| Pius XI.: Divini illius magistri |
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| Samstag, den 26. April 2008 um 10:45 Uhr | ||||
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Enzyklika
Divini illius magistri
unseres Heiligen Vaters
Pius XI.
an die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe,
und alle anderen Ordinarien,
die im Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle leben
über die christliche Erziehung
der Jugend
31. Dezember 1929
Einleitung:
Liebe des Papstes, des Nachfolgers Christi, zur Jugend
1 Als Stellvertreter Christi
hienieden, jenes göttlichen Meisters, der in seiner unendlichen Liebe alle
Menschen, auch die Sünder und Unwürdigen, umfaßte, für die Kinder aber eine
besonders zärtliche Vorliebe zeigte und sich in jenen liebevollen Worten
äußerte: „Lasset die Kleinen zu mir kommen" (1), haben auch Wir bei jeder
Gelegenheit die väterliche Liebe, die Wir für sie hegen, zu bekunden gesucht.
Unsere Liebe zu ihnen sollte sich vor allem darin äußern, daß Wir für die
Übermittlung zeitgemäßer Hinweise über die christliche Erziehung besorgt waren.
2 Indem Wir Uns zum
Sprachrohr des göttlichen Meisters machten, haben Wir bald durch Mahnungen,
bald durch Ermunterungen, bald durch Weisungen an die Jugend und die Erzieher,
an Familienväter und Familienmütter über verschiedene Punkte der christlichen
Erziehung heilsame Worte gerichtet, mit der Sorge, wie sie dem gemeinsamen
Vater aller Gläubigen geziemt, und mit jener von der Welt teils als gelegen,
teils als ungelegen beurteilten Beharrlichkeit, die Unser Hirtenamt erfordert
und die der Apostel einschärft, wenn er sagt: „Dringe darauf, ob gelegen oder
ungelegen, weise zurecht, ermahne, tadle in aller Geduld und Weisheit“ (2).
Diese Beharrlichkeit ist gerade in unseren Tagen erfordert, in denen man leider
einen so großen Mangel an klaren und gesunden Grundsätzen auch in den
fundamentalsten Fragen beklagen muß.
Verwirrung in der
Erziehungsfrage
3 Gerade die allgemeinen
Zeitumstände, die gegenwärtig unterschiedliche Behandlung der Schul- und
Erziehungsfrage in den verschiedenen Ländern und das daraus entspringende
Verlangen, das Uns viele von Euch, Ehrwürdige Brüder, und Euren Gläubigen mit
kindlichem Vertrauen geäußert haben, und Unsere eigene, wie Wir sagten, innige
Liebe zur Jugend, haben Uns bewogen, eingehender auf diesen Gegenstand
zurückzukommen. Es liegt nicht in Unserer Absicht, ihn in seiner gesamten, in
Theorie und Praxis fast unerschöpflichen Fülle zu behandeln, sondern nur die
obersten Grundsätze zusammenzufassen, die Hauptschlußfolgerungen ins rechte
Licht zu setzen und die praktischen Anwendungen aufzuzeigen. 4 Das soll das
Andenken an Unser Priesterjubiläum sein, das Wir in besonderer Absicht und mit
besonderer Zuneigung der teuren Jugend und allen jenen widmen, welche die
Aufgabe und Pflicht haben, sich mit ihrer Erziehung zu beschäftigen.
5 Wahrhaftig, niemals wurden
die Erziehungsfragen so viel erörtert wie in der gegenwärtigen Zeit. Immer
wieder tauchen überall zahlreiche Lehrer neuer pädagogischer Theorien auf,
werden Methoden und Mittel ausgedacht, vorgelegt und erörtert, die nicht nur
die Erziehung erleichtern, sondern eine neue Erziehungsart von unfehlbarer
Wirksamkeit schaffen sollen, die dann imstande sein soll, die neue Generation
für die ersehnte Glückseligkeit auf dieser Erde heranzubilden.
6 Daher kommt es, daß die
Menschen, von Gott nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen und für ihn, die
unendliche Vollkommenheit, bestimmt, heute mehr denn je inmitten der Überfülle
des bestehenden materiellen Fortschritts die Unzulänglichkeit der irdischen
Güter für das wahre Glück der Einzelnen und der Völker feststellen und um so
lebhafter jenen Drang nach einer höheren Vervollkommnung in sich fühlen, den
der Schöpfer selbst in die vernunftbegabte Natur hineingelegt hat, nach einer
Vervollkommnung, die man hauptsächlich durch die Erziehung zu erreichen sucht.
Nun aber versuchen viele von ihnen, gleichsam unter zu starkem Nachdruck auf
den buchstäblichen Sinn des Wortes, diese Vervollkommnung aus der menschlichen
Natur selber zu entwickeln und mit deren Eigenkräften allein zu verwirklichen.
Allerdings irren sie hierbei allzu leicht. Denn anstatt den Blick auf Gott, den
Ursprung und das letzte Ziel des Weltalls, zu richten, stützen sie sich einzig
auf sich selbst, indem sie sich ausschließlich an die irdischen und zeitlichen
Dinge anklammern. So leben sie in beständiger und unaufhörlicher Unruhe,
solange sie nicht ihren Blick und ihre Arbeit auf Gott, das einzige Ziel der
Vollkommenheit, richten, gemäß dem tiefsinnigen Ausspruch des heiligen
Augustinus: „Für dich, o Herr, hast du uns erschaffen, und unruhig ist unser
Herz, bis es ruht in dir. (3)
Die christliche Sicht der
Erziehung
7 Es ist darum von höchster
Wichtigkeit, in Erziehungsfragen sich nicht zu täuschen, wie es ebenso wichtig
ist, nicht vom höchsten Ziele abzuirren, auf welches jedes Erziehungswerk
notwendig ausgerichtet ist. Weil nämlich der ganze Sinn des Erziehens auf jene
Bildung des Menschen schaut, welche er in diesem sterblichen Leben erlangen
soll, damit er das ihm vom Schöpfer bestimmte höchste Ziel erreiche, ist es
klar, daß es keine wahre Erziehung geben kann, die nicht ganz auf das letzte
Ziel hingeordnet ist. Ja, es kann eben darum in der gegenwärtigen durch Gottes
Vorsehung bestehenden Ordnung keine ganz befriedigende und vollkommene
Erziehung geben, es sei denn die christliche. Denn Gott hat sich nun einmal in
seinem Eingeborenen geoffenbart, der allein „der Weg, die Wahrheit und das
Leben“ (4) ist.
8 Hieraus erhellt die überaus
große Bedeutung der christlichen Erziehung nicht allein für den Einzelnen,
sondern auch für die Familie und für den Staat, dessen Leistungskraft aus der
Kraft und Tüchtigkeit derjenigen stammt, aus denen er als seinen Elementen
besteht. Die bisher angeführten Grundsätze zeigen weiterhin klar und deutlich,
wie vorzüglich vor allen andern die christliche Erziehung ist. Denn diese zielt
vornehmlich darauf, der Jugend den Besitz des höchsten Gutes, nämlich Gottes,
zu vermitteln und der menschlichen Gemeinschaft das auf dieser Erde
bestmögliche Wohlergehen zu sichern. Dies erreicht sie auch auf sehr wirksame
Weise. Der Mensch, der den in dieser Erziehung eingeschlagenen Weg
weiterverfolgt, tut alles zur Ehre Gottes, um privat und öffentlich für den
Fortschritt der Mitbürger zu wirken. Die Erzieher bilden und bewegen nämlich
die jugendlichen Seelen derart, daß sie ihren Lebensgang auch später noch
gewissermaßen weiterleiten, nach dem Zeugnis der Schrift: „Von dem Weg, den der
Jüngling eingeschlagen, wird er sich auch in seinem Greisenalter nicht
entfernen." (5) Mit vollem Recht sagt daher der heilige Johannes
Chrysostomus: „Was gibt es Größeres, als Seelen leiten, als die Sitten der
Jünglinge bilden?“ (6)
9 Aber kein Wort offenbart
uns die Größe, Schönheit und übernatürliche Erhabenheit des christlichen
Erziehungswerkes so treffend wie das hehre Wort der Liebe, womit Jesus
Christus, unser Herr, sich den Kindern gleichstellend, erklärte: „Wer eines von
diesen Kleinen in meinem Namen aufnimmt, nimmt mich auf." (7)
Die Gliederung des
Rundschreibens
10 Um jedoch unsere Erkenntnis
dieses bedeutsamen Werkes vor Irrtum zu bewahren und um es mit dem Beistand der
göttlichen Gnade auf die bestmögliche Weise zu verwirklichen, ist es notwendig,
einen klaren und genauen Begriff der christlichen Erziehung zu haben, das
heißt: wem die Erziehungsaufgabe zukommt, was Gegenstand der Erziehung ist,
welches die notwendigen Bedingungen der Umwelt sind, was Wesensgrund und Ziel
der christlichen Erziehung nach der von Gott festgesetzten Heilsordnung
ausmacht.
Die Erziehungsberechtigten
im allgemeinen
11 Die Erziehung ist notwendig
eine Arbeit der Gemeinschaft, nicht des Einzelnen. Nun gibt es drei notwendige
Gemeinschaften, verschieden voneinander und doch wieder von Gott harmonisch
miteinander verbunden, in deren Schoß der Mensch hineingeboren wird: zwei
Gesellschaften der natürlichen Ordnung, die Familie nämlich und der Staat; die
dritte, die Kirche, gehört der übernatürlichen Ordnung an.
12 Zunächst die Familie,
unmittelbar von Gott geschaffen zu dem ihr eigenen Zweck, der in der Erzeugung
und Erziehung der Nachkommenschaft besteht. Die Familie ist daher der Natur
gemäß und darum auch rechtlich, und zwar mit eigenen Rechten ausgerüstet, vor
dem Staat. Nichtsdestoweniger ist die Familie eine unvollkommene Gesellschaft,
weil sie nicht mit allen Mitteln zur eigenen Vervollkommnung ausgerüstet ist,
während der Staat eine in allen Dingen eigenständige und vollkommene
Gesellschaft ist. Denn er besitzt alle Mittel, die zur Erreichung des ihm
eigenen Zweckes, nämlich des diesseitigen Gemeinwohls, notwendig sind. In
dieser Hinsicht hat er den Vorzug vor der häuslichen Gemeinschaft, die eben nur
in der bürgerlichen Gemeinschaft ihren Zweck sicher und ausreichend erfüllen
kann.
13 Die dritte Gesellschaft, in
welche der Mensch durch die Taufe für das göttliche Gnadenleben geboren wird,
ist die Kirche, eine Gesellschaft übernatürlicher und allumfassender Ordnung,
eine vollkommene Gesellschaft, da sie alle Mittel zur Erreichung ihres Zieles,
des ewigen Heils der Menschen, zur Verfügung hat. Sie ist darum die höchste in
ihrer Ordnung.
14 Folglich ist die Erziehung,
die den ganzen Menschen als Einzel- und als Gesellschaftswesen in der Ordnung
der Natur und der Gnade erfassen soll, Sache all der drei notwendigen
Gesellschaften, und zwar in dem Maße und im Verhältnis zu dem einer jeden
entsprechenden Ziel, das durch die göttliche Vorsehung für die Ordnung in
dieser Welt bestimmt worden ist.
Die Erziehungsberechtigten
im einzelnen
Das Erziehungsrecht der
Kirche
15 Zunächst steht die
Erziehung in ganz überragendem Sinne der Kirche zu auf Grund zweier
Rechtsansprüche übernatürlicher Ordnung, die Gott selber ihr ausschließlich
verliehen hat, und die darum jedem andern Rechtsanspruch natürlicher Ordnung
unbedingt vorangehen.
