der Subsidiarität in allen
Bereichen der Gesellschaft und Kultur verwirklicht ist und in der der Staat
seine ihm ureigensten Aufgaben wahrnimmt. Das Prinzip ist der sicherste Schutz
gegen alle übertriebenen Machtansprüche des Staates und damit gegen jede Art
des Totalitarismus. Deshalb kann es auch nicht wahr sein, wenn die Linken und
Liberalen den österreichischen Staat unter Dollfuß als faschistische Diktatur
bezeichnet. Faschistische Diktaturen, wie alle Diktaturen, sind totalitär, doch
die Kennzeichnung als totalitär kommt nicht allein Diktaturen zu, sondern kann
mit modernen Demokratien einhergehen. Totalitär ist ein Staat, der alle
Bereiche des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens an sich reißt.
Demgegenüber war in der Verfassung der Republik Österreich unter Dollfuß nicht
nur das Prinzip der Subsidiarität als Grundprinzip der gesamten
Staatsverfassung festgeschrieben, sondern darüber hinaus hatte Dollfuß die
berufständische Ordnung, die am besten das Subsidiaritätsprinzip realisiert, in
der Verfassung festgeschrieben. Der österreichische Staat unter Dollfuß war
zweifellos autoritär, aber gewiß nicht totalitär, und das ist ein erheblicher
Unterschied.
4. Leider hat die
katholische Kirche die berufständische Ordnung seit den sechziger Jahren
offensichtlich vergessen. Seither findet sich dazu nichts mehr in den
Veröffentlichungen zur Soziallehre. Im jüngsten, 2006 auf deutsch erschienenen
Sozialkatechismus gibt es dazu nicht einmal einen einzigen Satz. Schon in den
späten fünfziger Jahren hatte man sich in Deutschland, beeindruckt vom Wiederaufbau
und dem Wirtschaftswunder, das den meisten Menschen zugute kam, vom Modell der
„sozialen Marktwirtschaft“ beeindrucken lassen, in der Hoffnung, daß auch auf
diesem Weg eine gerechte Gesellschaft möglich werden könnte. Doch ist und
bleibt die soziale Marktwirtschaft das Modell einer liberalen Gesellschaftsordnung,
welche die sogenannten „Härten des Kapitalismus“ durch soziale Fürsorge von
Seiten des Staates auszugleichen versucht. Dies kann aber kein Modell einer
gerechten Gesellschaft sein, weil es nur solange funktioniert, wie ausreichend
staatliche Mittel zur Verfügung stehen, durch die man soziale Projekte und
Maßnahmen finanzieren kann, wie sich seit den achtziger Jahren des letzten
Jahrhunderts immer deutlicher zeigt, wo dies nicht mehr der Fall ist. Zudem
übernimmt der Staat in der sozialen Marktwirtschaft Aufgaben, die über seinen
Kompetenzbereich hinausgehen und verstößt damit in starkem Maße gegen die
geforderte Subsidiarität. Außerdem hat sich gezeigt, daß die soziale
Marktwirtschaft sehr anfällig ist für den Mißbrauch durch Personen, die
grundsätzlich fähig und in der Lage sind, Leistungen für das Gemeinwohl zu
erbringen, die sich aber lieber auf Kosten der Gesellschaft in der „soziale
Hängematte“ ausruhen.
So bleibt die
berufständische Ordnung nach wie vor das Modell einer gerechten
Gesellschaft. Doch was ist nun eigentlich mit berufständischer Ordnung gemeint?
Die berufständische Ordnung ist eine Gliederung der gesamten Gesellschaft nach
Berufsständen. Sie bildet gewissermaßen das gesellschaftliche Gegenstück zum
föderalistisch bestimmten politischen Aufbau des Staates. Unter einem
Berufstand im Sinne der berufständischen Ordnung versteht man eine Leistungsgemeinschaft
von Personen, die dem gleichen Beruf angehören. Unter „Beruf“ im Sinne der
berufständischen Ordnung versteht man dabei nicht in erster Linie das, was man
gewöhnlich auf die Frage „Was ist Ihr Beruf?“ antwortet, nämlich Elektriker,
Feinmechaniker, Sachbearbeiter oder Betriebswirt, sondern den Wirtschafts- und
Kulturbereich, innerhalb dessen jemand seine Tätigkeit ausübt. Die genannten
vier Berufe könnten also zum gleichen Berufsstand gehören, beispielsweise dem
Berufstand Maschinenbau. In den meisten Fällen umfaßt ein Berufstand eine
Mehrzahl von Berufen (im engeren Sinne). Insofern ist ein Berufstand in sich
wieder gegliedert indem er aus kleineren Berufseinheiten, wie
Berufsvereinigungen bestehen kann. Zu den Berufsständen gehören nicht nur
wirtschaftliche Berufe, sondern auch kulturelle und soziale Berufstände, wie
Künstler, Philosophen, Universitätsprofessoren, Ärzte und Rechtanwälte.
