Civitas Institut

Grundlagen: Ehe und Familie aus naturrechtlicher Sicht PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 14. Februar 2012 um 12:53 Uhr

Im Folgenden veröffentlichen wir einen Auszug aus einem Vortrag, den der Geschäftsführer des Civitas Instituts in der vergangenen Woche zum Thema "Das Naturrecht und die Familie" gehalten hat. Der Vortrag steht im Zusammenhang mit einer Reihe verschiedener Vorträge zum Thema Ehe und Familie, die zur Vorbereitung einer Podiumsdiskussion in der Hattersheimer Stadthalle dienen. Bei dieser Podiumsdiskussion werden Vertreter der im Hattersheimer Stadtrat vertretenen Parteien (außer der "C"DU) mit Katholiken über das Thema der Kinderkrippen und -tagesstätten diskutieren.

 

 

Die grundlegendste menschliche Gemeinschaft, die, wie jede natürliche Gemeinschaft, von Gott selbst gestiftet wurde, ist die Ehe. Die Ehe beruht auf der Liebe zwischen Mann und Frau und ist die Keimzelle der Familie. Gegen diese rein natürlichen Grundlagen, die sich aus dem Wesen des Menschen und seiner Erschaffung als Mann und Frau selbstverständlich ergeben, laufen die Gleichmacher seit fast 200 Jahren Sturm. Während man sich über die Mißachtung der Meinungsfreiheit in China oder Rußland die größten Sorgen macht, stört sich niemand dieser Moralapostel an der Zerstörung der Grundlagen der Gesellschaft. Ganz im Gegenteil betreibt der Staat selbst die Aushöhlung von Ehe und Familie. Dafür ein Beispiel aus den vergangenen Jahren, das gleich mehrere Verstöße des deutschen Staates gegen das Naturrecht offenbart. Das Wesen der Ehe ist die von Gott gestiftete unauflösliche Gemeinschaft von Mann und Frau, die schon in der Schöpfungsordnung angelegt ist. Mann und Frau sind von Anfang an aufeinander verwiesen, Gott hat den Menschen in zwei Geschlechtern geschaffen. “Der geschlechtliche Unterschied ist unter den Menschen der grundlegendste und tiefgreifendste; er ist nicht nur körperlich, sondern ebensogut geistig-seelischer Art“ (Herders Sozialkatechismus, II, 3). Der Sinn der Ehe ist die Zeugung, Pflege und Erziehung von Nachkommen, denn dadurch wird die menschliche Gemeinschaft und der Staat erhalten. Kinder sind von Geburt an und über viele Jahre unselbständig und bedürfen der Pflege und Erziehung. Wenn diese schlichten empirischen Tatsachen auch heute mehr und mehr bestritten werden, so kann jeder gesunde erwachsene Mensch, der noch nicht ideologisch verbohrt ist, diese Tatsachen ohne große Überlegung erkennen. Nun folgen aber aus diesen Tatsachen einige weitere Sachverhalte, die durch den modernen Liberalismus und Sozialismus in frage gestellt werden. Was zunächst aus den Tatsachen der Ehe folgt ist die Verpflichtung der Eltern, mit allen ihnen verfügbaren Mitteln für die Pflege und Erziehung der ihnen geschenkten Kinder zu sorgen. Dies ergibt sich als logische Folge aus dem Ziel der Ehe. Niemand kann den Eltern diese Aufgabe abnehmen, es ist ihre ureigenste Pflicht, denn die Kinder gehören den Eltern, es sind allein ihre Kinder.

 

Nicht nur, daß sich der Staat schon seit langem das Recht anmaßt, Ehen zu schließen und gültig geschlossene Ehen zu scheiden, - beides sind Verstöße gegen das Naturrecht -, will er nun endlich auch die Kindererziehung selbst übernehmen. Eine derartige Anmaßung war bisher nur aus kommunistischen und nationalsozialistischen Diktaturen bekannt. Natürlich ist der Staat berechtigt und auch zum Teil verpflichtet, die Erziehung der Eltern zu schützen, auf verschiedene Weise zu unterstützen und nach den Erfordernissen des Gemeinwohls zu ergänzen, aber in keinem Fall ist es dem Staat erlaubt, die elterliche Erziehung zu ersetzen. Sollten die Eltern, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sein, für die Erziehung der Kinder zu sorgen, so tritt hier zunächst die Hilfe der Angehörigen in Kraft. Sollten auch diese nicht in Lage sein, die Kinder zu erziehen, dann kann zum Beispiel die Kirche mit ihren Einrichtungen helfen.