Das unfehlbare Lehramt der
Kirche
16 Der erste Rechtsgrund liegt
in dem ausdrücklichen Auftrag und in der höchsten Lehrgewalt, die der göttliche
Stifter seiner Kirche verliehen hat mit den Worten: „Mir ist alle Gewalt
gegeben im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker und
taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und
lehret sie alles halten, was immer ich euch geboten habe. Sehet, ich bin bei
euch alle Tage bis ans Ende der Welt". (8) Diesem Lehramt wurde von
Christus, zugleich mit dem Auftrag, seine Lehre zu übermitteln, die
Unfehlbarkeit verliehen. Damit wurde die Kirche „von ihrem göttlichen Urheber
zur Säule und Grundfeste der Wahrheit gesetzt, damit sie die Menschen den
göttlichen Glauben lehre, den ihr anvertrauten Glaubensschatz rein und
unversehrt bewahre und die Menschen, ihre Gemeinschaften und ihr Tun zur
Ehrbarkeit der Sitten und Reinheit des Lebens nach den Normen der geoffenbarten
Lehre anleite und forme". (9)
Die übernatürliche
Mutterschaft der Kirche
17 Der zweite Rechtstitel ist
die übernatürliche Mutterschaft, durch welche die Kirche, die unbefleckte Braut
Christi, mit ihren Sakramenten und ihrer Lehre den Seelen das göttliche
Gnadenleben schenkt, sie ernährt und erzieht. Mit Recht behauptet darum der
heilige Augustinus: „Der kann Gott nicht zum Vater haben, der die Kirche nicht
zur Mutter haben will." (10)
Unabhängigkeit der Kirche in
der Erziehertätigkeit
18 Darum hat in dem
eigentlichen Gegenstand ihrer Erziehungsfrage, nämlich „in der Glaubens- und
Sittenlehre Gott selber die Kirche der göttlichen Lehrgewalt teilhaftig und
kraft göttlichen Vorzugs unfehlbar gemacht, weshalb sie die höchste und
zuverlässigste Lehrerin der Menschheit ist und das unverletzliche Recht auf
freie Ausübung des Lehramts besitzt" (11). Daraus folgt mit Notwendigkeit,
daß die Kirche wie in der Amtsbefugnis, so auch in der Ausübung ihrer
Erziehungsaufgabe unabhängig ist von jedweder irdischen Macht, nicht allein
hinsichtlich ihres eigentlichen Gegenstandes, sondern auch hinsichtlich der
notwendigen und angemessenen Mittel zu deren Erreichung. Hinsichtlich jeder
weiteren Wissensvermittlung und Schulung, die an sich rechtlich allen zustehen,
dem Einzelnen wie der Gesellschaft, hat darum die Kirche das unabhängige Recht,
von ihnen Gebrauch zu machen und besonders darüber zu urteilen, inwieweit sie
der christlichen Erziehung nützlich oder schädlich sind. Dies deshalb, weil die
Kirche als vollkommene Gesellschaft ein vollkommenes Recht auf die Mittel zu
ihrem Ziele hat, und weil jede Lehrtätigkeit gleichwie alles menschliche Tun in
einem notwendigen Abhängigkeitsverhältnis zum letzten Ziel des Menschen steht
und sich darum den Normen des göttlichen Gesetzes nicht entziehen darf, dessen
Hüterin, Auslegerin und unfehlbare Lehrerin die Kirche ist.
19 Dies hat Pius X. seligen
Angedenkens mit klaren Worten ausgedrückt: „Es ist danach dem Christen, was
immer er tut, auch in der Ordnung der irdischen Dinge, nicht erlaubt, die
übernatürlichen Güter zu vernachlässigen, vielmehr muß er alles auf das höchste
Gut als sein letztes Ziel hinordnen gemäß den Vorschriften der christlichen
Weisheit. Alle seine Handlungen unterstehen hinsichtlich ihres sittlichen
Charakters als gute oder böse, d. h. hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem
natürlichen und göttlichen Recht, dem Urteil und der Gesetzgebung der
Kirche." (12)
20 Es ist bemerkenswert, wie
gut ein Laie, ein ebenso vorzüglicher Schriftsteller wie tiefer und
gewissenhafter Denker, diese katholischen Grundwahrheiten zu erfassen und
auszudrücken verstand: „Die Kirche sagt nicht, daß die Moral rein nur ihr (im
Sinn von ausschließlich), sondern daß sie ihr gänzlich angehöre. Niemals hat
sie behauptet, daß außerhalb ihres Schoßes und ohne ihre Belehrung der Mensch
keinerlei moralische Wahrheit zu erkennen vermöge. Im Gegenteil hat sie mehr
als einmal diese Ansicht verworfen, weil sie in mehr als einer Form aufgetreten
ist. Wohl aber sagt sie, wie sie immer gesagt hat und immer sagen wird, daß sie
zufolge ihrer Einsetzung durch Jesus Christus und kraft des Heiligen Geistes,
der ihr in seinem Namen vom Vater gesandt wurde, ursprünglich und unverlierbar
auf sittlichem Gebiet die vollständige Wahrheit besitzt, in der alle
Teilwahrheiten der Moral einbegriffen sind, sowohl jene, zu deren Kenntnis der
Mensch vermittelst der bloßen Vernunft gelangen kann, als auch jene, die einen
Teil , der Offenbarung bilden oder sich aus derselben ableiten lassen."
(13)
Das Objekt der kirchlichen
Erziehertätigkeit
21 Die Kirche fördert daher
die Literatur, die Wissenschaft und die Künste, sofern sie für die christliche
Erziehung wie auch für all ihre sonstige seelsorgliche Arbeit notwendig oder
dienlich sind, indem sie für alle Fächer und für alle Bildungsstufen eigene
Schulen und Institute gründet und unterhält. (14) Selbst die sogenannte
körperliche Erziehung darf nicht als ihrem mütterlichen Lehramt fremd erachtet
werden, gerade weil auch ihr der Begriff des Mittels anhaftet, das der
christlichen Erziehung entweder nützen oder schaden kann.
22 Diese Tätigkeit der Kirche
auf allen Bildungsgebieten ist von unermeßlichem Werte für alle Familien und
alle Nationen, die ohne Christus zu Grunde gehen, wie der heilige Hilarius
trefflich bemerkt: „Was gibt es Gefährlicheres für die Welt, als Christus nicht
aufzunehmen?“ (15) Und so benachteiligt sie auch die staatliche Ordnung dieser
Dinge in keiner Weise, da die Kirche in Ihrer mütterlichen Klugheit sich nicht
dagegen sträubt, daß ihre für Laien bestimmten Schulen und Erziehungsinstitute
sich in jedem Lande den gesetzlichen Bestimmungen der Staatsgewalt anpassen, und
da sie in jeder Weise bereit ist, sich mit derselben zu verständigen und in
gemeinsamem Einvernehmen Abhilfe zu schaffen, wo sich Schwierigkeiten ergeben
soll ten.
23 Überdies ist es ein
unveräußerliches Recht und zugleich eine unerläßliche Pflicht der Kirche, über
die Gesamterziehung ihrer Kinder, der Gläubigen, zu wachen in jedwedem
Institut, ob öffentlich oder privat, nicht allem hinsichtlich des dort
erteilten Religionsunterrichtes, sondern auch hinsichtlich aller anderen Fächer
und Anordnungen, die zu Religion und Moral in innerer Beziehung stehen. (16)
24 Auch ist die Ausübung
dieses Rechtes nicht als eine ungebührliche Einmischung aufzufassen, sondern
als eine wertvolle mütterliche Fürsorge der Kirche, die ihre Kinder vor
jeglichem Gift schützt, das die Unversehrtheit und die Heiligkeit der Sitten
gefährden könnte. Wie diese Wachsamkeit der Kirche keinerlei Unzuträglichkeit
verursachen kann, so kann sie auch die Ordnung und das Wohlergehen der Familie
und des Staates nur wirksam unterstützen, denn sie hält von der Jugend jene
Seuche fern, die dieses unerfahrene und unbeständige Alter leicht zu infizieren
und seinen ganzen sittlichen Lebenswandel zu lähmen pflegt. Denn ohne den
rechten religiösen und sittlichen Unterricht wird, wie Leo XIII. weise bemerkt,
„alle Geisteskultur ungesund sein. Die jungen Leute, die an keine Ehrfurcht vor
Gott gewöhnt sind, werden die Zucht zu einem ehrbaren Leben nicht ertragen
lernen, und da sie ihren Begierden nie etwas zu versagen gewohnt sind, werden
sie sich leicht zu Störungen der staatlichen Ordnung verführen lassen“ (17).
Der Bereich der kirchlichen
Erziehungstätigkeit
25 Was den Bereich der
erzieherischen Sendung der Kirche betrifft, so erstreckt diese sich auf alle
Völker ohne örtliche oder zeitliche Einschränkung, gemäß dem Auftrag Christi:
„Lehret die Völker“ (18), und es gibt keine Macht auf Erden, die ihr diese
Aufgabe von Rechts wegen streitig machen oder sie an ihrer Erfüllung hindern
könnte. Zunächst erstreckt sich dieselbe auf alle Gläubigen, für die sie als
liebende Mutter eine rührige Sorge entfaltet. Darum hat sie für diese in allen
Jahrhunderten eine ungezählte Menge von Schulen und Anstalten in allen
Wissenszweigen ins Dasein gerufen und gefördert. Wie Wir jüngst bei einer
Gelegenheit ausführten, „befand sich sogar im weit zurückliegenden Mittelalter,
in dem es so zahlreiche (einige wollen sogar behaupten, allzu zahlreiche)
Abteien, Konvente, Pfarr- und Kollegiatskirchen, Kathedral- und Stiftskapitel
gab, bei einer jeden dieser Anstalten ein Scholastikat, ein Heim zur
Unterrichtung und zur Erziehung. All dem muß man die Universitäten hinzufügen,
die durch Initiative des Heiligen Stuhles und der Kirche überall gegründet
wurden und unter ihrem Patronat verblieben. Jenes großartige Schauspiel, das
wir jetzt besser schauen können, weil es Uns näher ist und den
Zeitverhältnissen entsprechend sich in gewaltigerem Ausmaß darbietet, war das
Schauspiel aller Zeiten. Alle, die diesen Tatsachen nachgehen und Vergleiche
anstellen, stehen staunend vor dem, was die Kirche auf diesem Gebiet geschaffen
hat. Sie sind voll Bewunderung für die Art, wie die Kirche es verstanden hat,
der ihr von Gott anvertrauten Mission zu entsprechen, die menschliche
Gesellschaft zu einem christlichen Lebenswandel zu erziehen und so viele
herrliche Früchte und solchen Erfolg zu erzielen. Wenn es aber Staunen erregt, daß
die Kirche zu jeder Zeit Hunderte und Tausende und Millionen von Zöglingen, die
ihrer Erziehungstätigkeit anvertraut wurden, um sich zu sammeln vermochte, dann
darf uns nicht geringeres Erstaunen erfassen, wenn wir erwägen, was sie nicht
nur auf dem Gebiet der Erziehung, sondern auch auf dem des Unterrichts im
engeren und eigentlichen Sinne geleistet hat. Wenn so viele Schätze der Kultur,
Zivilisation und Literatur zu uns herübergerettet wurden, dann ist dies der
Einstellung und der Vorsorge der Kirche zu verdanken, die bereits in fernsten
und kulturell noch nicht entwickelten Zeiten es verstanden hat, soviel Licht
auf dem Gebiete der Literatur und Philosophie, der Kunst und insbesondere der
Baukunst erstrahlen zu lassen.“ (19)
26 Diese großen Leistungen hat
die Kirche hervorbringen können, weil sich ihre Erziehungssendung auch auf die
Nichtgläubigen erstreckt. Sind doch alle Menschen berufen, in das Reich Gottes
einzugehen und das ewige Heil zu erlangen. Wie in unsern Tagen die katholischen
Missionen Schulen zu Tausenden in allen Gegenden und noch nicht christlichen
Ländern unterhalten, von den Ufern des Ganges bis zum Gelben Fluss und den
Großen Inseln und Archipelen des Ozeans, vom Schwarzen Erdteil bis nach
Feuerland und bis zu den Eisfeldern Alaskas, so hat die Kirche in vergangenen
Zeiten durch ihre Glaubensboten jene verschiedenen Völker zu christlichem Leben
und zu menschlicher Gesinnung erzogen, die heute die christlichen Nationen der
zivilisierten Welt bilden.
27 Daraus ergibt sich klar, daß
die Erziehungsaufgabe rechtlich und tatsächlich der Kirche in ganz
hervorragender Weise zukommt, und daß für jedes vorurteilsfreie Denken kein
vernünftiger Grund ersichtlich ist, der Kirche entgegenzutreten oder sie an dem
Werke zu hindern, dessen wohltätige Früchte die Welt jetzt genießt.