5. Historisch geht die Idee
der berufständischen Ordnung auf das mittelalterliche Zunft- und Ständewesen
zurück, das bereits im 15. Jahrhundert deutliche Verfalls- und
Auflösungserscheinungen zeigte und nicht mehr in der Lage war, die einsetzenden
Veränderungen in Gewerbe und Handel, die sich aus der Umstellung von der Waren-
zur Geldwirtschaft ergaben, durch eine Reform aufzugreifen. Wäre es bereits
hier zu einer Umwandlung des Zunftwesens zur berufständischen Ordnung gekommen,
so wäre uns vermutlich später der liberale Kapitalismus erspart geblieben. Das
es anders kam, liegt meines Erachtens besonders am Siegeszug des Protestantismus,
der die geistige, kulturelle und religiöse Einheit Europas zerstört hat. Die
durch den Protestantismus propagierte strikte Trennung von weltlichem und
religiösem Bereich, der die Welt sich selbst überläßt und die Religion in das
Private verlegte, war nicht mehr in der Lage, das naturgemäße Modell der Zünfte
und Stände zu einer neuen, ebenso naturgemäßen Ordnung zu reformieren, die in
der Lage ist, den Anforderungen der modernen Welt gerecht zu werden. Durch den
Einfluß des Protestantismus, auch in breiten Kreisen der katholischen Kirche
und durch den Abwehrkampf der Gegenreformation, waren die Kräfte der Katholiken
derart gebunden, daß sie nicht die Kräfte aufbrachten, eine neue
gesellschaftliche Ordnung aufzubauen, bzw. die bestehende zu reformieren.
Entscheidend
ist, daß die berufständische Ordnung ebenso wie das Zunft- und Ständewesen bzw.
die entsprechenden Formen in der Antike naturgemäße gesellschaftliche Ordnungen
sind, die nicht Produkte ideologischer Konzepte sind, wie der Liberalismus oder
der Sozialismus. Ich bin davon überzeugt, daß sich die berufständische Ordnung
ganz von selbst ergeben hätte, wenn die katholische Einheit Europas erhalten,
und Europa von den Ideologien verschont geblieben wäre. Gleichwohl ist die
berufständische Ordnung keine speziell katholische Gesellschaftsordnung, ebenso
wenig wie dies die Zunftordnung oder die antike Gesellschaftsordnung gewesen
sind. Die berufständische Ordnung ist die naturgemäße Ordnung der Gesellschaft
im Zeitalter der Industrialisierung wie der postindustriellen Gesellschaft. Sie
ist die gesellschaftliche Ordnung, die dem Wesen des Menschen am besten
entspricht. So wie sich der politische Staat über Familie, Nachbarschaft,
Dorfgemeinschaft, Stadt bis hin zum Staat entwickelt, so bildet sich die
gesellschaftliche Ordnung über den Berufstand als der Gemeinschaft, in die ein
Mensch naturgemäß eingebunden ist und durch die er an der Entwicklung des
Gemeinwohls mitwirkt. Die berufständische Ordnung beruht somit auf den
natürlichen Grundpflichten und –rechten, auf den sich aus der menschlichen
Natur ergebenden Grundgesetzen und nicht auf einer positiven, d.h. von Seiten
des Staates gemachten Ordnung. Sie ist zudem vollständig unabhängig von der
politischen Herrschaftsform und mit der Monarchie und Aristokratie ebenso
vereinbar wie mit der Demokratie. Allerdings ist sie unvereinbar mit deren
Entartungsformen, insbesondere mit jeder Art des Totalitarismus.
6. Daß die Idee der
berufständischen Ordnung erst im 20. Jahrhundert klar hervorgetreten ist, hat
verschiedene Gründe. Es brauchte lange Zeit bis die negativen Auswirkungen des
Liberalismus, der als Idee bereits im späten 17. Jahrhundert entstand, sichtbar
wurden. Zunächst regierte die Kirche darauf mit den Mitteln der Nächstenliebe
und Caritas. Erst als große Massen der Bevölkerung von ihren angestammten
Besitz, von Grund und Boden, Heim und Herd getrennt und zu Arbeitssklaven in
den Fabriken und Manufakturen gemacht wurden, wurde das Elend unübersehbar, zugleich
aber auch, daß die bisherigen Mittel der Armenfürsorge nicht ausreichten,
diesem Elend Herr zu werden. Aus dieser Situation heraus schrieb Papst Leo
XIII. seine Sozialenzyklika, die bereits erste Ansätze zu einer neuen
gesellschaftlichen Ordnung vorschlägt. Vorausgegangen waren allerdings bereits
die Gründung der Gesellenvereine durch Adolf Kolping, die Reformpläne des
Bischofs Ketteler und die Gründung von Arbeitervereinen. Im Unterschied zu den
sozialen, karitativen und seelsorgerischen Bemühungen, die mehr eine Reaktion
auf die Verelendung der Menschen durch den Liberalismus bedeuteten, stellte die
berufständische Ordnung nun ein gesellschaftliches Modell vor, durch das solche
Verelendungen und Ungerechtigkeiten erst gar nicht entstehen können.
