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Eurorettung: Im schlimmsten Fall haftet Deutschland für 291 Milliarden PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 07. September 2011 um 12:52 Uhr

Der Bund der Steuerzahler, der sich entschieden gegen die Rettung des Euro durch weitere phantastische Verschuldung der Mitgliedsländer des Euroraums ausspricht, hat die Haftungssummen zusammengestellt, die bisher und demnächst für die Rettung des Euro von den Mitgliedsstaaten übernommen werden. Die Zahlen sind für den gesunden Menschenverstand unvorstellbar. Die gesamte Haftungssumme beläuft sich auf 1,3 Billionen Euro.

 

Hier die Zusammenstellung der Zahlen für die verschiedenen „Rettungsmaßnahmen“:

 

Europäischer Finanzstabilisierungsfonds (EFSF): 780 Milliarden Euro, davon Deutschland 211 Milliarden Euro.


Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM): 60 Milliarden Euro, davon Deutschland 11 Milliarden Euro.


Internationaler Währungsfonds (IWF): 250 Milliarden Euro, davon Deutschland 15 Milliarden Euro.


EU/IWD Griechenland-Paket vom Mai 2010: 110 Milliarden Euro, davon Deutschland 24,2 Milliarden Euro.


EZB-Staatsanleihenkäufe: 110,3 Milliarden Euro, davon Deutschland 29,8 Milliarden Euro.


Macht zusammen 1.310,3 Milliarden Euro, davon haftet Deutschland für 291 Milliarden Euro.


Doch damit nicht genug. Es sind bereits weitere Geldverschwendungen ab 2013 geplant:


Europäischer Stabilisierungsmechanismus: 700 Milliarden Euro, davon Deutschland 190 Milliarden Euro.


Internationaler Währungsfonds: 250 Milliarden Euro, davon Deutschland 15 Milliarden Euro.


Also ab 2013 haftet Deutschland für weitere 205 Milliarden Euro.

 

Ein schlichter Blick auf diese Beträge zeigt, dass dies nicht gut gehen kann. Warum aber machen die Regierenden dennoch weiter? Es gibt nur eine Erklärung: aus ideologischen Gründen! Der Euro muss gerettet werden, „koste es was es wolle“, wie Jose Manuel Barroso schon zu Beginn der Eurokrise sagte.

 

Und das alles auf Kosten der Steuerzahler, gegen das Gemeinwohl, auf das die Regierenden und das Parlament verpflichtet sind.

 

Heute fällt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Frage, ob die Verpfändung des deutschen Bundeshaushalts an die EU mit der Verfassung vereinbar ist. Ernsthafte Einwände, gar ein Verbot dieser Rettungsmaßnahmen sind aber nicht zu erwarten. Die Bürger müssen sich schon selber dagegen wehren!

 

 

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