Dienst der Erziehertätigkeit
an der Familie und am Staat
28 Mit diesem Vorrang der
Kirche stehen keineswegs in Widerspruch, vielmehr in vollem Einklang, die
Rechte der Familie, des Staates und der Einzelperson hinsichtlich der
berechtigten Freiheit der Wissenschaft, der wissenschaftlichen Methoden und der
gesamten Profankultur im allgemeinen. Denn, um gleich die Grundursache dieser
Harmonie anzudeuten, die übernatürliche Ordnung, welcher die Rechte der Kirche
angehören, zerstört und beschränkt nicht die natürliche Ordnung, zu der die
andern erwähnten Rechte gehören, erhebt sie vielmehr und vervollkommnet sie,
und beide Ordnungsbereiche leisten sich gegenseitig Hilfe und geben der Natur
und Würde einer jeden die entsprechende Ergänzung, eben darum, weil beide von
Gott ausgehen, der sich nicht widersprechen kann. „Gottes Werke sind
vollkommen, alle seine Wege gerecht." (20)
Das Erziehungsrecht der
Familie
29 Das wird noch deutlicher
und klarer, wenn man die Erziehungsmission der Familie und des Staates näher
und im einzelnen ins Auge faßt.
30 Zunächst steht mit der
Erziehungsaufgabe der Kirche in wundervollem Einklang die der Familie, die
beide in ganz ähnlicher Weise von Gott ausgehen. In der Tat teilt Gott der
Familie in der natürlichen Ordnung unmittelbar die Fruchtbarkeit, das Prinzip
des Lebens, mit und darin das Prinzip der Erziehung zum Leben samt der
Autorität, dem Prinzip der Ordnung.
31 Der heilige Thomas sagt mit
seiner gewohnten Klarheit im Denken und Präzision im Ausdruck: „Der leibliche
Vater nimmt in besonderer Weise am Wesen des Ursprungseins, das in
allumfassender Weise sich in Gott findet, teil ... Der Vater ist der Ursprung
der Zeugung, der Erziehung und des Lebenswandels und alles dessen, was zur
Vervollkommnung des menschlichen Lebens gehört.“ (21)
32 Die Familie hat somit
unmittelbar vom Schöpfer den Auftrag und daher auch das Recht, ihre
Nachkommenschaft zu erziehen, ein unveräußerliches Recht, weil unzertrennlich
verbunden mit strengster Verpflichtung, ein Recht, das jedwedem Recht der
Volksgemeinschaft und des Staates vorausgeht, und darum ein unverletzbares
Recht gegenüber jeglicher irdischen Macht.
33 Für die Unverletzbarkeit
dieses Rechtes gibt der heilige Thomas als Grund an: „Das Kind ist nämlich von
Natur etwas vom Vater ... Daher entspricht es dem natürlichen Recht, daß das
Kind vor dem Gebrauch der Vernunft der Sorge des Vaters untersteht. Gegen das
Naturrecht wäre es daher, wenn das Kind vor dem Vernunftgebrauch der Pflege der
Eltern entzogen oder wenn gegen deren Willen irgendwie über dasselbe bestimmt
würde." (22) Weil die Verpflichtung der Eltern zur Pflege fortdauert bis
zu dem Zeitpunkt, da die Nachkommenschaft imstande ist, selber für sich zu
sorgen, dauert auch das unverletzliche elterliche Erziehungsrecht fort. „Denn
die Natur hat nicht nur die Erzeugung der Nachkommenschaft zum Ziel, sondern
auch ihre Entwicklung und ihren Fortschritt bis zum Vollendungszustand des
Menschen in seinem Mensch-sein, d. h. bis zur sittlichen Vollreife", sagt
der heilige Thomas. (23)
34 Deswegen drückt sich die
gesetzgeberische Weisheit der Kirche, diesen Sachverhalt zusammenfassend,
bestimmt und klar im Kanon 1113 des kirchlichen Rechtsbuches folgendermaßen
aus: „Die Eltern haben die strenge Verpflichtung, sowohl für die religiöse und
sittliche wie für die körperliche und staatsbürgerliche Erziehung der
Nachkommenschaft und auch für deren zeitliches Wohlergehen nach Kräften Sorge
zu tragen." (24)
35 In diesem Punkte ist das
allgemeine Wertempfinden des Menschengeschlechts derart einheitlich, daß sich
jene zu ihm in offenen Widerspruch setzen, die zu behaupten wagen, die
Nachkommenschaft gehöre eher dem Staat als der Familie an und der Staat habe
ein unbedingtes Anrecht auf die Erziehung. Hinfällig ist sodann der von ihnen
dafür angeführte Grund, der Mensch komme als Bürger zur Welt und gehöre darum
in erster Linie dem Staat. Sie bedenken nicht, daß der Mensch erst da sein muß,
bevor er Bürger sein kann; das Dasein hat er aber nicht vom Staat, sondern von
den Eltern, wie Leo XIII. weise erklärte: „Die Kinder sind etwas vom Vater und
gleichsam eine Erweiterung seiner väterlichen Person. Genau gesagt, sie treten
in die staatliche Gesellschaft ein und nehmen daran teil, nicht unmittelbar
durch sich als Individuen, sondern mittelbar durch die Familie, in der sie das
Leben erhielten.“ (25) Deswegen ist nach der Lehre Leos XIII. in dem nämlichen
Rundschreiben „die väterliche Gewalt von der Art, daß sie vom Staate weder
unterdrückt noch aufgesogen werden kann, da sie mit der Zeugung menschlichen
Lebens entsteht". (26) Hieraus folgt jedoch nicht, daß das Erziehungsrecht
der Eltern unumschränkt und willkürlich sei, da es unzertrennlich dem letzten
Ziel sowie dem natürlichen und göttlichen Recht untergeordnet ist, wie
ebenfalls Leo XIII. in seinem andern denkwürdigen Rundschreiben über die
Hauptpflichten der christlichen Staatsbürger erklärt, wo er zusammenfassend den
Inbegriff der Rechte und Pflichten der Eltern folgendermaßen umschreibt und
darlegt: „Von Natur aus haben nämlich die Eltern das Recht zur Erziehung ihrer
Kinder, zugleich mit der Verpflichtung, daß die Erziehung und der Unterricht
der Kinder im Einklang stehe mit dem Zweck, zu welchem sie durch Gottes Gnade
die Nachkommenschaft erhalten haben. Darum müssen die Eltern alles aufbieten,
jede ungerechte Einmischung auf diesem Gebiete zurückzuweisen und alles
daranzusetzen, die christliche Erziehung der Kinder in ihrer Hand zu behalten,
wie es ihre Pflicht ist. Namentlich müssen sie die Kinder von jenen Schulen
fernhalten, wo sie Gefahr laufen könnten, das Gift der Gottlosigkeit
einzuschlürfen.“ (27)
36 Ferner ist zu beachten, daß
die Erziehungspflicht der Familie nicht allein die religiöse und sittliche,
sondern auch die körperliche und staatsbürgerliche Erziehung umfaßt,
hauptsächlich sofern letztere zu Religion und Sittlichkeit in Beziehung steht.
(28)
Anerkennung des
Erziehungsrechts der Familie durch das zivile Recht
37 Dieses unbestreitbare Recht
der Familie ist wiederholt rechtlich anerkannt worden in Nationen, in denen man
Sorge trägt, das Naturrecht in den staatlichen Verordnungen zu achten. So hat,
um ein Beispiel aus der letzten Zeit anzuführen, der höchste Gerichtshof der
Vereinigten Staaten von Nordamerika in der Entscheidung über eine wichtige Streitfrage
erklärt, „es stehe dem Staate nicht einfach hin allgemein die Gewalt zu, eine
einheitliche Erziehungsform für die Jugend festzusetzen, indem er dieselbe
zwinge, ihren Unterricht ausschließlich in den Staatsschulen zu
empfangen". Er führt dafür den Grundsatz des Naturrechts an: „Das Kind ist
kein bloßes Geschöpf des Staates. Die, welche es ernähren und leiten, haben das
Recht und zugleich die hohe Aufgabe, es zu erziehen und für die Erfüllung
seiner Obliegenheiten vorzubereiten.“ (29)
Das Erziehungsrecht der
Familie unter dem Schutz der Kirche
38 Die Geschichte ist Zeuge,
wie namentlich in den gegenwärtigen Zeiten die vom Schöpfer der Familie
verliehenen Rechte vonseiten des Staates verletzt wurden und verletzt werden,
aber ebenso glänzend beweist sie, daß die Kirche sie stets geschützt und
verteidigt hat. Der beste Tatsachenbeweis liegt in dem besonderen Vertrauen der
Familien zu den Schulen der Kirche, wie Wir jüngst in Unserem Schreiben an den
Kardinalstaatssekretär ausführten: „Die Familie hat es sogleich eingesehen, daß
es so ist; von den ersten Zeiten des Christentums bis auf unsere Tage vertrauen
Väter und Mütter, auch wenn sie wenig oder gar keinen Glauben besitzen, ihre
Kinder den von der Kirche gegründeten und geleiteten Erziehungsanstalten an.“
(30)
39 Daher wenden sich die
Eltern aus ihrem natürlichen, von Gott stammenden Empfinden heraus mit
Vertrauen an die Kirche, um dort den Schutz des Familienrechts zu finden, das
heißt die Sicherung der von Gott in die Dinge hineingelegten Ordnung. Im Bewußtsein
ihrer weltumspannenden göttlichen Sendung und der Verpflichtung aller Menschen,
sich der einzig wahren Religion anzuschließen, wird die Kirche niemals müde,
ihr Recht geltend zu machen und die katholischen Eltern an die Pflicht der
Taufe und der christlichen Kindererziehung zu erinnern. Zugleich wacht sie so
eifersüchtig über die Unverletzlichkeit der Familie, daß sie nur unter
bestimmten Bedingungen und Vorsichtsmaßregeln gestattet, die Kinder von
Ungläubigen zu taufen oder irgendwie über deren Erziehung zu verfügen, solange
nicht die Kinder in freier Selbstbestimmung den Glauben annehmen können. (31)
40 Wir haben somit, wie Wir in
Unserer erwähnten Rede hervorhoben, zwei Tatsachen von höchster Wichtigkeit vor
uns: „Einerseits stellt sich die Kirche als Lehrerin und Erzieherin der
Familien zur Verfügung, andererseits beeilen sich die Familien, vom Lehramt der
Kirche Gebrauch zu machen und ihr die Kinder zu Hunderten und Tausenden
anzuvertrauen. Diese beiden Tatsachen verkünden laut eine große, überaus
wichtige Wahrheit in der sittlichen und sozialen Ordnung. Sie besagen, daß die
Erziehungsaufgabe vor allem und an erster Stelle der Kirche und der Familie
zusteht, und zwar aufgrund natürlichen und göttlichen Rechts, darum in
unverlierbarer, unanfechtbarer und unentsetzlicher Form.“ (32)
Das Erziehungsrecht des
Staates
Natürliche Begründung des
Erziehungsrechts des Staates aus dem Gemeinwohl
41 Wenn aus diesem Vorrang der
Erziehungsmission der Kirche und der Familie für die gesamte Gesellschaft, wie
wir gesehen haben, sehr große Vorteile erwachsen, so kann daraus keinerlei
Schaden entstehen für das wirkliche Eigenrecht des Staates auf Erziehung der
Staatsbürger gemäß der von Gott gesetzten Ordnung.
42 Dieses Recht ist vom
Urheber der Natur dem Staat nicht wie der Kirche und der Familie auf Grund
einer Vaterschaft verliehen worden, sondern kraft der ihm zustehenden Gewalt
zur Förderung des diesseitigen Gemeinwohls, das seinen Daseinszweck darstellt.
Folglich kann dem Staat die Erziehung nicht in derselben Weise wie der Kirche
und Familie zustehen, sondern in anderer, seinem Eigenzweck entsprechender Art.
43 Dieser Zweck, das
Gemeinwohl natürlicher Ordnung, besteht in Friede und Sicherheit, wovon dann
die Familie und der einzelne Bürger für den Gebrauch ihrer Rechte ihren Nutzen
haben, und zugleich im Höchstmaß geistigen und materiellen Wohles, soweit es
sich durch einträchtige und geordnete Zusammenarbeit aller in diesem Leben
verwirklichen lässt. Zweifach ist also die Funktion der beim Staate liegenden
weltlichen Gewalt: die Familie und die Einzelmenschen zu schützen und zu
fördern, sie aber nicht aufzusaugen oder sich an ihre Stelle zu setzen.