Insbesondere wendet sich Pius XI. gegen den Klassenkampf und die Spaltung der
Gesellschaft als Folge des liberalen Kapitalismus, wenn er in seiner Enzyklika
auf die berufständische Ordnung zu sprechen kommt. Im Unterschied zur
liberal-kapitalistischen Ordnung die auf den Kampf jeder gegen jeden angelegt
ist, und damit eine echte gesellschaftliche Einheit und Ordnung verhindert bzw.
nur äußerlich erzwingt, ist die berufständische Ordnung in ihrem ganzen Wesen
auf das Gemeinwohl angelegt. Im Mittelpunkt steht hier nicht der Kampf und die
Konkurrenz der Unternehmen gegeneinander, obwohl selbstverständlich die
wirtschaftliche Konkurrenz nicht ausgeschlossen wird, sondern die
Zusammenarbeit der Berufstände zum Gemeinwohl. Die berufständische Ordnung ist,
auch im Unterschied zur mittelalterlichen Zunftordnung, eine leistungsorientierte
Ordnung, in der jeder entsprechend seiner Leistung für das Gemeinwohl entlohnt
wird.
Angesichts dessen, daß die
Klassengesellschaft seit den fünfziger Jahren mehr und mehr zurückgedrängt
wurde, könnte der Eindruck entstehen, daß die berufständische Ordnung heute
nicht mehr zeitgemäß ist. Der neue Sozialkatechismus der katholischen Kirche
erwähnt diese soziale Ordnung vermutlich auch deshalb gar nicht mehr.
Gleichwohl ist die berufständische Ordnung heute vielleicht zeitgemäßer als je
zuvor, denn noch niemals in der Geschichte hat der Mensch in einer derartig
anonymen und atomisierten Gesellschaft gelebt wie heute, in der Jeder gegen
Jeden sich zu behaupten hat und die Menschen an diesen sozialen Verhältnissen
mehr und mehr erkranken. Das Besondere der berufständischen Ordnung ist die
Ausrichtung aller gesellschaftlichen Leistungen auf das Gemeinwohl im Gegensatz
zum individualistischen Kapitalismus, der ausschließlich die einzelbetriebliche
Rentabilität und Effektivität im Auge hat. Daran ändert auch die „soziale
Marktwirtschaft“ grundsätzlich nichts; sie sieht ihre Aufgabe nur in der
Linderung der Folgen des Wirtschaftsliberalismus. Die berufständische Ordnung beteiligt jeden Einzelnen in der ihm
entsprechenden Weise an der Verwirklichung des Gemeinwohls. Arbeitgeber und
Arbeitnehmer arbeiten nicht nur auf betrieblicher Ebene zusammen, sondern auch
überbetrieblich in den Standesorganisationen, die als öffentlich-rechtliche Organisationen
über eine eigenständige, vom Staat weitgehend unabhängige Regelung aller zu
ihrem Bereich gehörenden Aufgaben, jeweils in Abstimmung mit anderen
Standesorganisationen und für das Gemeinwohl, vornehmen. So obliegt
beispielsweise die Sorge und Vorsorge für Kranke, Rentner und Arbeitslose nicht
mehr dem Staat, sondern den jeweiligen Berufsständen. Während im liberalen
Kapitalismus die Folgen beispielsweise von Massenentlassungen vom Unternehmen
auf die Gesamtgesellschaft und den Staat abgewälzt werden, ist hierfür in der
berufständische Ordnung der Berufsstand selbst verantwortlich. Die zu einem
Berufsstand gehörenden Betriebe und Unternehmen müssen für die in ihrem Bereich
freigesetzten Arbeitnehmer selbst die Sorge übernehmen, ihnen z.B. Arbeitslosenunterstützung
zahlen und für ihre Wiedereingliederung in das Berufsleben sorgen. Dies wird
zwangläufig dazu führen, daß andere, in der selben Standesorganisation
zusammengeschlossenen Unternehmen, Massenentlassungen zu verhindern suchen, die
zu ihren Lasten gehen. Die in einem Berufsstand zusammengeschlossen Unternehmen
sind dem Gemeinwohl verpflichtet und Maßnahmen eines Unternehmens, die dem
Gemeinwohl schädlich sind, werden so durch die berufständische Gemeinschaft
geahndet. Gerade die Ausrichtung der gesellschaftlichen Tätigkeit auf das Gemeinwohl
kann durch keine andere Gesellschaftsordnung besser verwirklicht werden als
durch die berufständische Ordnung. Da sie die der Natur des Menschen am besten
entsprechende Gesellschaftsordnung ist, ist die berufständische Ordnung auch in
den industriellen und post-industriellen Gesellschaften durchaus zeitgemäß.
