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Bundesrat lehnt Grundgesetzänderung zu "sexueller Identität" ab PDF Drucken E-Mail
Samstag, den 28. November 2009 um 10:31 Uhr

Der von den drei links regierten deutschen Stadtstaaten im Bundesrat eingebrachte Antrag zum besonderen Schutz der sogenannten „sexuellen Identität“ durch das Grundgesetz ist glücklicherweise von der Mehrheit der Länder abgelehnt worden. Der Bundesrat sprach sich gegen ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung im Grundgesetz aus. Doch die Homolobbypartei Die Grünen gibt nicht auf.

 

Sie brachten gleich nach der Abstimmung einen eigenen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes in den Bundestag ein.

 

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) sprach im Bundesrat von einer Lücke im Grundgesetz, die geschlossen werden solle. Damit werde „die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgendern dauerhaft gesichert“.

 

Allerdings muß man dazu sagen, daß die meisten Vertreter für die sogenannte „Gleichstellung“ der Sexualneurotiker eintritt, wenn sie auch dafür keine Grundgesetzänderung vornehmen wollen. So sagte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), das Ziel der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften sei richtig. Eine Grundgesetzergänzung sei dafür aber nicht erforderlich.

 

Ähnlich äußerte sich sein niedersächsischer Amtskollege Bernd Busemann (CDU). Das Grundgesetz enthalte schon jetzt „umfassend Wertentscheidungen, die jede Benachteiligung in diesem Bereich verbieten“. Nicht die rechtliche Situation, sondern die gesellschaftliche Akzeptanz sei heute „das eigentliche Problem“. Daran würde aber eine Verfassungsänderung nichts ändern.

 

Mit „gesellschaftlicher Akzeptanz“ ist gemeint, daß man eine schwere Sünde wie die Homosexualität oder „Transgender“ nicht mehr als solche bezeichnen darf, sondern diese perversen Krankheiten „toll“ finden soll.

 

Sogenannte „Homosexuelle Partnerschaften“ unterscheiden sich allein durch die sexuelle Perversion von normalen Freundschaften. Weshalb dieses Kennzeichen eines besonderen Schutzes bedarf und zu einer Gleichstellung mit der Ehe führen soll, kann niemand rational erklären.

 

 

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