Bereich des Erziehungsrechts
und der Erziehungspflicht des Staates
44 Deswegen hat der Staat im
Bereich der Erziehung das Recht oder besser die Pflicht, in seiner Gesetzgebung
das soeben dargestellte ältere Recht der Familie auf die christliche Erziehung
der Nachkommenschaft zu schützen und folgerichtig das übernatürliche Recht der
Kirche auf eine solche christliche Erziehung zu achten.
45 Ebenso ist es Aufgabe des
Staates, dieses Recht im Sinne eines Rechts der Nachkommenschaft zu schützen,
wenn die Eltern fehlen oder aus Unfähigkeit oder Unwürdigkeit es moralisch oder
physisch an der Erziehung mangeln lassen sollten. Denn ihr Erziehungsrecht ist,
wie gesagt, nicht absolut und unumschränkt, sondern abhängig vom natürlichen
und göttlichen Gesetz und darum der Autorität und dem Urteil der Kirche und
ebenso um des Gemeinwohls willen der Aufsicht und dem Rechtsschutz des Staates
unterstellt. überdies ist die Familie keine vollkommene Gesellschaft, die alle
Mittel zur eigenen Vervollkommnung besitzt. In diesem, übrigens seltenen,
Ausnahmefall setzt sich nicht der Staat an die Stelle der Familie, sondern
ergänzt das Fehlende und trifft mit entsprechenden Mitteln Vorkehrungen, immer
in Übereinstimmung mit den natürlichen Rechten der Nachkommenschaft und den
übernatürlichen der Kirche.
46 Ganz allgemein ist es Recht
und Pflicht des Staates, nach den Normen der gesunden Vernunft und des Glaubens
die sittliche und religiöse Erziehung der Jugend zu schützen durch Verhinderung
aller in der Öffentlichkeit auftretenden schädlichen Einflüsse. In erster Linie
ist es jedoch Aufgabe des Staates, um des Gemeinwohls willen auf vielseitige
Weise Erziehung und Unterricht der Jugend zu fördern. Zunächst schon dadurch, daß
er die Bemühungen von Kirche und Familie begünstigt und unterstützt, deren
starke Wirkungskraft Geschichte und Erfahrung dartun. Dann dadurch, daß er ihr
Werk vervollständigt, wo es nicht hinreicht oder nicht genügt, auch durch
eigene Schulen und Anstalten. Denn der Staat ist mehr als jeder andere im
Besitz von Mitteln, die ihm für die Bedürfnisse der Gesamtheit zur Verfügung
stehen, und es entspricht der Gerechtigkeit, daß er sie zum Vorteil derer
verwende, von denen sie herkommen (33).
47 Außerdem kann der Staat
fordern und darum dafür sorgen, daß alle Staatsbürger die notwendige Kenntnis
ihrer staatsbürgerlichen und nationalen Pflichten und einen gewissen Grad
geistiger, sittlicher und körperlicher Kultur besitzen, wie sie unter den
heutigen Verhältnissen vom Gemeinwohl tatsächlich gefordert wird.
48 Indes ist es klar, daß der
Staat bei aller Förderung des öffentlichen und privaten Schul- und
Erziehungswesens die angestammten Rechte von Kirche und Familie auf die
christliche Erziehung achten und überdies die ausgleichende Gerechtigkeit
berücksichtigen muß. Deswegen ist jedes Erziehungs- und Schulmonopol ungerecht
und unerlaubt, wenn es die Familie physisch oder moralisch zwingt, ihre Kinder
entgegen den Pflichten des christlichen Gewissens oder auch gegen ihren
rechtmäßigen Wunsch in die Staatsschule zu schicken.
49 Das hindert jedoch nicht, daß
der Staat im Interesse einer guten Staatsverwaltung oder zum Schutz des innern
und äußern Friedens Dinge, die zum Gemeinwohl sehr notwendig sind und besondere
Eignung und Vorbereitung verlangen, sich die Errichtung und Leitung von
Fachschulen für bestimmte staatliche Aufgaben und namentlich für das Heer
vorbehalte, sofern er nur Sorge trägt, die Rechte von Kirche und Familie in
ihrem Bereich nicht zu verletzen. Es dürfte nicht unnütz sein, diese Bemerkung
hier eigens zu wiederholen, weil in unsern Tagen (in denen ein ebenso
übertriebener wie falscher Nationalismus, ein Feind des wahren Friedens und der
Wohlfahrt, sich immer breiter macht) die rechten Grenzen leicht überschritten
werden, indem man die sogenannte körperliche Ertüchtigung der männlichen Jugend
(und zuweilen auch, entgegen dem Sinn der Natur, der weiblichen) in
militärischer Form vorschreibt und oft noch am Tag des Herrn über Gebühr jene
Zeit in Anspruch nimmt, die den religiösen Pflichten und dem Heiligtum der
Familie gewidmet sein sollte. Im übrigen beabsichtigen Wir nicht, das etwaige
Gute zu tadeln, das bei solchen Methoden im Geiste der Zucht und des sich in
geordneten Grenzen haltenden Wagemutes liegt. Wir wollen bloß jede
Ausschreitung brandmarken, wie z. B. den Geist der Gewalttätigkeit, der nicht
mit dem Geist der Stärke, noch mit der edlen soldatischen Tapferkeit zur
Verteidigung des Vaterlandes und der öffentlichen Ordnung zu verwechseln ist,
oder die Übertreibung des Sportes, die auch im heidnischen klassischen Altertum
die Entartung und den Verfall echter körperlicher Erziehung verursachte.
50 Ganz allgemein steht der
bürgerlichen Gesellschaft und dem Staate für die Jugend wie für alle Stände und
Altersklassen die sogenannte Staatsbürgerliche Erziehung zu, die, positiv
ausgedrückt, darin besteht, dem Volk öffentlich solche Gegenstände der
Vernunfterkenntnis, der Phantasie und des Gefühls darzubieten, welche den
Willen für das Ehrbare gewinnen und ihn mit einer gewissen moralischen
Notwendigkeit dazu hinführen, negativ formuliert, in der Abwehr der schädlichen
Einflüsse (34). Diese staatsbürgerliche Erziehung, so umfassend und vielfältig,
daß sie fast die Gesamttätigkeit des Staates für das Gemeinwohl in sich
begreift, muß nach den Normen der Gerechtigkeit gestaltet sein und kann darum
der Lehre der Kirche nicht widersprechen, welche die von Gott bestellte
Lehrmeisterin dieser Normen ist.
Übereinkunft zwischen Staat
und Kirche in Unterrichts- und Erziehungsfragen
51 Alles, was Wir bisher über
die Tätigkeit des Staates für die Erziehung gesagt haben, beruht auf der
felsenfesten und unveränderlichen Grundlage der katholischen Lehre „über die
christliche Staatsordnung", wie sie von Unserem Vorgänger Leo XIII.
namentlich in den beiden Rundschreiben Immortale Dei (35) und „Sapientiae
christianae“ (36) in so überragender Weise dargelegt wurde. „So hat also Gott
die Sorge für das Menschengeschlecht zwei Gewalten zugeteilt: der kirchlichen
und der staatlichen. Der einen obliegt die Sorge für die göttlichen Belange,
der anderen für die menschlichen. Jede ist in ihrer Art die höchste: jede hat
bestimmte Grenzen, innerhalb derer sie sich bewegt, Grenzen, die sich aus dem
Wesen und dem nächsten Zweck jeder der beiden Gewalten ergeben. Es zieht sich
so gleichsam ein Kreis um sie, innerhalb dessen die Tätigkeit einer jeden sich
selbständig entfaltet. Da nun beide Gewalten dieselben Menschen zu Untergebenen
haben, so kann es vorkommen, daß ein und dieselbe Sache, wenn auch in
verschiedener Weise - aber eben doch dieselbe Sache – dem Recht und dem
Richterspruch beider untersteht. Daher muß die höchst weise Vorsehung Gottes,
der beide Gewalten eingesetzt hat, die Wege beider richtig geordnet haben. „Wo
eine Gewalt besteht, ist sie von Gott angeordnet' (Röm XIII 1).“ (37)
52 Nun ist gerade die
Jugenderziehung einer jener Gegenstände, die der Kirche und dem Staat, „wenn
auch in verschiedener Weise", unterstehen, wie Wir oben dargelegt haben.
„Darum müssen zwischen beiden Gewalten geordnete Beziehungen bestehen. Ihr
Verhältnis wird nicht mit Unrecht mit jenem verglichen, welches zwischen Leib
und Seele im Menschen obwaltet. Beschaffenheit und Bereich dieser Beziehungen
können nur beurteilt werden, wenn Wir die Natur der beiden berücksichtigen und
dem Range sowie der Bedeutung ihrer Zwecke Rechnung tragen. Denn der einen
obliegt zunächst die Sorge um die irdische Wohlfahrt, der anderen die
Vermittlung der himmlischen und ewigen Güter. Was also irgendwie in den
menschlichen Dingen heilig ist, was immer auf das Heil der Seelen oder auf die
Verehrung Gottes Bezug hat, sei es seiner Natur nach oder wegen des Zweckes,
auf den es hinge ordnet ist: dies alles untersteht der Gewalt und dem Urteil
der Kirche. Alles übrige aber, was in den Bereich des bürgerlichen und
staatlichen Lebens fällt, das untersteht von Rechts wegen der staatlichen
Gewalt, entsprechend dem Befehl Christi, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers
ist, und Gott was Gottes ist. '. (38)
53 Wer sich weigern würde,
diese Grundsätze zuzugeben und auf die Erziehung anzuwenden, der müßte leugnen,
daß Christus seine Kirche für das ewige Heil der Menschen gegründet hat, und müßte
behaupten, daß die Volksgemeinschaft und der Staat Gott und seinem natürlichen
und göttlichen Recht nicht unterworfen seien. Das ist aber offenbar gottlos,
gegen die gesunde Vernunft und namentlich auf dem Gebiet der Erziehung
außerordentlich verderblich für die rechte Heranbildung der Jugend, der sichere
Ruin des Staates und des wahren Wohles der menschlichen Gesellschaft. Dagegen
kann die Anwendung dieser Grundsätze für die rechte Bildung der
Staatsangehörigen nur von größtem Nutzen sein. Das haben in Überfülle die
Tatsachen zu allen Zeiten dargetan. Wie daher für die ersten Jahrhunderte des
Christentums Tertullian in seinem Apologeticum, so konnte Augustinus für seine
Zeit allen Gegnern der katholischen Kirche die Aufforderung entgegenhalten, und
wir können sie in unsern Tagen mit ihm wiederholen: „Wohlan, wer behauptet, die
Lehre Christi sei dem Staate feindlich, der gebe uns ein Heer mit solchen
Soldaten, wie sie nach der Lehre Christi sein müssen; der gebe uns solche
Untertanen, solche Ehemänner, solche Ehefrauen, solche Eltern, solche Kinder,
solche Herren, solche Diener, solche Könige, solche Richter, endlich solche
Steuerzahler und Steuererheber, wie sie nach den Vorschriften der christlichen
Lehre sein sollen, und dann wage er es noch zu behaupten, die Kirche sei dem
Staate schädlich. Nein! Er wird keinen Augenblick im Zweifel sein, daß die
Kirche da, wo man ihr gehorcht, die große Rettung des Staates ist." (39)
54 Da es sich um die Erziehung
handelt, dürfte es angebracht sein, darauf hinzuweisen, wie trefflich diese
katholische Wahrheit, die in den Tatsachen ihre Bestätigung findet, in der
Neuzeit, in der Zeit der Renaissance, ein um die christliche Erziehung
hochverdienter geistlicher Schriftsteller zum Ausdruck gebracht hat, der fromme
und gelehrte Kardinal Silvio Antoniano, selbst Schüler des bewunderungswürdigen