Auch auf europäischer und internationaler Ebene ist die berufständische Ordnung
durchaus sinnvoll und bewirkt nicht, wie die moderne Globalisierung, die noch
tiefer als bisher gehende Zersplitterung, Spaltung und Atomisierung der
Menschen. Schon in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts wurde über die
Anwendung des Modells der berufständischen Ordnung auf europäischer und
internationaler Ebene nachgedacht. Grundlage dafür ist aber das Prinzip der
Subsidiarität, das dem der Globalisierung diametral entgegengesetzt ist. So wäre
eine berufständische Körperschaft auf europäischer Ebene beispielsweise zuständig
für Fragen des europäischen Wettbewerbsrechts, durch das auch verhindert werden
könnte, daß westeuropäische Unternehmen ohne weiteres in die billigeren Länder
Osteuropas abwandern und hier dadurch tausende Arbeitsplätze vernichtet werden.
Und dies sollte nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer, sondern mindestens
ebenso im Interesse der Unternehmen sein. Sicherlich werden sich die
multinationalen Großkonzerne gegen jede Ordnung wehren, die ihren Interessen
entgegenstehen. Deshalb sind es auch besonders diese Konzerne, die den
Liberalismus mit allen Mitteln verteidigen. Die multinationalen Großkonzerne
sind heute die eigentlichen Träger der revolutionären Ideen der französischen
Revolution mit dem Bestreben der totalen Gleichmacherei, der Vernichtung aller
geschlechtlichen, kulturellen, historischen, regionalen und nationalen
Unterschiede und Besonderheiten um so alle in gleicher Weise in den
Produktionsprozeß zu integrieren und zu willigen Konsumenten zu erziehen. Und
ihr Einfluß auf politische Entscheidungen kann gar nicht überschätzt werden.
7. Der von den
Großkonzernen propagierte und getragene Liberalismus, der ein großes Interesse
daran hat, alle Unterschiede des Geschlechts, der Kultur und der sozialen
Bindungen zu nivellieren, hat es denn auch bisher geschafft, daß die Idee der
berufständischen Ordnung nicht weiter verfolgt wurde. Liberalismus und
Sozialismus, so verschieden diese auch in mancher Hinsicht sind, sind entschiedene
Gegner der berufständische Ordnung. Diese Ideologien haben es verhindert, daß
diese neue Ordnung weiter diskutiert oder auch theoretisch weiterentwickelt
wurde und beispielsweise Gegenstand der Forschung an wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen
Instituten und Fakultäten wurde. Hinzu kommt die grundsätzliche Abneigung der
modernen Gesellschaften gegen die katholische Soziallehre. Seit dem II.
Vatikanischen Konzil hat zudem auch von Seiten der katholischen Kirche die
Förderung und Propagierung der berufständische Ordnung, wie sie noch von Papst
Pius XII. bei zahlreichen Gelegenheiten vorgenommen wurde, nachgelassen, indem
man sich mit einem sozial abgefederten liberalen Kapitalismus unter dem Titel
„soziale Marktwirtschaft“ arrangiert hat. Der scheinbare Sieg des Liberalismus
über den Sozialismus hat zu einer weiteren Stärkung des liberalen Kapitalismus
beigetragen, der sich so einer echten Reform entbunden fühlt. So ist die Idee
der berufständische Ordnung heute faktisch aus der öffentlichen Debatte
verschwunden. Ein weiterer Grund für die fehlende Beachtung der berufständische
Ordnung liegt auch in zahlreichen Mißverständnissen, die damit verbunden sind
und die auch durch den Liberalismus bewußt ausgestreut wurden. So wird
beispielsweise die berufständische Ordnung mit dem „Ständestaat“ gleichgesetzt,
wobei man auf das faschistische Italien unter Mussolini verweist, das nun
sicherlich kein Modell für eine berufständige Gesellschaftsordnung darstellt.
Auch der autoritäre Charakter der österreichischen Republik unter Dollfuß wird
mit der ständischen Ordnung gleichgesetzt, der aber davon völlig unabhängig ist
und seinen Grund in den anarchistischen Verhältnissen und der Bedrohung der
gesellschaftlichen Ordnung Österreichs durch Sozialisten und Nationalsozialisten
hatte. Die berufständische Ordnung, dies muß immer wieder betont werden, ist
kein politisches System, sondern eine gesellschaftliche, eine soziale
Ordnung, die mit jeder politischen Herrschaftsform vereinbar ist, außer mit einem
totalen Staat, wie man ihn vom Nationalsozialismus und Kommunismus her kennt.
Der moderne liberale Staat mit seinen Massendemokratien entwickelt sich seit
etwa zwanzig Jahren ebenfalls mehr und mehr zu einem totalen Staat, einem Staat
also, der nicht nur alle politischen, sondern auch alle gesellschaftlichen
Bereiche kontrolliert und reglementiert. Gerade gegen diese Entartung der
modernen Demokratie ist die berufständische Ordnung das beste Gegenmittel.
Es soll
aber auch nicht verschwiegen werden, daß die berufständische Ordnung in sich
selbst Probleme aufweist und keineswegs zu einer heilen Welt der Glückseligkeit
führt. Jede gesellschaftliche Ordnung ist unvollkommen, doch im Unterschied zu
den Weltbeglückungsideologien weiß die katholische Soziallehre um dieses Faktum,
und so verspricht die berufständische Ordnung auch nicht das Heil auf Erden.
