| Hat die Kirche Jahrhunderte lang ein Menschenrecht mit Füßen getreten? |
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Wir stoßen in unseren Tagen auf eine bemerkenswerte Einmütigkeit unter Menschen, deren Überzeugungen an sich diametral entgegengesetzt sind. Sowohl Kirchenfeinde und Freigeister als auch gläubige Katholiken, sogar solche, die die alte Messe bevorzugen, sind sich nämlich darin einig, dass die katholische Kirche vor dem 2. Vatikanischen Konzil das Menschenrecht auf Religionsfreiheit verletzt hat. Unterschiede findet man nur im Motiv. Während die Kirchenfeinde der Kirche Machthunger und ähnliche schlechte Absichten unterstellen, entschuldigen die modernen Katholiken und Halbtraditionalisten die Kirche damit, dass das Licht der Aufklärung in ihr noch nicht aufgegangen war. Allein die kleine Piusbruderschaft verteidigt noch die Ehre der Kirche und behauptet, dass deren Grundsätze völlig richtig gewesen sind, wenn ihre Anwendung natürlich auch den jeweiligen Zeitverhältnissen angepasst werden muss. Dabei erhält sie nur gelegentlich Schützenhilfe von einigen Gelehrten außerhalb ihrer Reihen, etwa von Prof. Gherardini, der ein Kapitel seines Buches „Das Zweite Vatikanische Konzil – ein ausstehender Diskurs“ mit den Worten „Das große Problem der Religionsfreiheit“ betitelt, oder von Prof. Georg May, der bereits 1993 in einer Rezension schrieb: „Mit der Erklärung ‚Dignitatis humanae’ desavouiert die Kirche […] ihre ganze Geschichte.“ Rufen wir uns zunächst die Grundsätze der Kirche in Erinnerung: Nach ihrer Lehre darf niemand zur Annahme des Glaubens gezwungen werden. Dieser muss und kann nur durch eine freie Zustimmung des Willens zu den von Gott geoffenbarten Wahrheiten zustande kommen. Darum muss man Ungläubigen und den Anhänger anderer Religionen in einer christlichen Gesellschaft Toleranz gewähren. Diese Toleranz bedeutet jedoch nicht, dass man sie ohne jede Einschränkung öffentlich wirken und für ihren Irrtum werben lassen muss. Ein christlicher Staat kann der öffentlichen Wirksamkeit einer falschen Religion also gewisse Einschränkungen auferlegen, indem er z. B. den Bau großartiger Tempel oder Moscheen verbietet, Ungläubigen den Zugang zu wichtigen öffentlichen Ämtern versperrt oder auch die Verbreitung deren Schriften untersagt. Er kann das tun, er muss es aber nicht in jedem Fall. Um der Vermeidung eines größeren Übels willen kann der christliche Staat den Andersgläubigen auch eine mehr oder weniger große Freiheit der öffentlichen Religionsausübung gewähren, wenn es sonst z. B. zu Unruhen oder Bürgerkriegen käme oder wenn man die Andersgläubigen durch zu strenge Gesetze allzu sehr verbittern und ihre Bekehrung dadurch unmöglich machen würde. Diese Freiheit muss dann selbstverständlich auch in einem staatlichen Recht ihren Ausdruck finden. In einem religiös und konfessionell gemischten Staat wie der Bundesrepublik Deutschland kann im Übrigen auch nach der traditionellen Lehre Religionsfreiheit herrschen. Schließlich leisteten die Bischöfe schon vor dem Konzil den Eid auf die Verfassung. In einem christlichen Staat ist die Grundlage der Gewährung von öffentli-cher Religionsausübung jedoch nicht ein irgendwie geartetes Naturrecht, sondern die christliche Klugheit und Nächstenliebe. Bei allem müssen die christlichen Staatsmänner nämlich die Frage vor Augen haben, wie sie ihre christlichen Untertanen am besten vor Irrtümern schützen und wie sie dazu beitragen können, dass die Irrenden zur Wahrheit finden. Das sind die Grundsätze, wie sie von der Kirche bis ins 20. Jahrhundert dargelegt wurden – zuletzt noch im vorbereiteten Konzilsschema von Kardinal Ottaviani Über die religiöse Toleranz. Da man in Fragen der Klugheit nicht immer alles mathematisch genau abzirkeln kann, sondern hier meist ein gewisser Ermessensspielraum bleibt, kann man unter Umständen die Frage diskutieren, ob die konkreten Ent-scheidungen von christlichen Staatsmännern oder Kirchenfürsten in bestimmten Fällen wirklich klug und angemessen waren. So schaffte