heiligen Erziehers Philipp Neri, sowie Professor und Sekretär für die
lateinischen Schreiben des heiligen Karl Borromäus. Auf dessen Anregung und
Drängen hin verfasste er die goldene Abhandlung „Über die christliche
Kindererziehung", worin er folgende Gedanken entwickelt: ,Je mehr die
weltliche Regierung mit der geistlichen zusammenwirkt, je mehr sie dieselbe begünstigt
und fördert, desto mehr trägt sie zur Erhaltung des Staates bei. Indem der
geistliche Führer seiner Aufgabe entsprechend mit geistlicher Autorität und
geistlichen Mitteln dahin arbeitet, einen guten Christen heranzubilden,
arbeitet er gleichzeitig notwendig darauf hin, einen guten Bürger
heranzubilden, wie er als Staatsangehöriger sein soll. Das muß so sein, weil in
der heiligen römisch-katholischen Kirche, dem Gottesstaat, der gute Bürger und
der rechtschaffene Mensch eins sind. Schwer ist darum der Irrtum jener, die so
eng verknüpfte Dinge trennen, in dem Glauben, gute Staatsangehörige gewinnen zu
können mit andern Gesetzen und auf andern Wegen als denen, die zur Bildung des
guten Christen führen. Mag menschliche Klugheit sagen und reden, was sie will,
es ist unmöglich, daß wahren Frieden und wahre Ruhe hienieden irgend etwas
schaffen kann, das dem Frieden und der ewigen Glückseligkeit widerspricht und
davon abweicht.“ (40)
55 Wie der Staat, so haben
auch Wissenschaft, wissenschaftliche Methode und Forschung nichts zu fürchten
von dem umfassenden und absoluten Erziehungsauftrag der Kirche. Die
katholischen Institute, durch alle Grade des Unterrichts und der Wissenschaft
hindurch, bedürfen keiner Verteidigung. Die Gunst, deren sie sich erfreuen, das
Lob, das sie ernten, die wissenschaftlichen Leistungen, die sie fördern und
mehren und über alles das die vollständig und vorzüglich ausgebildeten Männer,
die sie der Staatsverwaltung, den praktischen Berufen, dem Lehrfach, kurz dem
Leben in allen seinen Verzweigungen geben, legen mehr als genügend Zeugnis zu
ihren Gunsten ab. (41)
56 Diese Tatsachen sind
übrigens nur eine glänzende Bestätigung der vom Vatikanischen Konzil
definierten katholischen Lehre: „Glaube und Vernunft können einander nicht nur
nicht widersprechen, sondern leisten sich sogar gegenseitig Hilfe, indem die
gesunde Vernunft die Grundlagen des Glaubens beweist und, von dessen Licht
erleuchtet, die Wissenschaft von den göttlichen Wahrheiten pflegt, während der
Glaube seinerseits die Vernunft von Irrtümern befreit und davor schützt und sie
mit vielfältiger Erkenntnis bereichert. Deshalb ist die Kirche weit davon
entfernt, sich der Pflege der weltlichen Künste und Wissenschaften zu
widersetzen, vielmehr unterstützt und fördert sie dieselben auf vielfache
Weise. Denn sie verkennt und verachtet nicht die Vorteile, die aus ihnen für
das Leben der Menschheit entspringen; sie bekennt vielmehr, daß sie, weil von
Gott, dem Herrn aller Wissenschaften, stammend, auch zu Gott mit Hilfe seiner
Gnade hinführen, sofern sie in rechter Weise betrieben werden. Sie verbietet
durchaus nicht, daß diese Disziplinen, eine jede in ihrem Bereich, sich der
ihnen eigentümlichen Prinzipien und Methoden bedienen. Aber unter voller
Anerkennung dieser berechtigten Freiheit wacht sie sorgfältig darüber, daß sie
nicht zur göttlichen Lehre in Widerspruch geraten und in Irrtum fallen oder,
die eigenen Grenzen überschreitend, in das Gebiet des Glaubens eindringen und
dort Verwirrung anrichten.“ (42)
57 Diese Regel für die berechtigte
Freiheit der Wissenschaft ist zugleich unverletzliche Norm für die
wohlverstandene berechtigte Lehr- oder Unterrichtsfreiheit und muß bei aller
Lehrtätigkeit beobachtet werden. Den Jugendunterricht belastet diese
Verpflichtung noch ungleich schwerer, weil hier der Lehrer, ob öffentlicher
oder Privatlehrer, kein unbeschränktes, sondern nur ein übertragenes
Erziehungsrecht hat. So dann, weil jedes christliche Kind oder jeder
christliche Jugendliche ein strenges Recht auf einen Unterricht hat, welcher der
Lehre der Kirche, der Säule und Grundfeste der Wahrheit, entspricht. Schweres
Unrecht täte ihm, wer seinen Glauben störte unter Mißbrauch des Vertrauens der
Jugend zu ihren Lehrern und ihrer natürlichen Unerfahrenheit und ihres
ungeordneten Hanges zu einer unbeschränkten, trügerischen und falschen
Freiheit.
Der gefallene und erlöste
Mensch
58 Niemals dürfen wir aus dem
Auge verlieren, daß Gegenstand der christlichen Erziehung der ganze Mensch ist,
der zur Einheit der Natur mit dem Körper verbundene Geist, mit allen seinen
natürlichen und übernatürlichen Fähigkeiten, wie wir ihn aus Vernunft und
Offenbarung kennen, somit der aus seinem paradiesischen Urzustand gefallene
Mensch, der von Christus erlöst und in seine übernatürliche Stellung als
Adoptivsohn Gottes wiedereingesetzt wurde, ohne jedoch die außernatürlichen
Vorzüge der leiblichen Unsterblichkeit und der Unversehrtheit oder Harmonie
seiner Strebungen zurückzuerhalten. Es bleiben darum in der menschlichen Natur
die Folgen der Erbsünde, besonders die Schwäche des Willens und die
ungeordneten Triebe.
59 Wahrlich „die Torheit ist
verbunden mit dem Herzen des Kindes, doch die Zuchtrute vertreibt sie“ (43).
Von der zartesten Kindheit an sind daher die ungeordneten Neigungen im Zaum zu
halten, die guten zu fördern. Vor allem muß der Verstand der jugendlichen
erleuchtet und der Wille gefestigt werden durch die übernatürlichen Wahrheiten
und Gnadenmittel, ohne die es unmöglich ist, die verkehrten Triebe zu
beherrschen oder das Erziehungsideal der Kirche vollkommen zu verwirklichen,
die Christus mit seiner göttlichen Lehre und seinen Sakramenten ausgestattet
hat, damit sie die erfolgreiche Lehrerin aller Menschen sei.
Der falsche Begriff der
Freiheit
60 Falsch ist daher jeder
pädagogische Naturalismus, der die übernatürliche, christliche Bildung von der
Jugenderziehung ausschließt oder irgendwie einschränkt. Irrig ist auch jede
Erziehungsmethode, die sich ganz oder zum Teil auf die Leugnung oder
Außerachtlassung der Erbsünde und Gnade und somit einzig auf die Kräfte der
menschlichen Natur stützt. Das geschieht allgemein in jenen modernen,
unverhohlen vorgetragenen Systemen verschiedener Benennung, die es dem Kind
überlassen wollen, wie es sich bilde und wie es seine Freiheit benütze, und die
die Autorität der Älteren oder der Erzieher ausschalten und jegliches
natürliche und göttliche Gesetz hintansetzen.
61 Wenn man diese Gedanken
moderner Pädagogen in die nötigen Schranken weist und man damit bloß auf die
Notwendigkeit einer aktiven, stufenweise immer mehr bewussten Mitwirkung des
Zöglings bei seiner Erziehung hinweisen will, wenn man damit aus der Erziehung
den Despotismus und die Gewalttätigkeit (die übrigens nicht die richtige Zucht
ist) zu entfernen beabsichtigt, so trifft man etwas Wahres, aber durchaus
nichts Neues, nichts, was die Kirche nicht schon längst in ihrer
traditionellen, christlichen Erziehung gelehrt und in der Praxis verwirklicht
hätte, ähnlich dem Verfahren, das Gott selber seinen Geschöpfen gegenüber
beobachtet hat, indem er sie zur tätigen, der Natur eines jeden angepaßten
Mitwirkung berief. Seine Weisheit „erstreckt sich mit Macht von einem Ende bis
zum andern und lenkt alles mit Güte". (44)
62 Wenn wir aber die Worte der
Pädagogen in der Bedeutung nehmen, die sie im Sprachgebrauch haben, dann wird
klar, daß nicht wenige von diesen Pädagogen die Erziehung jedem Einfluß des
göttlichen Gesetzes entziehen wollen. Daher kommt in unsern Tagen der sehr
seltsame Fall vor, daß sich Erzieher und Philosophen auf der Suche nach einem
allgemeinen Sittenkodex der Erziehung abmühen, als ob es weder Dekalog und
Evangelium, noch ein Naturgesetz gäbe, das doch Gott in das Menschenherz
eingemeißelt, durch die gesunde Vernunft verkündet und selber in den Zehn
Geboten sanktioniert und kodifiziert hat. Mit Geringschätzung pflegen diese Neuerer
die christliche Erziehung als „heteronom", „passiv" und
„überwunden" zu bezeichnen, weil sie sich auf die Autorität Gottes und
sein heiliges Gesetz gründet.
63 Sie täuschen sich gewaltig,
wenn sie sich einbilden, „das Kind befreien" zu können, wie sie behaupten.
Im Gegenteil, sie machen es zum Sklaven seiner verblendeten Selbstüberhebung
und seiner ungeordneten Leidenschaften, die allerdings in der Logik ihres
Systems als notwendige Folgen der autonomen Natur hingenommen werden müßten.
64 Schlimmer noch steht es mit
dem falschen, ehrfurchtslosen, gefährlichen und zudem eitlen Unterfangen, der
Forschung, dem Experiment und der rein natürlichen Beurteilung und Bewertung
Erziehungstatsachen übernatürlicher Ordnung unterstellen zu wollen, wie z. B. den
Priester- oder Ordensberuf, und ganz allgemein die geheimnisvollen Wirkungen
der Gnade, die zwar die natürlichen Kräfte erhebt, sie aber nichtsdestoweniger
unendlich überragt und in keiner Weise den physischen Gesetzen unterstehen
kann; denn „der Geist weht, wo er will“ (45).
65 In höchstem Grade
gefährlich ist fernerhin jene naturalistische Richtung, die in unsern Tagen in
das Gebiet der Erziehung eindringt in einer Frage so zarter Natur, wie es die
Sittenreinheit und die Keuschheit ist. Sehr verbreitet ist der Irrtum derer,
die in gefährlichem Unterfangen und mit häßlichen Ausdrücken einer sogenannten
sexuellen Erziehung das Wort reden, indem sie fälschlich meinen, sie könnten
die jungen Leute gegen die Gefahren der Sinnlichkeit durch rein natürliche
Mittel schützen, durch eine gefährliche und verfrühte sexuelle Aufklärung für
alle ohne Unterschied und sogar in der Öffentlichkeit, und was noch schlimmer
ist, indem sie dieselben vorzeitig den Gelegenheiten aussetzen, um durch
Gewöhnung, wie sie sagen, den Geist gegen die Gefahren abzuhärten.
66 Sie täuschen sich schwer,
da sie die angeborene Schwäche der menschlichen Natur und jenes Gesetz nicht
anerkennen wollen, von dem der Apostel sagt, daß es dem Gesetze des Geistes
widerstreitet (46), und da sie die Erfahrungstatsachen verkennen, die beweisen,
daß gerade bei den Jugendlichen die Verfehlungen gegen die Sittenreinheit nicht
so sehr Folge von Nichtwissen sind, als vielmehr der Schwäche eines Willens
zuzuschreiben sind, der den Lockungen ausgesetzt ist und der göttlichen
Gnadenmittel entbehrt.