Sie erfordert zudem ein hohes moralisches Bewußtsein, dem das Gemeinwohl vor
allem anderen am Herzen liegt, und das besonders von seinen Amtsträgern und
Funktionären ein gewisses Maß an Selbstlosigkeit fordert, wozu angesichts von
über zweihundert Jahren liberalem Egoismus eine gewisse Umgewöhnung erforderlich
ist.
8. Da die berufständische
Ordnung kein ideologisch beeinflußtes Modell für eine gerechte
Gesellschaftsordnung ist, kann sie auf Strukturen verweisen, die sich bis heute
in vielen westeuropäischen Ländern erhalten haben. Im Unterschied zum
Liberalismus und Sozialismus, die bestehende Strukturen zerstört haben um nach
diesem revolutionären Akt eine neue Gesellschaft zu bauen, greift die
berufständische Ordnung auf Strukturen zurück, die sich schon seit
Jahrhunderten herausgebildet haben um diese weiter auszubauen und zu stärken.
In fast allen westlichen Ländern finden sich bereits Strukturen, auf denen die
neue Ordnung aufbauen kann. Die bekanntesten Beispiele sind die Kammern der
Ärzte und Juristen und weiterer selbständiger Berufe, die schon weitgehende
Realisierungen der berufständische Ordnung sind. Auch die Industrie- und
Handelskammern, sowie die Innungen der Handwerker weisen bereits die
wichtigsten Elemente der berufständische Ordnung auf. Allerdings sind die
Kompetenzen dieser öffentlich-rechtlichen Verbände bei weitem unterhalb dessen,
was ihnen in einer Gesellschaftsordnung unter berufständischer Ausrichtung zukommt.
Weitere bereits bestehende Organisationsformen, die sich problemlos in die
berufständische Ordnung integrieren lassen, sind die Genossenschaften und
Berufsverbände. Leider wurde in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr versucht,
diese Strukturen zu zerstören und zu entmachten und ihre Kompetenzen dem
staatlichen Einfluß zu unterwerfen. Ein besonders krasses Beispiel ist die
faktische Gleichschaltung und Verstaatlichung der Krankenkassen, die eigentlich
durch die berufständischen Körperschaften getragen werden sollten. Nach dem
Modell der berufständischen Ordnung fällt der gesamte Bereich der Wirtschaft
und der größte Bereich der sozialen Fürsorge, insbesondere Kranken-, Renten-
und Arbeitslosenversicherung in den Aufgabenbereich der berufständischen Körperschaften.
Dem Staat kommt hier nur eine Kontrollfunktion im Blick auf das Gemeinwohl zu.
Die berufständische Ordnung gesteht den berufständischen Gemeinschaften, die
selbst subsidiär von unten nach oben aufgebaut sind, ihr volles Eigenrecht zu,
wodurch der Staat für seine wesentlichen Aufgaben frei wird. Die
berufständische Ordnung fördert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen
sozialen Gruppen und Gemeinschaften und unterstützt die schwächeren Glieder der
Gesellschaft. Durch die Ausrichtung der gesamten berufständischen Ordnung auf
das Gemeinwohl stellt sie dieses über die Einzel- und Gruppeninteressen und
unterbindet damit den Lobbyismus der zu einem Recht des Stärkeren geführt hat.
Am Beispiel des Gesundheitswesen könnte man die berufständische Ordnung
folgendermaßen verdeutlichen: Jeder einzelne Berufsstand, also z.B. die
Berufstände Elektroindustrie, Maschinenbau, Verlagswesen, chemische Industrie
usw. unterhalten für ihre Mitarbeiter eigene Krankenversicherungen. Soweit dies
möglich ist, sind sie zugleich Träger von Krankenhäusern, Altenheimen und
anderen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge. In einer gemeinsamen Kommission
mit dem Berufständen pharmazeutische Industrie, Gesundheitswesen und dem
Berufstand der Ärzte könnte ein Austausch über die Forschung zur Entwicklung
neuer Medikamente stattfinden, aber auch die gemeinsame Festlegung von
Obergrenzen für die Preise der Medikamente. Im heutigen liberalen
Wirtschaftssystem wird ein großer Teil der Forschungsarbeit in der
pharmazeutischen Industrie einzig zu dem Zweck aufgewendet, neue Medikamente zu
entwickeln, die sich von bereits vorhandenen kaum unterscheiden, um die
Patentrechte zu wahren. Dies verteuert die Medikamente mehr und mehr, so daß
die medizinische Versorgung kaum noch finanzierbar ist. Das hier staatliche
Eingriffe nichts bewirken, ja geradezu zum Gegenteil ausschlagen, haben die „Gesundheitsreformen“
der letzten Jahrzehnte deutlich gemacht. Durch eine Einbindung der
pharmazeutischen Industrie und der Apothekenkammern in eine berufständische
Ordnung ließen sich diese Probleme beseitigen.