 

Nun wird sehr oft eingewandt, daß das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder nicht selten mißbraucht wird. Denn wenn den Eltern das Erziehungsrecht zusteht, dann sind die Kinder auf Gedeih und Verderb den verschiedenen Einstellungen und Weltanschauungen der Eltern ausgeliefert. Sie können ihre Kinder zu Ungläubigen, Asozialen, Sektierern, Kommunisten und was sonst noch erziehen. Dieser Einwand ist zweifellos richtig. Wie alles andere auch, so kann auch das Elternrecht mißbraucht werden, d.h. die Eltern kommen ihrer Pflicht nicht in angemessener Weise nach. Aber der Mißbrauch eines Rechts darf niemals dazu führen, daß Recht selbst abzuschaffen oder mehr und mehr einzuschränken und zu untergraben. Bei Mißbrauch des Elternrechts kann der Staat von Fall zu Fall eingreifen und zwar im Sinne des Gemeinwohls. Die Gründe für den gerade in unserer Zeit massenhaften Mißbrauch des Elternrechts liegen nicht in diesem Recht, sondern im modernen Zeitgeist, dem der Staat entgegentreten sollte, anstatt, wie es heute geschieht, diesen noch zu fördern. Ein Staat, der die Tötung von Kindern im Mutterleib nicht bestraft, muß sich nicht wundern, wenn Eltern ihre Kinder nach der Geburt mißhandeln oder töten. Die Botschaft die von solch einer nicht bestraften Tat wie der Abtreibung ausgeht ist doch die, daß das Leben von Kindern nichts wert ist. Hinzu kommt die staatlich betriebene Aushöhlung der Ehe, die das Fundament der Familie ist, durch die Förderung – nicht nur die Duldung – der Homosexualität, der Ehescheidung und so weiter. Ehe und Familie und das sich aus der Natur der Ehe ergebende Elternrecht sind nur ein Beispiel für die zunehmende Zerstörung der naturrechtlichen Grundlagen der Gesellschaft und des Staates durch den modernen liberalen Staat, der immer mehr anstelle des Naturrechts das positive Recht setzt. ‚Allein der menschliche Wille ist Urheber und Grund aller Gesetze und allen Rechts.’ Mehr und mehr nimmt diese Auffassung in der politischen Diskussion die Mehrheit ein. Und dieses Denken führt zur Praxis der Machbarkeit von Recht und Gesetz, das dann nur der Mehrheitsentscheidung unterliegt und nicht einem objektivem Maßstab.

 

Wenden wir uns nun der Frage der Familie aus naturrechtlicher Sicht zu. Nach Aristoteles, der eine naturrechtliche Definition der Familie gibt, ist die Familie „eine durch die Natur geforderte Gemeinschaft, deren Zweck die Besorgung alles dessen ist, was der Mensch täglich braucht“. Diese einfache und einleuchtende Definition wird von Thomas von Aquin übernommen (In. Polit. 1, I, 2. Zitiert nach Bernhard Kälin, Ethik, Heusenstamm 2011, Reprint der Ausgabe 1945, S. 219f.). Aus der Definition gehen bereits die wesentlichen Elemente der Familie hervor: sie ist von der Natur des Menschen gefordert, da er als Einzelwesen unvollkommen ist und der Ergänzung durch die Gemeinschaft der Familie bedarf und der Zweck der Familie ist die Besorgung dessen, was zum alltäglichen Bedarf erforderlich ist.