67 Falls auf diesem heiklen
Gebiete unter Berücksichtigung aller Umstände eine individuelle Belehrung bei
passender Gelegenheit von seiten derer, denen Gott mit der Erziehungsaufgabe
auch die Standesgnade verliehen hat, sich als nötig erweisen sollte, dann ist
mit aller jener, den christlichen Erziehern wohl nicht unbekannten Vorsicht zu
Werke zu gehen, die von dem erwähnten Antoniano wirklichkeitsnah gekennzeichnet
wird: „Derart groß ist unsere Armseligkeit und der Hang zur Sünde, daß wir oft
gerade von den Dingen, die Heilmittel gegen die Sünde sein sollten, Gelegenheit
und Anreiz zur Sünde nehmen. Deswegen ist es höchst wichtig, daß ein guter
Vater, wenn er mit seinem Sohne über eine so verfängliche Sache spricht, wohl
darauf achtet, nicht auf Einzelheiten und auf die verschiedenen Weisen, in
denen diese höllische Schlange einen so großen Teil der Menschheit vergiftet,
einzugehen, damit er nicht, anstatt das Feuer zu löschen, dasselbe in dem noch
einfältigen und zarten Herzen des Kindes entzünde und noch mehr entfache. Ganz
allgemein kann man sagen: solange noch das Kindesalter andauert, wird es
genügen, die Heilmittel anzuwenden, welche die Doppelwirkung haben, der Tugend
der Keuschheit den Weg zu bereiten und dem Laster die Tore zu verschließen.“
(47)
68 Ebenso abwegig und für die
christliche Erziehung gefährlich ist das sogenannte Koedukationssystem, für
viele gleichfalls in der Nichtbeachtung oder Leugnung der Erbsünde begründet.
Außerdem herrscht bei allen Vertretern dieser Denkrichtung eine beklagenswerte
Begriffsverwirrung, indem sie das berechtigte menschliche Zusammenleben mit der
nivellierenden Vermischung und Gleichheit der Geschlechter verwechseln. Der
Schöpfer, der alle Dinge geordnet hat, hat das Zusammenleben der beiden
Geschlechter vollständig nur in der Einheit der Ehe, sodann in verschiedener
Abstufung in der Familie und in der Gesellschaft gewollt. Ferner läßt sich aus
der Natur, welche die Verschiedenheit im Organismus, in den Neigungen und
Anlagen, hervorbringt, kein Beweis herleiten, daß eine Vermischung oder gar
eine Gleichheit in der Heranbildung beider Geschlechter notwendig wäre. Gemäß
den weisen Absichten des Schöpfers sind diese vielmehr bestimmt, sich in
Familie und Gesellschaft eben kraft ihrer Verschiedenheit gegenseitig zu
ergänzen. Diese Tatsache ist darum bei der Erziehung und Ausbildung zu
berücksichtigen und zu begünstigen mit der nötigen Unterscheidung und der
entsprechenden Trennung nach Alter und Umständen. Diese Grundsätze sind je nach
Zeit und Ort an allen Schulen nach den Regeln der christlichen Klugheit
anzuwenden, namentlich in den am meisten gefährdeten und entscheidenden
Entwicklungs- und Reifejahren. Vor allem bei den Turn- und Spielübungen ist
besonders das christliche Schicklichkeitsgefühl unter der weiblichen Jugend,
für die jede öffentliche Schaustellung höchst ungeziemend ist, zu respektieren.
69 Indem Wir an das ernste
Wort des göttlichen Meisters erinnern: „Wehe der Welt um der Ärgernisse willen“
(48), möchten Wir, Ehrwürdige Brüder, mit Nachdruck Eure Sorgfalt und
Wachsamkeit auf diese so verderblichen Irrtümer hinlenken, die sich leider nur
zu sehr zum unermeßlichen Schaden für die Jugend unter dem christlichen Volk
verbreiten.
Die Familie als Hort guter
Erziehung
70 Im Hinblick auf eine
vollkommene Erziehung ist es von höchster Wichtigkeit, darauf zu achten, daß
alles, was den zu Erziehenden in der Zeit seiner Heranbildung umgibt, dem
erstrebten Ziele entspreche.
71 Die erste, natürliche und
notwendige Erziehungsumwelt ist die Familie, eigens dazu vom Schöpfer bestimmt.
Deshalb ist für gewöhnlich jene Erziehung am wirksamsten und nachhaltigsten,
die das Kind in einer Familie erhält, in der Ordnung und Zucht herrschen, und
sie ist um so wirksamer, je mehr die Familienangehörigen mit dem guten Beispiel
vorangehen.
72 Es ist nicht Unsere
Absicht, an dieser Stelle die Familienerziehung eingehend oder auch nur in
ihren Hauptpunkten zu behandeln. Dafür ist dieser Gegenstand zu umfassend. Es
fehlt übrigens nicht an Sonderabhandlungen darüber aus alter und neuer Zeit,
von Autoren mit gesunder, katholischer Lehre, unter denen eine besondere
Erwähnung der schon angeführte goldene Traktat des Antoniano „Über die
christliche Kindererziehung" verdient, ein Traktat, den der heiligen Karl
Borromäus den in der Kirche versammelten Eltern öffentlich vorlesen ließ.
73 Ganz besonders möchten Wir
aber Eure Aufmerksamkeit, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, auf den
beklagenswerten Verfall der häuslichen Erziehung in der heutigen Zeit lenken.
Den Berufen des profanen und öffentlichen Lebens, die sicher nicht von erster
Bedeutung sind, werden lange Studien und eine genaue Vorbereitung
vorausgeschickt, während für die Aufgabe und elementare Pflicht der
Kindererziehung heutzutage viele Eltern nur eine geringe oder gar keine
Vorbereitung mitbringen, weil sie zu sehr in die Sorgen für das Zeitliche
versunken sind. Der für die Erziehung notwendige Einfluß der Familienwelt wird
zusätzlich noch dadurch geschwächt, daß heute sich fast überall das Bestreben
geltend macht, die Kinder vom zartesten Alter an unter verschiedenen Vorwänden,
wirtschaftlichen im Interesse von Gewerbe und Handel oder politischen, der
Familie immer mehr zu entfremden. Es gibt sogar ein Land, in dem die Kinder dem
Schoße der Familie entrissen werden, um sie den sozialistischen Theorien
entsprechend in Vereinen und Schulen zum Unglauben und zum Hass heranzubilden
(oder besser gesagt zu verbilden und zu verderben). Fürwahr, ein neuer und noch
viel entsetzlicherer Mord unschuldiger Kinder!
74 Wir beschwören deshalb um
der Liebe Jesu Christi willen die Seelsorger, mit allen Mitteln, durch
Unterweisung, Katechese, mündlich und durch möglichst große Verbreitung von
Schriften, die christlichen Eltern nicht so sehr nur im allgemeinen, als
vielmehr im einzelnen an ihre schweren Pflichten zu erinnern, besonders an die
verschiedenen Aufgaben der religiösen, sittlichen und bürgerlichen
Kindererziehung und an die, neben dem persönlichen guten Beispiel, geeignetsten
Methoden zu ihrer wirksamen Durchführung. Der Völkerapostel fand es auch nicht
unter seiner Würde, auf solche praktische Winke in seinen Briefen einzugehen,
besonders in dem an die Epheser, wo er unter anderem mahnt: „Ihr Väter, reizt
eure Kinder nicht zum Zorne“ (49); es handelt sich bei diesem Anreiz zum Zorn
nicht so sehr um die Folge übermäßiger Strenge als hauptsächlich der Ungeduld,
der Unkenntnis der tauglichen Mittel zu fruchtbringender Besserung, dann aber
auch um die Auswirkung der heute nur zu allgemeinen Lockerung der Familienzucht,
infolge deren sich in den Jugendlichen die ungebändigten Leidenschaften
hemmungslos entwickeln können. Die Eltern und alle andern
Erziehungsberechtigten mit ihnen sollen deshalb darauf achten, rechten Gebrauch
zu machen von der Autorität, die ihnen Gott selbst verliehen hat, Gott, dessen
Stellvertreter sie im wahren Sinne sind, nicht zum eigenen Vorteil, sondern zur
rechten Erziehung des Kindes in der heiligen und kindlichen „Furcht Gottes, dem
Anfang der Weisheit" (50). Die Ehrfurcht vor Gott ist die einzig sichere
Grundlage der Achtung vor der Autorität, ohne die weder Ordnung, noch Ruhe,
noch Wohlstand in der Familie und der gesamten menschlichen Gesellschaft
herrschen können.
Die Kirche als Hort der
Erziehung
75 Den schwachen Kräften der
gefallenen Natur hat die Güte Gottes fürsorglich geholfen mit den
überfließenden Hilfsquellen seiner Gnade und den vielfältigen Mitteln, an denen
die Kirche, die große Familie Christi, so reich ist: die Kirche stellt deshalb
die Erziehungsumwelt dar, die mit jener der christlichen Familie aufs engste
verbunden ist.
76 Die Erziehungsumwelt der
Kirche umfaßt nicht bloß ihre Sakramente, diese durch göttliche Kraft
gnadenwirkenden Mittel, und ihre Zeremonien, die alle einen wunderbaren
erzieherischen Wert aufweisen, und nicht nur den materiellen Raum des
christlichen Gotteshauses, das gleichfalls in der Sprache seiner feierlichen
Liturgie, seiner Skulpturen, seiner Gemälde, seiner Musikinstrumente und
Gesänge staunenswerte Kräfte für die Bildung der Seelen zu frommem Leben und
guter Sitte in sich birgt. Sie umfaßt daneben auch in großer Fülle und Mannigfaltigkeit
Schulen, Verbände und Anstalten aller Art, welche die Jugend mit dem Studium
der Literatur und Wissenschaft und mit der körperlichen Erholung und
Ertüchtigung gleichzeitig zu innerlicher Frömmigkeit heranbilden wollen. In
dieser unerschöpflichen Fruchtbarkeit an erzieherischen Werken ist die
mütterliche Sorge der Kirche ebenso bewundernswert wie unübertrefflich.
Bewundernswert ist aber auch die eben erwähnte Harmonie zwischen Kirche und
christlicher Familie, und die Kirche weiß diese Harmonie so gut zu wahren, daß
man mit Recht sagen kann: Kirche und Familie bilden zusammen den einen
Gottesstempel der christlichen Erziehung.
Die Schule als Institution
der Erziehung
Die Schule im Dienste echter
Erziehung
77 Da die junge Generation in
Kunst und Wissenschaft zum Wohl der gesamten Gesellschaft unterrichtet werden muß,
die Familie aber allein dieser Aufgabe nicht gewachsen ist, entstand das
Sozialgebilde der Schule, wohlgemerkt zunächst als Schöpfung der Initiative von
Familie und Kirche, längst bevor der Staat an diese Aufgabe herantrat. Die
Schule war also, von ihrem geschichtlichen Ursprung aus gesehen, ihrer Natur
nach Ergänzung und Hilfe der Familie und der Kirche. Daraus folgt mit
moralischer Notwendigkeit, daß die öffentliche Schule diesen beiden Einflußsphären
sich nicht nur nicht entgegenstellen darf, sondern mit ihnen zur denkbar
vollkommensten moralischen Einheit verwachsen muß, zu so inniger Gemeinschaft, daß
sie mit der Familie und der Kirche ein einziges, der christlichen Erziehung
geweihtes Heiligtum bilden kann, wenn anders sie nicht ihr Ziel verfehlen und
sich gerade ins Gegenteil, in ein Werk der Zerstörung, verwandeln will.
78 Das hat ganz offen ein
wegen seiner pädagogischen (freilich nicht in allem zu empfehlenden, weil vom
Liberalismus angesteckten) Schriften sehr gefeierter Laie anerkannt: „Wenn die
Schule", so drückt er sich aus, „kein Gotteshaus ist, so ist sie eine
Höhle". Und weiter: „Wenn die wissenschaftliche, soziale, häusliche und
religiöse Erziehung nicht eine Einheit bilden, wird der Mensch unglücklich und
leistungsunfähig" (51).
Die neutrale Schule, die
Einheitsschule
79 Daraus gerade folgt, daß
die sog. neutrale oder weltliche Schule, aus der die Religion ausgeschlossen
ist, sich zu fundamentalsten Erziehungsgrundsätzen in Widerspruch setzt.
Übrigens ist eine derartige Schule praktisch gar nicht möglich, da sie sich in
Wirklichkeit zur religionsfeindlichen Schule entwickelt.