Auch zahlreiche weitere
Aufgaben, die bis heute der Staat übernimmt, müssen in die Befugnis der
berufständischen Organisationen abgegeben werden, wobei der Staat immer die
Kontroll- und Aufsichtsfunktion behält. Derartige Aufgaben der berufständischen
Kammern im wirtschaftlichen Bereich sind z.B. die Ausarbeitung des
Wettbewerbsrechts, für das der Staat nur noch den Rahmen vorgibt, die
Wettbewerbs- und Preiskontrolle im Sinne des Gemeinwohls, Börsenaufsicht,
Verbraucherschutz und zahlreiche andere Aufgaben, die heute vom Staat
übernommen werden. Hinzu kommt die Sorge der berufständischen Körperschaft für
die in ihrem Bereich entstandenen Arbeitslosen, was dazu führen wird, daß die
Verbände auf ihre Mitgliedsunternehmen Druck ausüben, um die Arbeitslosigkeit
möglichst gering zu halten, da sie selbst für deren Versorgung zuständig sind.
Aber nicht nur der wirtschaftliche, sondern auch der kulturelle Bereich fällt
unter die berufständische Ordnung. So ist das Erziehungs- und Bildungswesen
weitgehend vom Staat unabhängig, ebenso wie die bestehenden
technisch-wissenschaftlichen Hochschulen bzw. Fachhochschulen von den
berufständischen Verbänden getragen werden. All dies führt zu einer ganz
erheblichen Reduzierung der Steuerlast und ist schon von daher im Interesse der
Wirtschaft. Zwar müssen die Unternehmen nun Aufgaben selbst finanzieren, die
sie bisher an den Staat abgegeben haben, aber man kann davon ausgehen, daß die
berufständischen Körperschaften viele der ihnen nun übertragenen Aufgaben weit
effektiver und kostengünstiger durchführen können, als der Staat. Einzig die
Universitäten bleiben wegen ihres umfassenden Lehr- und Forschungsauftrags, der
sich besonders der Grundlagenforschung widmet, in staatlicher oder kirchlicher
Hand.
9. Wie die
berufständische Ordnung ganz konkret umgesetzt werden kann, hängt von den
jeweiligen wirtschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten eines Landes ab und
kann nicht allgemeinverbindlich festgelegt werden. Die bestehenden Strukturen
und Institutionen eines Landes müssen berücksichtigt und in den Aufbau der
berufständischen Ordnung einbezogen werden. So sind die in Deutschland bereits
bestehenden Kammern, wie Anwalts- und Ärztekammern, Industrie- und
Handelskammern, die Innungen und berufständischen Verbände, wie der
Börsenverein des deutschen Buchhandels, weiter auszubauen. Im Unterschied zu
ihrem derzeitigen Status werden diese Organisationen in der berufständische
Ordnung in selbständige, öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit dem Recht
auf eigene Gesetzgebung für den jeweiligen Berufstand weiter ausgebaut. Dies
ist überhaupt ein zentrales Merkmal der berufständischen Ordnung. Alle zum
Bereich eines Berufsstandes gehörenden Aufgaben werden von diesem völlig selbständig
geregelt, wobei der Staat allgemeine Richtlinien vorgeben kann. Anders als die
reinen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften, Berufsverbände),
sind die Gremien der berufständischen Körperschaften paritätisch besetzt, so
daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch, wo erforderlich, Verbraucher
gleichberechtigt und im Sinne des Gemeinwohls ihrer Gemeinschaft und des
gesamten Landes ihre Angelegenheiten durch verbindliche Gesetze für alle zu dem
Berufsstand gehörenden Personen und Unternehmen regeln.
Gleichwohl
bleibt auch in einer berufständischen Ordnung das Primat der Politik, bzw. des
Staates bestehen. Der Staat übt die Kontrolle über die berufständischen
Verbände aus und gibt den Rahmen für ihre Tätigkeit vor. Dies ist schon deshalb
erforderlich, weil die primäre, ja ausschließliche Aufgabe des Staates in der
Sorge für das Gesamtgemeinwohl besteht. Die berufständischen Verbände
ihrerseits stellen Vertreter zur Verfügung, die dem Staat bei der Gesetzgebung
beratend zur Seite stehen. Dies kann auch durch eine eigene Kammer geschehen,
die beispielsweise in Deutschland zusätzlich zu Bundestag und Bundesrat
eingerichtet wird und in der die berufständischen Verbände ihre Vertreter
entsenden. Diese Beratungsfunktion berufständischer Vertreter verhindert den in
der liberalen Marktwirtschaft herrschenden Lobbyismus, bei dem stets die
mächtigsten Konzerne und Verbände ihre Interessen durchsetzen. Durch die
berufständische Ordnung wird der Staat wieder frei für seine ihm wesentlich
zukommenden Aufgaben. In den Bereichen Wirtschafts- und Kulturpolitik gibt der
Staat die allgemeinen Rahmengesetze vor, überläßt es aber den Berufständen
diese weiter inhaltlich zu füllen, aber auch durch Gesetze zu erweitern, die
für jeweiligen Bereich verpflichtend sind.