 

Die Ehe ist die Grundlage der Familie. Eine Wesensdefinition der Ehe findet sich schon im römischen Recht, das im Großen und Ganzen das schriftlich fixierte Naturrecht ist. Diese Definition lautet: „Die Ehe ist die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zur unauflöslichen Lebensgemeinschaft zwecks Fortpflanzung des Menschengeschlechtes, sofern beide dafür fähig sind.“ (Ibid.) Diese Definition, die bereits Jahrtausende alt ist und zu deren Verständnis und Anerkennung keinerlei christliche Offenbarung erforderlich ist, wurde nie grundsätzlich in Frage gestellt. Erst in den vergangenen 200 Jahren und vor allem in unserer Zeit gilt diese Definition nicht nur als überholt, sondern sogar als „diskriminierend“. Ein schlichter, ideologisch unverstellter Blick auf das Wesen von Mann und Frau zeigt jedoch die Wahrheit und Gültigkeit dieser Wesensbestimmung der Ehe. Und aus diesem Wesen ergeben sich dann auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eheleute und der Kinder, d.i. der Familie.

 

Im Mittelpunkt der naturrechtlichen Bestimmung der Ehe steht die Erhaltung des Menschengeschlechts. Deshalb haben Ehe und Familie ihren herausragenden Stellenwert für die ganze Gesellschaft und den Staat. Mann und Frau sind bis hinein in ihren biologischen Eigenschaften füreinander geschaffen und nur zusammen, als Gemeinschaft von Mann und Frau, ist der Mensch vollständig. Der Fortpflanzungstrieb ist eines der stärksten Triebe des Menschen und wie alles andere auf dieser Welt auf ein bestimmtes Ziel gerichtet, nämlich auf die Fortpflanzung des Menschengeschlechts. Beide Geschlechter werden ab einem bestimmten Alter voneinander angezogen, empfinden starke Zuneigung zueinander und suchen die Vereinigung, deren Zweck die Zeugung von Nachkommen ist. Dass man diese verschiedenen Eigenschaften und Funktionen voneinander trennen kann, beweist nicht, dass ihr eigentlicher Zweck nicht die Fortpflanzung ist. Auch dass es Menschen gibt, die sich nicht vom anderen Geschlecht angezogen fühlen, ist kein Beweis gegen die Zweckgerichtetheit der Ehe von Mann und Frau.

 

Als Folge der Ehe werden die Kinder gezeugt und die erste und höchste Pflicht der Eheleute besteht in der Ernährung und Erziehung der Kinder. Diese Pflicht kann und darf den Eheleuten nicht abgenommen werden, denn dadurch verliert die Ehe ihren Zweck. Es wäre dasselbe, als würde man einem gesunden Menschen das Essen abnehmen indem man ihn künstlich ernährt. Derartiges verstößt gegen das Grundprinzip der Subsidiarität, nachdem eben niemandem etwas abgenommen werden darf, was dieser aus eigener Kraft selbst leisten kann. Selbstverständlich gibt es Eheleute, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu ernähren oder zu erziehen und in diesen Fällen ist die Hilfe des Staates bzw. der nächsthöheren Instanz angebracht.

 

Erstaunlicherweise sind heute, in einer Zeit, in der der Wohlstand größer ist als je zuvor in der Menschheitsgeschichte, Eheleute nicht selten finanziell überfordert, wenn sie zwei oder mehr Kinder großziehen müssen, insbesondere dann, wenn nur der Vater das Einkommen alleine erwirtschaftet. In diesen Fällen ist es nun die erste Pflicht des Staates, die Familien zu unterstützen, damit sie ihre Aufgabe wieder selbständig leisten können und dies bedeutet, dass sie sie auch wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, ihre Kinder zu erziehen. Dies kann durch Kindergeld, eine gerechtere Besteuerung von Familien oder durch ein Familieneinkommen geschehen. Die Übernahme von Aufgaben der Familie, insbesondere der Mutter, durch den Staat, zum Beispiel durch die Einrichtung von Kinderkrippen und anderen Einrichtungen, in denen die Kinder bereits einige Monate nach der Geburt in fremde Betreuung abgegeben werden können, entzieht den Eltern ihre primäre Pflicht. Diese Möglichkeit sollte nur als allerletzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Stattdessen hat der deutsche Staat mit der Bereitstellung von 700.000 Krippenplätzen eher das Gegenteil vor, nämlich die weitgehende Übernahme der Erziehung und Aufzucht der Kinder durch staatliche Stellen.