beispielsweise Pius IX. die Verpflichtung der in Rom lebenden Juden zur Anhörung christlicher Predigten ab, da er der Meinung war, dass diese Maßnahme sich als unnütz erwiesen hatte und die Juden der Kirche gegenüber eher verhärtete. Es ist auch möglich, dass in der Kirche zeitweise übertriebene Vorstellungen die Oberhand hatten. Die Zwei-Schwerter-Lehre beispielsweise, nach welcher der Fürst das weltliche Schwert nur im Namen und als Vasall des Papstes führte, konnte sich nie auf die beständige Tradition der Kirche berufen. Es kann für einen Katholiken aber nicht in Frage kommen, diese beständige Tradition der Kirche zu verwerfen. Genau dies tun die modernen Katholiken und Semitraditionalisten, auch wenn sie es nicht immer klar sagen. Für sie hat die Kirche in der Frage der Religionsfreiheit geirrt und gegen ein Menschenrecht verstoßen, und zwar vom 4. Jahrhundert an bis 1965. Aus ihrer Perspektive stellt sich der Verlauf der Kirchengeschichte daher etwa folgendermaßen dar: Nachdem die Kirche unter Kaiser Konstantin die Freiheit erlangt hatte, verfiel sie sofort der Versuchung zur Macht, indem sie nun versuchte, das Heidentum und Andersdenkende in ihren eigenen Reihen (sog. „Häretiker“) zurückzudrängen. Die Kirchenväter, wie z. B. Hieronymus, Augustinus oder Johannes Chrysostomus waren nämlich alle der Meinung, dass die Fürsten die Kirche schützen und verteidigen sollten. Dies war erst Recht die allgemeine Lehre im Mittelalter und einige Semitraditionalisten bemühen sich zu Unrecht, den hl. Thomas von Aquin, den die Kirche oft und oft als ihren größten Theologen erklärt hat, zu einem Kryptoliberalen zu erklären. Sie halten das offensichtlich für einen besonderen Geistesblitz, denn sie wiederholen beständig, der hl. Thomas habe ja gelehrt, dass man mohammedanischen Eltern nicht die Kinder wegnehmen dürfe, um sie christlich zu erziehen. Als ob das mit unserer Frage etwas zu tun oder die Kirche jemals eine solche Ungeheuerlichkeit gelehrt hätte! Da man niemanden zum Glauben zwingen darf, darf man heidnischen Eltern natürlich auch nicht einfach die Kinder wegnehmen, denn diese gehören naturrechtlich zu ihnen. Wenn diese Kinder im Sterben lägen, dürfte man sie allerdings auch gegen den Willen ihrer Eltern taufen, denn hier ginge das persönliche Heil der Kinder vor. Die christliche Antike und das Mittelalter wussten also nichts von der modernen Religionsfreiheit, sondern lehrten dezidiert das Gegenteil. Aber nach dem Jesusbuch von Benedikt XVI. (das er freilich nur als Privatgelehrter und nicht als Papst schrieb) war das christliche Kaisertum des Mittelalters ja ein Fall in die dritte Versuchung Jesu! Man höre und staune: Das ganze Mittelalter und einen Teil der Neuzeit hindurch war die Kirche also vom Teufel verführt! Auch die Lehrschreiben der Päpste, die sich im 18., 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit diesem Thema befassten, müssen folglich allesamt vom Teufel statt vom Heiligen Geist inspiriert gewesen sein. Die armen christlichen Fürsten glaubten etwas Gutes zu tun, als sie die katholische Religion förderten und die Irrtümer unterdrückten. In Wirklichkeit sündigten sie schwer gegen die Gerechtigkeit, wenn sie auch subjektiv sicherlich entschuldigt waren, da sie ja als von der Kirche Verführte handelten. Als in Europa dann das Licht der Aufklärung aufging, versperrte sich die Kirche eigensinnig den neuen Erkenntnissen. Auch für die Errungenschaften der Französischen Revolution hatte sie nur Verurteilungen übrig, wobei ihr einige bedauerliche Ausschreitungen bei diesem großen europäischen Ereignis oberflächlich gesehen einen Grund für ihre ablehnende Haltung gaben. Im 19. Jahrhundert sah die Kirche die neuen Ideen dann aber bereits in ihren eigenen Reihen verbreitet. Die Lehrschreiben der Päpste dieser Zeit richteten sich nämlich keineswegs nur gegen Kirchenfeinde und Freigeister, die einen religiösen Indifferentismus predigten, wie immer wieder wahrheitswidrig behauptet wird. Die Enzyklika Mirari vos wandte sich z. B. gegen Lamennais, einen