10. Das
Modell der berufständischen Ordnung ist keineswegs auf die nationalen Grenzen
einer Volkswirtschaft begrenzt, sondern kann auf den europäischen
Wirtschaftsraum und auch darüber hinaus erweitert werden. Schon Pius XI. hatte
in seiner Enzyklika Quadragesimo anno darauf hingewiesen. Der subsidiäre
Aufbau der berufständischen Ordnung, der je nach Wirtschafts- und Kulturbereich
auf Kreis- Bezirks- oder Landesebene beginnt, kann über die Bundesebene hinaus
auf europäischer Ebene ausgedehnt werden. Hier ist aber das Prinzip der
Subsidiarität streng zu beachten, wodurch für die europäischen berufständischen
Körperschaften nur ein geringer Aufgabenbereich übrig bleibt, der auf
nationaler Ebene nicht mehr ausreichend geregelt werden kann. Dazu könnte
beispielsweise das europäische Wettbewerbsrecht gehören. Insofern widerspricht
die berufständische Ordnung keineswegs den Bestrebungen nach europäischer und
internationaler wirtschaftlicher und kultureller Zusammenarbeit. Allerdings unterscheidet
sich eine solche übernationale Kooperation radikal von der heutigen
liberalistischen Europäischen Union, der OECD oder der UNO. Dieser Unterschied
liegt vor allem anderen im strikt subsidiären Aufbau der berufständischen
Ordnung, was besagt, daß die übernationalen Verbände streng darauf zu achten
haben, ausschließlich die Bereiche zu behandeln, die über die Möglichkeiten und
Fähigkeiten der regionalen und nationalen Berufstände hinausgehen. Die EU
entwickelt sich demgegenüber seit Jahrzehnten in die umgekehrte Richtung, so
daß mittlerweile etwa 70% der Gesetze, die im deutschen Bundestag verabschiedet
werden, Umsetzungen von Beschlüssen der EU-Kommission und anderer europäischen
Institutionen sind. Damit ist die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten
weitgehend abgeschafft und alles läuft auf einen eurokratischen Totalitarismus
unter liberalistischer und antichristlicher Vorherrschaft hinaus. Gerade um die
natürliche, subsidiäre Ordnung der Gesellschaft in den europäischen Mitgliedsländern
und den Nationalstaaten wieder herzustellen, ist nichts besser geeignet als die
Einführung der berufständischen Ordnung auch im europäischen Maßstab.
Unter
Globalisierung versteht man den Prozeß der zunehmenden internationalen
Verflechtung in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen. Im Bereich
der Wirtschaft ist diese Entwicklung von einem freien Welthandel geprägt, wobei
Produktion und Dienstleistungen zunehmend in unterentwickelte Länder verlagert
werden. Die Folgen der Globalisierung sind eine deutliche Absenkung des
Lebensstandards der Menschen vor allem in den reichen Ländern der Erde,
insbesondere den USA und Westeuropa, und gleichzeitig eine Verbesserung der
materiellen Bedingungen von Menschen in vielen bisherigen Entwicklungsländern
(China, Indien) oder in weniger entwickelten Industrieländern (Osteuropa,
Mittel- und Südamerika). Die Globalisierung ist in ihrer gesamten Tendenz und
Ausrichtung die Verwirklichung der liberalen Ideen des 19. und 20. Jahrhunderts
und führt über den wirtschaftlichen Bereich hinaus zur Zerstörung gewachsener
sozialer und kultureller Strukturen in allen betroffenen Ländern, mit dem
bereits von den Freimaurern des 18. Jahrhunderts angestrebten Ziel des
Weltstaates. Insofern erwächst die Globalisierung aus den Ideen des
Liberalismus und ist nicht einfach bloß eine internationale Zusammenarbeit in
kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen. Eine solche
Zusammenarbeit ist durchaus begrüßenswert und ein wichtiger Beitrag zum
Weltfrieden, worauf besonders Papst Pius XII. in zahlreichen Ansprachen immer
wieder hingewiesen hat. Allerdings muß diese Zusammenarbeit auf den Grundlagen
und den Prinzipien der katholischen Soziallehre erfolgen, die allein eine
gerechte Ordnung ermöglicht. Die derzeitige Globalisierung steht dazu geradezu
im direkten Gegensatz indem weltweit operierende multinationale Großkonzerne
und mächtige international vernetzte Organisationen ihre Macht benutzen, um
ihre Interessen und Ideologien weltweit durchzusetzen. Diese Bestrebungen gehen
einher mit einer Entwurzelung der Menschen aus allen natürlichen Bindungen,
einschließlich der Zerstörung der Familie. Dieser Entwicklung entgegenzuwirken
ist eines der Aufgaben der berufständischen Ordnung.
