Civitas Institut

Weihbischof Laun verteidigt die Religionsfreiheit PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 14. Januar 2010 um 09:37 Uhr

Der Salzburger Weihbischof Andreas Laun gilt vielen Katholiken als Konservativer. Aber was besagt das heute schon. Der Weihbischof ist einer der ganz wenigen engagierten Bischöfe gegen das Unrecht der Abtreibung. Und als Moraltheologe hat er in Fragen der Moral sehr viele richtige, d.h. katholische Ansichten. Doch wenn es um das II. Vatikanische Konzil geht, das er mit aller Vehemenz verteidigen will, fehlt ihm leider oftmals die Kompetenz. So auch jetzt, wo er auf Internetportal kath.net die falsche und von den vorkonziliaren Päpsten verurteilte Lehre von der Religionsfreiheit verteidigt.

In einer bei kath.net am 14. Januar veröffentlichten Kommentar schießt er gegenüber der „lieben Piusbruderschaft, es gebe „keinen Grund, die Konzilsväter zu beschimpfen, und erst recht keinen Grund, sich von der Kirche abzuspalten. Sie ist und bleibt die Braut Christi!“

 

Dem Weihbischof sei von Herzen für diese Aussage gedankt. Von der Kirche, der Braut Christi, hat sich keiner abgespalten. Allerdings wurde die Priesterbruderschaft St. Pius X. wegen ihrer Treue zum päpstlichen Lehramt von der Hierarchie verfolgt und mit ungerechten Kirchenstrafen belegt. Es gibt in dieser Situation eine von der katholischen Moraltheologie gelehrten Pflicht zum Widerstand. Dies sollte der Moraltheologe Professor Laun eigentlich wissen.

 

Die Fehlhaltung liegt nicht bei der Bruderschaft, sondern bei Weihbischof Laun. Eine von ihm gerne angewendete Methode um seinen Gegner zu „widerlegen“ besteht darin, ihm etwas völlig falsches zu unterstellen und dieses Falsche dann zurückzuweisen. Doch damit trifft er einen „Gegner“, den es gar nicht gibt.

 

Wie viele andere auch, weiß der Weihbischof aus Salzburg offensichtlich gar nicht so Recht, worum es bei der Frage der Religionsfreiheit eigentlich geht. Das Problem der Religionsfreiheit ist keine Petitesse, sondern im tiefsten Grund eine Glaubensfrage und zwar eine ganz zentrale Glaubensfrage. Es geht bei der Frage der Anerkennung oder Nichtanerkennung der Religionsfreiheit letztlich um die Gottheit Christi, des Königs der Könige, des Herrn der Herren“ (Apokalypse 17,14) und um den in der konziliaren Lehre niedergelegten Agnostizismus der Magistrate.

 

Die Kirche bestreitet zunächst niemandem das Recht, seine Religion privat auszuüben. Solange er in seinen eigenen vier Wänden heidnischen Riten huldigt und dabei niemandem schadet (keine Menschenopfer darbringt zum Beispiel), kümmert dies die Kirche nicht.

 

Es geht bei der Frage der Religionsfreiheit um die öffentliche Religionsausübung. Und hier kann es kein „Recht“ geben, öffentlich eine fasche Religion auszuüben, wie dies das II. Vatikanum behauptet. Wäre dem so, dann hätte Gott sich selbst widersprochen, als er im 1. Gebot fordert, keine fremden Götter anzubeten. Gott kann nicht fordern, keine fremden Götter anzubeten und gleichzeitig den Menschen das Recht zugestehen, fremde Götter anzubeten. Gott und Seine heilige Kirche können es in einem Staat tolerieren, d.h. ertragen, daß fremde Götter angebetet werden, um des Gemeinwohls willen, um schwere Konflikte innerhalb der Gesellschaft zu verhindern. Doch dies bedeutet kein Recht.

 

Diese Pflicht zur wahren Gottesverehrung haben aber nicht nur Hinz und Kunz, sondern selbstverständlich auch die Herrschenden. Das II. Vatikanum spricht nun gewissermaßen dem Staat die Fähigkeit ab zu entscheiden, ob eine Religion wahr oder falsch ist und akzeptiert deshalb den „religiös-neutralen Staat“. Damit anerkennt die Kirche eine der zentralen Forderungen der Freimaurer und der französischen Revolution. In Bezug auf unseren Herrn Jesus Christus gibt es keine religiöse Neutralität. „Wer nicht für mich ist, ist gegen mich!“ und der religiös Neutrale ist deshalb gegen Gott, gegen Jesus Christus. Und wenn die Kirche die religiöse Neutralität des Staates anerkennt, dann akzeptiert sie den Glaubensabfall des Staates, seiner staatlichen Vertreter, die bestenfalls privat ihre Religion ausüben können, nicht jedoch als Herrschende, als Vertreter des Staates. Das ist kirchlich anerkannter Agnostizismus und dessen sollte sich Weihbischof Laun bewußt sein, wenn er die Religionsfreiheit verteidigt.

 

Die Anerkennung der Religionsfreiheit auf dem Konzil war eine Revolution im vollen Sinne des Wortes. Wer eine Revolution unterstützt, der ist aber sicherlich kein „Konservativer“.

 

 

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