Civitas Institut

Der Realitätsverlust des „Ethikrat“ PDF Drucken E-Mail
Montag, den 27. Februar 2012 um 13:11 Uhr

Der sogenannte Deutsche Ethikrat hat sich für die Einführung eines dritten Geschlechts ausgesprochen. Der Gesetzgeber sollte im Personenstandsregister neben „männlich“ und „weiblich“ die Kategorie „anderes“ einführen, empfiehlt der Rat in einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Stellungnahme zur Situation sogenannter intersexueller Menschen. Der Vorschlag zeigt vor allem eins: Wozu „Ethik“ wird, die jeden Bezug zur Wirklichkeit, und heißt hier, zur Natur des Menschen verloren hat. Der Vorschlag der „Ethikrates“ ist genauso sinnvoll wie wenn jemand neben „schwanger“ und „nicht schwanger“ als dritten Zustand „anders schwanger“ einführen wollte. Und für solche Ratschläge verschwendet die Bundesregierung Steuergelder!

 

 

 

Sogenannte „intersexuelle Menschen“ sind Menschen mit einer Krankheit, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig zugeordnet werden kann, weil sie vor allem sekundäre Geschlechtsmerkmale beider Geschlechter aufweisen. Dies ist eine wirklich bedauernswerte Erkrankung, die auch mit Identitätsstörungen einhergehen kann. Diese Krankheit kommt allerdings eher selten vor (120.000 Personen in Deutschland) und kann im Allgemeinen durch einen operativen Eingriff zu behoben werden, denn faktisch sind diese Menschen genetisch (Chromosomen) in den meisten Fällen eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen.

 

Der Vorschlag des Ethikrates möchte diese Menschen aber nun in ihrer Krankheit belassen und diese künftig als „normale Variante“ der Geschlechtlichkeit gelten lassen. Dies liegt natürlich voll im Trend des Gender Mainstreaming Ideologie, die ohnehin jede geschlechtliche Festlegung für verdächtig hält.

 

Der Ethikrat spricht sich in dem 200-seitigen Papier (!!!) für einen Unterstützungsfonds aus sowie für eine staatliche Finanzierung von Selbsthilfegruppen.

 

Ein Mensch, der sich weder als weiblich noch männlich zuordnen könne, dürfe nicht rechtlich dazu gezwungen werden, betonen die Ratsmitglieder. Dies sei ein „nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung“. Der Ethikrat schlägt vor, Menschen mit dem Geschlechtseintrag „anderes“ die sogenannte „eingetragene Lebenspartnerschaft“ zu ermöglichen.

 

Hinter der Initiative des Ethikrats steht denn auch vermutlich der Versuch, über diese behinderte Personengruppe die Ideologie des Gender Mainstreaming, die das Geschlecht nur als angelernte Rolle interpretiert, allgemein durchzusetzen.

 

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