katholischen Priester und damals noch glühenden Verteidiger des Papsttums. Die Sturheit des Papstes trieb diesen weitsichtigen Mann dann leider in den Abfall vom Glauben. Andere, wie beispielsweise Montalembert und der hervorragende Bischof von Orleans, Mgr. Dupanloup, blieben zwar in der Kirche, sahen ihre Einsichten aber vom kirchlichen Lehramt verurteilt. Im 20. Jahrhundert begannen die Päpste dann angesichts der brutalen atheistischen Regime des Kommunismus und Nationalsozialismus vorsichtig von einem abstrakten Menschenrecht auf die Verehrung Gottes zu sprechen. In concreto hatten aber Pius XI. und Pius XII. doch wieder nur die katholische Religion als Trägerin von wahren Rechten vor Augen. So erklärte Pius XII. noch am 6. Dezember 1953 in einer Ansprache an den Verband katholischer Juristen Italiens: „Was nicht der Wahrheit und dem Sittengesetz entspricht, hat objektiv kein Recht auf Dasein, Propaganda und Aktion.“ Von einer wirklichen Wende kann man hier also noch nicht sprechen. Diese kam erst mit dem II. Vatikanum, in dem nun endlich, endlich, nachdem sie so lange verurteilt wurden, „die besten von zweihundert Jahren ‚liberaler’ Kultur dargestellten Werte“, die „außerhalb der Kirche entstanden“ waren (Kardinal Ratzinger), erworben wurden. So muss es sich für die katholischen Verteidiger der Religionsfreiheit abgespielt haben. Aber wenn es wirklich so wäre, dann könnte die katholische Kirche kaum die wahre Kirche sein, die von Gott den Auftrag hat, den Menschen in Fragen des Glaubens und der Moral die Wahrheit zu lehren. Mit dem Selbstverständnis der Kirche ist es nicht vereinbar, dass sie fast zweitausend Jahre lang ein fundamentales Menschenrecht missachtete, welches sie dann erst von ihren Feinden lernen musste. Im Übrigen scheinen die Semitraditionalisten gar nicht zu merken, was für Möglichkeiten sich da eröffnen: Wenn die Kirche in der Frage der Religionsfreiheit geirrt hat, dann vielleicht auch in der Frage der Empfängnisverhütung, der Homosexualität usw.
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. lehnt es ab, solche Verdrehungen der Wahrheit mitzumachen, nur um die Aussage eines Pastoralkonzils zu ret-ten, das sich auch in vielen anderen Punkten als verhängnisvoll für das Leben der Kirche erwiesen hat. Sie hält es lieber mit der Heiligen Schrift (in der nach Aussage keines Geringeren als Yves Congars die Religionsfreiheit nicht zu finden ist), mit den Heiligen, Kirchenlehrern und Päpsten der Zeiten, in denen die Kirche genug Glaubenskraft hatte, um die Gesellschaft zu prägen.
Scelesta turba clamitat Die frevlerische Menge schreit: Regnare Christus nolumus, Wir wollen nicht, dass Christus herrscht! Te nos ovantes omnium Indessen unsere Huldigung Regem supernum dicimus Dich den höchsten König aller nennt. Te nationum praesides Dir sollen huldigen öffentlich Honore tollant publico, Der Nationen Regierungen, Colant magistri, iudices, Dich Richter ehren und Lehrende, Leges et artes exprimant. Von dir spreche Gesetz und Kunst. Submissa regum fulgeant Erglänzen sollen der Könige Tibi dicata insignia, Gesenkte Zeichen, dir geweiht, Mitique sceptro patriam Mit mildem Szepter leite du Domosque subde civium. Der Bürger Vaterland und Haus.
(Aus dem Vesperhymnus zum Christkönigsfest – im neuen Brevier gestrichen)
PATER MATTHIAS GAUDRON
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Aktuelle Ausgabe
- CIVITAS Heft 16-2013 (2013.02.07)
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am 15.06.2013 14:00
Eine Internetseite hat heute, am 8. Oktober, einen Artikel eines Opus-Dei Priesters aus dem Jahr 2009 wieder publiziert, um damit die Bruderschaft St. Pius X. anzugreifen. Pater Matthias Gaudron hat darauf schon geantwortet im Heft 12 unserer Zeitschrift Civitas. Wenn ein Hermeneut sich über die lehramtlichen Texte setzt, sie ins Gegenteil verkehrt und den Päpsten bis Pius XII. de facto eine mangelhafte Hermeneutik unterstellt, dann darf die katholische Stimme nicht schweigen. Hier die Antwort von Pater Matthias Gaudron:
