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Liechtenstein: Volksabstimmung über Abtreibung PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 18. September 2011 um 00:00 Uhr

Am heutigen Sonntag entscheiden die Bürger des Fürstentums Liechtenstein über eine Zulassung von Abtreibung in ihrem Land. Der zur Abstimmung stehende Text sieht vor, dass die Abtreibung ohne Einschränkung in den ersten drei Monaten des Kindes nicht bestraft werden soll. Bislang wird Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet, selbst wenn er im Ausland vorgenommen wurde.

 

Die Initiative die den Änderungsantrag eingereicht hat, behauptet, dass bisher etwa 50 Frauen jedes Jahr im Ausland eine Abtreibung vornehmen.

 

Der Erbprinz Alois von Lichtenstein hat bereits angekündigt, dass er das Gesetz verhindern und nicht unterzeichnen zu wird. Leider ist die Begründung seiner Ablehnung nicht prinzipiell, denn er wehrt sich besonders gegen die Straffreiheit bei einer Abtreibung von behinderten Kindern, die bis direkt vor der Geburt möglich werden soll.

 

Mit dieser Begründung wenden sich auch Regierung und Parlament Liechtensteins gegen den Abstimmungstext.

 

Verschiedene politische Parteien kündigten für den Fall einer Ablehnung des Textes bereits eine Reform des Gesetzes an. Demnach solle Abtreibung zwar weiterhin strafbar sein, jedoch nur, wenn sie in Liechtenstein vorgenommen werde.

 

 

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