Es braucht nicht wiederholt
zu werden, was Unsere Vorgänger über sie erklärt haben, besonders Pius IX. und
Leo XIII., zu deren Zeit gerade die Verweltlichung in der öffentlichen Schule
ihr Unwesen zu treiben begann. Wir erneuern und bekräftigen ihre Erklärungen
(52) und gleichzeitig die Vorschriften der heiligen Kanones, wonach der Besuch
der nichtkatholischen Schulen, ob weltlicher oder Simultanschulen, also der
Schulen, die unterschiedslos Katholiken und Nichtkatholiken offen stehen, den
katholischen Kindern verboten ist und daß der Besuch dieser Schulen nur mit
Rücksicht auf bestimmte örtliche und zeitliche Verhältnisse unter besonderen
Sicherungen geduldet werden kann (53), wobei einzig die Entscheidung des
Oberhirten maßgebend ist. Für die Katholiken kann auch jene Simultanschule
nicht als normal anerkannt werden (um so schlimmer, wenn sie „Einheits"-
und Pflichtschule für alle ist), in der den Katholiken zwar getrennt
Religionsunterricht erteilt wird, in der sie aber den übrigen Unterricht von
nicht katholischen Lehrern zusammen mit nichtkatholischen Schülern erhalten.
80 Denn die bloße Tatsache, daß
an einer Schule (oft noch mit allzu großer Einschränkung) Religionsunterricht
erteilt wird, bringt diese noch nicht in Übereinstimmung mit den Rechten der
Kirche und der Familie und gibt ihr noch nicht die nötige Eignung für den
Besuch der katholischen Kinder. Dafür ist notwendig, daß der ganze Unterricht
und Aufbau der Schule: Lehrer, Schulordnung und Schulbücher, in allen Fächern
unter Leitung und mütterlicher Aufsicht der Kirche von christlichem Geiste
beherrscht sind, so daß die Religion in Wahrheit die Grundlage und Krönung des
ganzen Erziehungswerkes in allen seinen Abstufungen darstellt, nicht bloß in
den Elementarschulen, sondern auch in jenen Schulen, in denen auch höhere
Fächer gelehrt werden. „Es ist nicht bloß notwendig", um ein Wort Leos
XIII. zu gebrauchen, „daß der Jugend zu bestimmten Stunden Religionsunterricht
erteilt wird, sondern daß auch der ganze übrige Unterricht religiösen Geist
ausstrahlt. Wenn dieser fehlt, wenn dieser heilige Atem das Innere der Lehrer
und Schüler nicht durchzieht und erwärmt, dann wird man aus der ganzen Schulung
recht wenig Nutzen ziehen. Oft wird daraus sogar nicht geringer Schaden
erwachsen,“ (54)
81 Man sage nicht, in einem in
verschiedene Bekenntnisse gespaltenen Volke sei es dem Staat unmöglich, die
Frage des öffentlichen Unterrichts anders als mit der weltlichen oder der
Simultanschule zu lösen. Der Staat muß und kann sie vernunftgemäßer und auch
leichter dadurch lösen, daß er der Initiative der Familie und der Kirche
Freiheit läßt und durch entsprechende finanzielle Beihilfen unterstützt. Daß
sich dies zur Zufriedenheit der Familien und zum Besten des Unterrichts und der
öffentlichen Ruhe und Ordnung verwirklichen läßt, dafür sind ein Beweis jene
Nationen mit gemischtem Bekenntnis, in denen das Schulwesen dem Erziehungsrecht
der Familie entspricht, nicht bloß hinsichtlich der Lehre (dies aus dem
selbstverständlichen Grund, weil dort der katholischen Jugend katholische
Schulen zur Verfügung stehen), sondern ebenso unter dem Gesichtspunkt der
ausgleichenden Gerechtigkeit durch staatliche finanzielle Beihilfe an die von
den Familien aufgrund ihres Rechts gewählten Schulen.
82 In anderen Ländern - mit
gemischtem Bekenntnis verhält es sich anders zum nicht geringen Nachteil des
katholischen Teiles. Dort unterhalten die Katholiken unter Führung und Leitung
der Bischöfe und dank der unermüdlichen Arbeit des Welt- und Ordensklerus in
Erfüllung einer schweren Gewissensforderung für ihre Kinder ganz auf eigene
Kosten katholische Schulen und bleiben hochherzig und mit rühmenswerter
Ausdauer dem Entschluß treu, die von ihnen als Losung ausgegebene „katholische
Erziehung für die gesamte katholische Jugend in katholischen Schulen" voll
und ganz sicherzustellen. Wenn ihrer Schulpflege auch keine Mittel aus der
Staatskasse zufließen, wie es an sich die ausgleichende Gerechtigkeit verlangt,
so können ihr jedenfalls von einem Staat, der sich der Familienrechte und der unerläßlichen
Bedingungen rechtmäßiger Freiheit bewußt ist, keine Hindernisse in den Weg
gelegt werden.
83 Wo aber auch diese
elementare Freiheit unterbunden oder in verschiedenen Formen behindert wird,
können die Katholiken selbst um den Preis großer Opfer nie genug tun für die
Erhaltung und Verteidigung ihrer Schulen und im Einsatz für gerechte
Schulgesetze.
84 Alles, was die Gläubigen in
der Förderung und zum Schutze der katholischen Schule für ihre Kinder tun, ist
ausgesprochen religiöse Tätigkeit und deshalb allererste Aufgabe der
„Katholischen Aktion". Daher sind alle jene Organisationen, die in den
einzelnen Nationen mit großem Eifer einem so notwendigen Werke obliegen,
Unserem väterlichen Herzen besonders teuer und hohen Lobes würdig.
85 Es sei in diesem
Zusammenhang laut verkündet, und es möge von allen wohl verstanden und
anerkannt werden: in keinem Volk der Welt treiben die Katholiken dadurch, daß
sie ihren Kindern die katholische Schule zu erwirken suchen, Parteipolitik;
vielmehr erfüllen sie damit eine religiöse, von ihrem Gewissen als unerläßlich
geforderte Pflicht. Sie wollen ihre Kinder damit nicht etwa dem
staatsbürgerlichen Ordnungsgeist entfremden, sondern sie auf die vollkommenste
und dem Wohl der Nation dienlichste Art erziehen. Denn der gute Katholik ist
gerade kraft der katholischen Glaubenslehre auch der beste Staatsbürger, der
sein Vaterland liebt und sich der Staatsgewalt aufrichtig unterordnet, welches
auch immer die legitime Staatsform sein mag.
86 In einer mit der Kirche und
der christlichen Familie einträchtig arbeitenden Schule wird es nicht
vorkommen, daß zum Schaden der Erziehung in den einzelnen Fächern dem
widersprochen wird, was die Schüler im Religionsunterricht lernen. Und wenn der
peinlich gewissenhafte Lehrberuf es verlangt, ihnen Einblick in irrige und
Widerlegung heischende Bücher zu gewähren, so wird das mit solcher Umsicht und
mit Gegenüberstellung der gesunden Lehre geschehen, daß der christlichen
Jugenderziehung daraus kein Schaden, sondern nur Nutzen erwächst.
87 Ebenso wird in dieser
Schule das Studium der Muttersprache und der klassischen Literatur niemals auf
Kosten der Sittenreinheit betrieben werden. Denn der christliche Lehrer wird
dem Beispiel der Biene folgen, die das Reinste der Blüte nimmt und den Rest
beiseite läßt, wie der heilige Basilius in seiner Rede an die Jugend über die
Lektüre der Klassiker lehrt (55).
Dieser nötigen - übrigens
auch vom Heiden Quintilian (56) empfohlenen - Vorsicht steht keineswegs
entgegen, daß der christliche Lehrer alles aufnehme und ausnütze, was unsere
Zeit an wirklich Gutem in den einzelnen Wissenszweigen und Methoden bietet,
eingedenk des Wortes des Apostels: „Prüfet alles, behaltet, was gut ist"
(57). Deshalb wird der Lehrer bei der Eingliederung des Neuen sich davor hüten,
das von der Erfahrung vieler Jahrhunderte als gut und wirksam erprobte Alte
überstürzt aufzugeben. Das gilt vor allem für das Studium des Lateins, dessen
Verfall wir in unsern Tagen immer mehr beobachten, gerade wegen der Absage an
jene Lehrmethode, die vom gesunden, besonders in den kirchlichen Schulen zu
hoher Blüte gebrachten Humanismus mit großem Erfolg angewandt wurde. Diese
vornehme Tradition verlangt, daß die den katholischen Schulen anvertraute
Jugend in Literatur und Wissenschaft den Bedürfnissen unserer Zeit voll
entsprechend unterrichtet werde, daß gleichzeitig der Unterricht eine gesunde
Philosophie einschließe und die bequeme Oberflächlichkeit jener meide, die
„vielleicht das Notwendige gefunden hätten, wären sie nicht auf die Suche nach
dem Nebensächlichen gegangen" (58). Deshalb muß sich jeder christliche
Lehrer vor Augen halten, was Leo XIII. mit den kurzen, aber vielsagenden Worten
ausdrückt: „... mit größerem Eifer ist darauf hinzuarbeiten, daß nicht nur eine
brauchbare und haltbare Unterrichtsmethode gehandhabt werde, sondern noch viel
mehr, daß der Unterricht in Literatur und Wissenschaft selbst mit dem
katholischen Glauben voll übereinstimme, vor allem in der Philosophie, von der
zum großen Teil die richtige Einstellung zu den übrigen Wissenszweigen
abhängt" (59)
88 Gute Schulen sind nicht so
sehr die Frucht guter Schulpläne, als vielmehr und vor allem guter Lehrer, die
für das Fach, das sie lehren sollen, vorzüglich ausgebildet, sowie gut ausgerüstet
sind mit den geistigen und sittlichen, von ihrem hohen Beruf geforderten
Eigenschaften, die von reiner, göttlicher Liebe zu den ihnen anvertrauten
Jugendlichen beseelt sind und darum auch Christus und seine Kirche lieben,
deren Lieblingskinder jene sind, und denen deshalb aufrichtig das wahre Wohl
der Familie und ihres Vaterlandes am Herzen liegt. Es erfüllt Uns mit Trost und
Dank gegen die Güte Gottes, wenn Wir sehen, wie zusammen mit den dem Lehrberuf
lebenden Ordensmännern und Ordensfrauen eine weitere große Zahl guter Lehrer
und Lehrerinnen - zur Pflege ihres religiösen Lebens auch zusammengeschlossen
in Standeskongregationen und Standesvereinen, die deshalb als hochwertige und
machtvolle Hilfstruppen der Katholischen Aktion zu loben und zu fördern sind -
selbstlos, mit Hingabe und Ausdauer sich in jener Kunst betätigen, die der
heilige Gregor von Nazianz die „Kunst der Künste und die Wissenschaft der
Wissenschaften“ (60) nennt, in der Kunst, die Jugend zu führen und zu bilden.
Und doch gilt auch für sie das Wort des göttlichen Meisters: „Die Ernte ist
groß, aber der Arbeiter sind wenige" (61).
Bitten wir also den Herrn
der Ernte, daß er noch viele solche Arbeiter der christlichen Erziehung sende,
deren Heranbildung den Oberhirten und den Generalobern der religiösen Orden
sehr am Herzen liegen muß.
Überwachung der weiteren
geistigen Umwelt des Jugendlichen
89 Führung und Überwachung ist
ebenfalls notwendig bei der Erziehung des Jugendlichen, der „sich weich wie
Wachs zum Laster umbiegen läßt“ (62), je nach der Umgebung, in die er
hineingerät. Man muß also die Gelegenheiten zum Schlechten von ihm fernhalten,
ihm dagegen in Erholung und Kameradschaft günstige und leichte Gelegenheit zum
Guten bieten, denn „schlechte Reden verderben gute Sitten" (63).
90 Man kann sogar sagen, daß
heute eine weitreichendere und eingehendere Überwachung vonnöten ist, in dem
Maße, als die Gelegenheiten zu sittlichem und religiösem Schiffbruch für die
unerfahrene Jugend gewachsen sind. Diese Gefahren liegen vornehmlich in den
glaubenslosen und schlüpfrigen, vielfach geradezu in dämonischer Art zu Spottpreisen
vertriebenen Schriften, in den Kinos und jetzt auch in den
Rundfunkdarbietungen, die jede Art von Lektüre weithin leicht zugänglich
machen, wie es der Film mit allen möglichen Schauspielen tut. Diese mächtig
wirkenden Massenmedien, die, wenn gut und nach vernünftigen Grundsätzen
geleitet, dem Unterricht und der Erziehung zu großem Nutzen gereichen können,
dienen leider oft nur dem Anreiz dunkler Leidenschaften und schmutziger
Gewinnsucht. Der heilige Augustinus seufzte über die Leidenschaftlichkeit, mit
der sich in seiner Zeit auch Christen zu den Zirkusspielen hinziehen ließen,
und er erzählt mit dramatischer Lebendigkeit die - glücklicherweise zeitlich
begrenzten - sittlichen Verirrungen seines Schülers und Freundes Alipius (64).