 

Da fragt man sich, was der Grund für diesen enormen Ausbau der staatlichen Fremderziehung ist. Das Kindeswohl kann es sicher nicht sein, denn jeder, der sich die Mühe macht ernsthaft zu untersuchen, was für die Kleinkinder am besten ist, wird zu dem Ergebnis kommen, dass die Enge Bindung von Mutter und Kind in den ersten drei Lebensjahres des Kindes notwendig ist. Es gibt aber vor allem zwei Gründe, die für die staatliche Erziehung ins Feld geführt werden und die beide nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben.

 

Zunächst gibt es da die Ideologen, die grundsätzlich der Auffassung sind, dass qualifizierte und ausgebildete Erzieher weit besser für die Erziehung der Kinder sind als Eltern. Diese Ideologen gehören im Allgemeinen der sozialistischen Richtung an, wobei man die nationalen Sozialisten dazurechnen muss. Hier werden Argumente angeführt die zum Beispiel sagen, dass die Kinder in einer engen Bindung an die Eltern zu egoistisch werden, dass die Gefahr besteht, dass sie „antidemokratisch“ und vielleicht sogar „rechts“ ausgerichtet werden oder was auch immer.

 

Die anderen Verteidiger der staatlichen Fremderziehung sind weniger ideologisch motiviert als vielmehr pragmatisch. Angesichts des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften ist es für die Wirtschaft von großem Gewinn, qualifizierte Frauen nach der Geburt von Kindern nicht über Jahre zu verlieren, sondern möglichst bald wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzuholen. Deshalb sind Teile der Wirtschaft daran interessiert, dass der Staat die Betreuung der Kinder möglichst früh übernimmt, damit die Mütter ihre Arbeit nach der Geburt des Kindes schnell wieder aufnehmen. Wie in vielen anderen Bereichen auch, treffen sich hier die Interessen linker Ideologen mit denen des liberalen Kapitalismus.

 

Nun ist grundsätzlich nichts dagegen zu sagen, dass der Staat durch Gesetze die Wirtschaft fördert, denn eine gesunde und florierende Wirtschaft ist sicher im Interesse des Gemeinwohls. Doch gibt es eine Hierarchie der Werte die dabei zu beachten ist. Der grundlegendste Wert ist aber zweifellos die Erhaltung und Regeneration der Gesellschaft und des Staates. Dies geschieht aber durch die Familien. Der Staat trägt gewissermaßen zu seinem eigenen Untergang bei, wenn er kurzfristige Interessen der Wirtschaft durch die Förderung staatlicher Erziehung und der damit verbundenen Aushöhlung der Familie fördert. Zudem greift hier, wie schon gesagt, auch das naturrechtliche Subsidiaritätsprinzip. Wenn die Familie nicht in der Lage ist ihre Verpflichtung zur Erziehung der Kinder zu gewährleisten, so ist es die erste Aufgabe des Staates, die Familie dahingehend zu unterstützen, dass sie diese Aufgabe wieder selbständig durchführen kann, nicht jedoch, der Familie diese Aufgabe abzunehmen.

 

Aktuell online

Wir haben 46 Gäste online

Termine


Innerlichkeit. Die Seele des Apostolats
am 15.06.2013 14:00

 
Findet statt in
27 Tagen 8 Stunden 9 Minuten

 

PayPal-Spende

Jedes Engagement, jede Aktion hat auch eine finanzielle Seite, die unsere Einsatzmöglichkeiten begrenzt. Um uns zu helfen, unsere Ausstrahlung zu vergrößern oder unseren Einsatz zu vervielfältigen benötigen wir Ihre finanzielle Unterstützung.
Herzlichen Dank für Ihre Spenden!