11. Da das Modell der
berufständischen Ordnung insbesondere den wichtigsten Trägern der Gesellschaft,
den mittelständischen Unternehmen und den Arbeitnehmern zugute kommt, während
der Einfluß multinationaler Konzerne, Banken und Aktiengesellschaften, durch
die gleichberechtigte Behandlung aller Interessen in den Gremien der
berufständischen Körperschaften eher abnehmen dürfte, sind es auch besonders
diese Konzerne, die sich einer Umwandlung der Gesellschaft zu einer
berufständischen Ordnung entgegenstellen werden. Diese Konzerne und ihre
politischen Interessenvertreter in allen politischen Parteien sind denn auch
die entschiedensten Verteidiger der liberalen Ordnung, nicht nur im
wirtschaftlichen Bereich, sondern besonders auch im politischen Bereich. Die
Menschenrechtspropaganda ist hier der bekannteste Ausdruck der liberalen
Offensive gegen eine naturgemäße Gesellschaftsordnung. Insofern ist in
absehbarer Zeit sicherlich nicht zu erwarten, daß das Modell der
berufständische Ordnung in den westlichen Gesellschaften auch nur Beachtung
finden wird. Hinzu kommt, daß seit dem II. Vatikanischen Konzil auch die
katholische Kirche sich mit der sozial geschminkten liberalen Marktwirtschaft
arrangiert hat. Bereits in den späten fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts
gibt es nur noch wenige Schriften zu diesem Thema, dessen Blüte nach der
Veröffentlichung der Enzyklika Quadragesimo anno, insbesondere in den
dreißiger Jahren war, obwohl Papst Pius XII. bis zum Ende seines Pontifikates
immer wieder auf sie hingewiesen hat. Gleichwohl lohnt es sich, auch weiterhin
am Modell der berufständischen Ordnung festzuhalten und dieses auf die
Erfordernisse der modernen postindustriellen Gesellschaft hin
weiterzuentwickeln. Wichtig dafür ist zunächst die erneute Bekanntmachung der
berufständischen Ordnung durch neue Veröffentlichungen zum Thema, aber auch und
vor allem durch die aktive Mitarbeit katholischer Arbeitgeber, Arbeitnehmer und
Selbständiger in bestehenden berufständischen Organisationen, wie den Kammern
und Innungen, um diese zu stärken und in ihnen den Gedanken der
Weiterentwicklung hin zu einer berufständischen Ordnung zu verbreiten.
Katholiken die in den politischen Parteien mitarbeiten, sollten auch hier
daraufhin wirken, daß die berufständische Ordnung zu einem Programmpunkt wird.
Grundsätzlich gilt, daß man alle sozialen und politischen Bestrebungen unterstützen
sollte, die den Prinzipien der katholischen Soziallehre entsprechen, besonders
dem Subsidiaritätsprinzip, und das man entschieden den liberalistischen und
sozialistischen Bestrebungen widerspricht. Es ist für Katholiken von großer Bedeutung
nicht nur in einer kritisch-ablehnenden Haltung gegen die Gesellschaft zu
verharren, sondern gleichzeitig eine wahre Alternative zur Zerstörung von Staat
und Gesellschaft durch den linken Liberalismus aufzuzeigen, wie ihn die
überlieferte katholische Soziallehre mit ihrem Modell berufständische Ordnung
darstellt. Ich bin davon überzeugt, daß die Menschen im Grunde ihres Herzens
genug haben von der nicht endenden permanenten Revolution der Gesellschaft, in
der ihnen die Wurzeln eines naturgemäßen Lebens immer mehr geraubt werden, in
der Jeder gegen Jeden kämpfen muß, in der Mobbing zum Grundverhältnis der
Menschen untereinander wird und die gesellschaftliche Einheit und Ordnung nur
noch durch social engineering zusammengehalten wird. Die Menschen sehnen
sich wieder nach „Ruhe in der Ordnung“, nach Gemeinsinn und Einheit, nach
Familie und Heimat, was in großen Teilen der heutigen Jugend deutlich wird.
Hier müssen wir ansetzen, denn dies kann nur eine Gesellschaftsordnung leisten,
die dem sozialen Königtum Christi verpflichtet ist.
Weiterführende
Literatur zum Thema
Fellermeier,
J. (1956) Abriß der katholischen Gesellschaftslehre, Freiburg
i. Br.,
Herder Verlag.
Marmy,
E. (Hrsg.) (1945) Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau.
Dokumente,
Freiburg (Schweiz): Paulusverlag.
Messner,
J. (1936) Die berufständische Ordnung, Innsbruck, Wien,
München,
Verlagsanstalt Tyrolia.
Messner,
J. (1934) Die soziale Frage der Gegenwart. Eine Einführung,
Innsbruck,
Wien, München, Verlagsanstalt Tyrolia.
Papst
Pius XII. (1947) Die Soziallehre der Kirche. Nach „Rerum novarum“
und
„Quadragesimo anno“, Nürnberg: Sebaldus Verlag.
Utz,
A.-F.; Groner, J.-F. (Hrsg.) (1954) Aufbau und Entfaltung des
gesellschaftlichen
Lebens. Soziale Summe Pius XII., drei Bände, Freiburg (Schweiz): Paulusverlag.
Welty,
E. (1951) Herders Sozialkatechismus, drei Bände, Freiburg i.
Br.,
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