| „Euro-Rettung“ vor Bundesverfassungsgericht |
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| Dienstag, den 05. Juli 2011 um 07:47 Uhr | ||||
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Allem Anschein nach wird aber das Bundesverfassungsgericht wieder einen Kompromiss suchen und den Ausverkauf Deutschlands mit gewissen Einschränkungen zustimmen. Inzwischen sind über 60 Prozent der Deutschen gegen die Finanzierung von Pleitestaaten innerhalb des Euroraumes.
Das Gericht wird vermutlich das Budgetrecht des Bundestages stärken und darauf hinweisen, dass das Parlament den Maßnahmen der Regierung zustimmen muss. Da durch die SPD, die Grünen und die Linke eine Mehrheit für das „Rettungspaket“ sicher ist, kann die Bundesregierung alles wie geplant durchziehen.
Unterdessen scheint auch die Beteiligung der Banken am „Rettungspaket“ durch freiwilligen Verzicht auf Gewinne in Frage zu stehen, da die Ratingagentur Standard & Poor’s dies als „Zahlungsausfall“ betrachtet und damit die griechischen Staatsanleihen als wertlos gelten. Dies würde dann zum Zusammenbruch der griechischen Wirtschaft führen, was die Befürchtung einer „Ansteckung“ aller anderen Euro-Staaten mit sich bringt.
So darf also der Steuerzahler die Kosten der „Euro-Rettung“ auch weiter ganz alleine zahlen, damit den Banken auch bloß kein Euro verloren geht.
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- CIVITAS Heft 16-2013 (2013.02.07)
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am 06.07.2013 11:00



Heute findet der erste Verhandlungstag wegen einer Klage verschiedener Professoren und des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen das sogenannte „Rettungspaket“ in unabsehbarer Milliardenhöhe vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Die Kläger sehen das Haushaltsrecht des Parlaments und das Eigentumsrecht gefährdet. Das Haushaltsrecht gehört zu den Kernaufgaben eines Parlaments in einer parlamentarischen Demokratie. Die „Rettungspakete“ wurden durch die Bundesregierung weitgehend unter Umgehung des Bundestages beschlossen.
