Civitas Institut

"Guillotinierender Lächler" PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 01. Juli 2008 um 13:40 Uhr
ttungsmasvchine.jpeg„Als lächelnde Guillotine wurde Kusch in seiner Zeit als Justizsenator gelegentlich bezeichnet. Man könnte sagen, dass er sich zum guillotinierenden Lächler entwickelt hat.“ So kommentierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung den Fall des ehemaligen Hamburger Justizsenators. Am 28. Juni trank die 79-jährige Rentnerin Bettina S. in ihrer Würzburger Wohnung drei verschiedene Chemikalien, die Roger Kusch ihr neben das Betet gestellt hatte. Der ehemalige Hamburger Justizsenator verabschiedete sich vor der Einnahme und verließ das Appartment.

Dies tat der Jurist aus „Gründen der eigenen Straflosigkeit“. Er wolle nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Eine von Kusch aufgestellte Videokamera hielt das Geschehen fest.

Kusch kam wieder in die Wohnung und fand die Frau tot im Bett.

Mit dieser unmenschlichen Tat brüstete er sich am 30. Juni in einer Pressekonferenz. Dieser Auftritt des narzistisch veranlagten Politikabsteigers wurde von der Presse als „bizarr“ beschrieben.

Bettina S. Sie litt nicht an unheilbaren Krankheiten oder unerträglichen Schmerzen. Sie fürchtete sich, nicht mehr allein in ihrer Wohnung leben zu können und in ein Pflegeheim umziehen zu müssen. Eine Halbschwester war in die Selbstmordpläne eingeweiht.

Im Bundesrat versuchen einige Länder, Leute wie Kusch an ihrem Tun zu hindern. Am 4. Juli berät der Bundesrat eine Gesetzesinitiative von Hessen, Thüringen, Saarland, Bayern und Baden-Württemberg, wonach gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden soll.

Die Justizbehörden sind verunsichert. Ihnen sind die Kriterien, die sich aus der geschöpflichen Vernunftnatur des Menschen ergeben, abhanden gekommen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft spricht von „Vorermittlungen“. "Wir werden jetzt die Fakten sammeln und diese anschließend juristisch bewerten", kündigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft an. Unter anderem sei zu prüfen, ob in dem Fall die Straftatbestände Tötung auf Verlangen beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung erfüllt seien oder ob es sich um straffreie Beihilfe zum Selbstmord [sic!] handele.“

Die Tageszeitung "Die Welt" kommentierte Kuschs Auftritt vor der Presse:
„Nur knapp zwei Tage nach dem Ableben der Dame schilderte er fast zwei Stunden lang sein Mitwirken und erweckte dabei den Eindruck eines kaltblütigen Menschen, dem es nach eigener Aussage auch nie in den Sinn gekommen ist, dass der keineswegs todkranken Frau anderweitig geholfen werden könnte, um ihr die Angst vor dem Pflegeheim zu nehmen oder sie auf diesem Weg zu begleiten - das wäre wahre Menschlichkeit gewesen, und nicht, ihr mal eben einen Giftcocktail zu mixen.
Aber die Umtriebigkeit Kuschs, diesen mehr als fragwürdigen Fall der Öffentlichkeit zu präsentieren, spricht Bände: Um nicht gänzlich in jene Vergessenheit zu geraten, die dem ehemaligen Hamburger Justizsenator (!) eigentlich zustehen würde, präsentiert er eine Art PR-Opfer. Die Frau äußerte in dem gezeigten Video die Hoffnung, dass ihr Tod etwas in der Sterbehilfe-Diskussion bewirken könnte, aber das Gegenteil wird der Fall sein. Kuschs Vorgehen als Exekutor pervertiert den Grundgedanken der aktiven Sterbehilfe, sein gekünstelter missionarischer Eifer in dieser Angelegenheit ist einfach nur unerträglich.
Es wird an den Gerichten sein, diesen Mann zu stoppen. Und an der Öffentlichkeit, ihm keinen Raum mehr zu geben.“

 

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