Wie viele Entgleisungen Jugendlicher sind nicht in unsern Tagen als Folge der
heutigen Schauspiele und schlechter Lektüre von Eltern und Erziehern zu
beweinen!
91 Daher verdienen alle jene
Erziehungswerke Lob, die in echt christlicher Hingabe für die Seelen der
Jugendlichen sich die Aufgabe stellen, in eigens dafür bestimmten Büchern und
Zeitschriften den Eltern und Erziehern die oft versteckt in die Schriften und
Schaustellungen eingeschmuggelten sittlichen und religiösen Gefahren
aufzudecken, die ferner keine Arbeit und Mühe scheuen, gute Bücher zu
verbreiten und wirklich erzieherisch wirkenden Schauspielen den Weg zu bahnen,
und die selbst unter großen Opfern Schauspiele und Filme schaffen, bei denen
die Tugend nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen hat.
92 Die notwendige Überwachung
besagt indes nicht, daß die Jugend von der Gemeinschaft, in der sie ja doch
leben und ihre Seele retten muß, abzusondern sei, wohl aber, daß sie heute mehr
denn je nach christlicher Art im voraus gewappnet und gefestigt werden muß gegen
die Verführungen und Täuschungen der Welt, die nach der Mahnung eines
Gotteswortes nur „Begierlichkeit des Fleisches, Begierlichkeit der Augen und
Hoffart des Lebens“ (65) ist. Die Jugendlichen müssen also, wie Tertullian von
den ersten Christen sagte, sein, was die echten Christen aller Zeiten sein
sollen: „Mitbesitzer der Welt, nicht des Irrtums“. (66)
93 Mit diesem Worte
Tertullians haben Wir bereits berührt, was Wir an letzter Stelle zu behandeln
Uns vorgenommen, was aber von höchster Bedeutung ist, nämlich das wahre Wesen
der christlichen Erziehung. Es ergibt sich aus ihrem Eigenzweck, und seine
Betrachtung rückt die überragende Mission der Kirche auf dem Gebiet der
Erziehung erst recht ins volle Licht.
ZIEL UND WESENSGRUND DER
ERZIEHUNG
Das eigentliche Ziel: der
durch die Gnade gebildete vollkommene Christ und Mensch
94 Eigentliches und
unmittelbares Ziel der christlichen Erziehung ist die Mitwirkung mit der Gnade
Gottes bei der Bildung des wahren und vollkommenen Christen: das heißt Christi
selbst in den durch die Taufe Wiedergeborenen, entsprechend dem anschaulichen
Ausdruck des Apostels: „Meine Kinder, für die ich abermals Geburtswehen leide,
bis Christus in euch gestaltet ist (67). Der wahre Christ muß ja das
übernatürliche Leben in Christus leben: „Christus, euer Leben“ (68), und es in
seinem ganzen Tun offenbaren: „damit auch das Leben Jesu in unserem sterblichen
Fleische offenbar werde“ (69).
95 Deshalb umfaßt die
christliche Erziehung den ganzen Bereich des menschlichen Lebens, des
sinnlichen und übersinnlichen, des geistigen und sittlichen, des Lebens des
Einzelnen, der Familie und der Gemeinschaft, nicht um es irgendwie einzuengen,
sondern um es zu erheben, zu ordnen und zu vervollkommnen nach dem Beispiel und
der Lehre Christi.
96 Der wahre Christ, die
Frucht der christlichen Erziehung, ist also der übernatürliche Mensch, der
ständig und folgerichtig nach der vom übernatürlichen Licht des Beispiels und der
Lehre Christi erleuchteten gesunden Vernunft denkt, urteilt und handelt; oder,
um es mit dem heute gebräuchlichen Ausdruck zu sagen: der wahre und vollendete
Charaktermensch. Denn nicht jede beliebige, nach rein subjektiven Grundsätzen
Konsequenz und Beharrlichkeit aufweisende Lebensführung stellt den wahren
Charakter dar, sondern nur die Ausdauer in der Befolgung des ewigen
Grundgesetzes der Gerechtigkeit, wie es auch der heidnische Dichter anerkennt,
wenn er in untrennbarer Verbindung „den gerechten und vorsatztreuen Mann“ (70)
lobt. Anderseits kann aber vollendete Gerechtigkeit nur da bestehen, wo auch
Gott gegeben wird, was Gottes ist, wie es der wahre Christ tut.
Der Wert der christlichen
Erziehung für die Gesellschaft
97 Dieser Endzweck der
christlichen Erziehung erscheint den Weltmenschen als wirklichkeitsfremde Idee,
oder vielmehr als nicht erreichbar ohne Unterdrückung oder Verdrängung der
natürlichen Fähigkeiten und ohne Verzicht auf Diesseitsarbeit, also als etwas
dem Gemeinschaftsleben und dem irdischen Glück Fremdes, zu jeglichem
Fortschritt auf dem Gebiet der Literatur, der Wissenschaft, der Kunst und allen
andern Kulturwirkens Gegensätzliches. Auf einen derartigen Einwurf, den die
Unwissenheit und das Vorurteil der Heiden, auch der Gebildeten der damaligen
Zeit, erhoben - und wie er leider noch häufiger und hartnäckiger heute
wiederholt wird -, hat Tertullian seinerzeit geantwortet: „Wir sind nicht
weltfremd. Wohl sind wir dessen eingedenk, daß wir Gott, unserem Schöpfer und
Herrn, Dank schulden. Wir verschmähen aber keine Frucht seiner Werke. Nur
halten wir Maß, um uns ihrer nicht übertrieben oder in verkehrter Weise zu
bedienen. So leben wir mit euch zusammen in dieser Welt nicht ohne Forum, nicht
ohne Fleischmarkt, nicht ohne Bäder, Kaufläden, Werkstätten, Gasthäuser, eure
Jahrmärkte und den übrigen Geschäftsverkehr. Zusammen .. .mit euch treiben wir
Schifffahrt, leisten Militärdienst, treiben wir Landwirtschaft und Handel. Wir
haben also dieselben Berufe wie ihr und bieten unsere Arbeitskraft zu eurem
Dienste an. Wie wir für euer Wirtschaftsleben unnütz erscheinen können, wo wir
doch mit euch und von euch Brot und Arbeit haben, kann ich wirklich nicht
einsehen“ (71).
98 Der wahre Christ ist also
weit davon entfernt, auf das Diesseitswirken zu verzichten oder seine
natürlichen Fähigkeiten zu beengen. Im Gegenteil, indem er sie mit dem
übernatürlichen Leben zu geordneter Einheit verbindet, entwickelt und
vervollkommnet er sie, veredelt damit das natürliche Leben selbst und führt ihm
wirksamere Werte nicht bloß der geistlichen und ewigen, sondern auch der
materiellen und irdischen Welt zu.
99 Beweis dafür ist die ganze
Geschichte des Christentums und seiner Schöpfungen, die bis auf unsere Tage mit
der Geschichte der echten Kultur und des wahren Fortschritts zusammenfällt.
Beweis dafür sind vor allem die Heiligen, an denen die Kirche und nur sie so
reich ist. Die Heiligen haben in vollkommenstem Grad das Ziel der christlichen
Erziehung erreicht und dabei die menschliche Gemeinschaft veredelt und mit
allen Arten von Gütern beglückt. Die Heiligen waren, sind und werden in der Tat
immer die größten Wohltäter und vollendetsten Vorbilder der menschlichen
Gesellschaft bleiben, für jede Klasse und jeden Beruf, für jeden Stand und jede
Lebenslage, vom einfachen Landmann und Bauer bis zum Gelehrten und Gebildeten,
vom bescheidenen Handwerker bis zum Heerführer, vom Privatmann und
Familienvater bis zum Monarchen, der über Völker und Nationen herrscht, von den
einfachen Mädchen und Frauen der stillen Häuslichkeit bis zu den Königinnen und
Kaiserinnen. Und was soll man erst sagen von der auch für das irdische
Menschheitsglück gewaltigen Leistung der Missionäre des Evangeliums, die den
noch nicht kultivierten Völkern mit dem Lichte des Glaubens zugleich die
Kulturgüter gebracht haben und bringen? Was von den Gründern zahlreicher
karitativer und sozialer Werke und von der unübersehbaren Schar heiliger
Erzieher und Erzieherinnen, die ihr Werk in ihren fruchtbaren Stiftungen für
christliche Erziehung verewigt und vervielfältigt haben zum Nutzen der Familien
und zum unschätzbaren Wohl der Völker?
100 Das sind die Wohltaten der
christlichen Erziehung; sie sind das Werk gerade der christlichen Erziehung,
weil diese das Leben und die übernatürliche Tugend im Menschen zur Entwicklung
und Gestaltung bringt. Denn Christus, unser Herr, der göttliche Lehrer, der
Quelle und Spender dieses Lebens und dieser Tugend ist, wollte allen Menschen,
jeder Klasse und jeden Standes, ein Beispiel geben, vor allem aber der Jugend
in den Jahren seines verborgenen, arbeitsamen, gehorsamen, vor Gott und den
Menschen mit allen individuellen, häuslichen und sozialen Tugenden geschmückten
Lebens.
Schlußwort: Die Kirche, die
vollkommene Erzieherin
101 Alle diese unschätzbaren
Werte, die Wir bisher kaum und nur zum Teil haben andeuten können, gehören der
Kirche derart zu eigen, daß sie geradezu ihr Wesen ausmachen. Sie ist ja der
Mystische Leib Christi, die unbefleckte Braut Christi und dadurch fruchtbare
Mutter und unabhängige und vollendete Erzieherin. Deshalb brach der große und
geistesgewaltige heilige Augustinus - wir begehen übrigens demnächst die
fünfzehnhundertjährige Wiederkehr seines Todes - voll heiliger Begeisterung für
eine solche Mutter in die folgenden Worte aus: „Katholische Kirche, wahre und
wirkliche Mutter der Christen, du lehrst nicht nur Gott, den zu besitzen
seligstes Leben ist, ganz rein und keusch zu verehren. Du machst dir auch die
Nächstenliebe und Barmherzigkeit so zu eigen, daß sich für die
verschiedenartigen Krankheiten, an denen die Seelen ihrer Sünden wegen leiden,
bei dir alle wirksamen Heilmittel in reichster Fülle finden. Du schulst und
lehrst, der Entwicklung und den Bedürfnissen des Körpers wie des Geistes
entsprechend, in kindlicher Weise die Kinder, mit Festigkeit die Jugend, mit
Schonung die Alten. Du ordnest gleichsam in freiwilliger Knechtschaft die
Kinder den Eltern unter; du stellst die Eltern, ausgerüstet mit wohlwollender
Gewalt, über die Kinder. Du verbindest die Brüder miteinander fester und enger
durch die Bande der Religion als durch die des Blutes ... Im Andenken an die
gemeinsamen Stammeltern einest du die Bürger mit den Bürgern, die Völker mit
den Völkern, mit einem Wort: die Menschen miteinander nicht allein durch
gesellschaftliche, sondern auch durch brüderliche Bande. Du lehrst die Könige
für die Völker Sorge tragen; die Völker mahnst du, den Königen untertan zu
sein. Mit Sorgfalt lehrst du, wem Ehre, wem Liebe, wem Ehrfurcht und wem
Furcht, wem Trost, wem Mahnung, wem Ermutigung, wem Züchtigung, wem Tadel, wem
Strafe gebührt. So zeigst du, wie nicht allen das gleiche gebührt, aber allen
Liebe, keinem Kränkung“. (72)
102 Wir wollen, Ehrwürdige
Brüder und vielgeliebte Söhne, Herz und Hände flehend zum Himmel erheben, „zum
Hirten und Bischof unserer Seelen“ (73), zu unserem Gott und König, „der den
Herrschern Gesetze gibt", er möge mit der Stärke seiner Allmacht
verleihen, daß die herrlichen Früchte der christlichen Erziehung in der ganzen
Welt immer weiteren Kreisen zugute kommen und sich mehren zum Besten der
Einzelnen und der Völker.
Als Unterpfand dieser
himmlischen Gnaden erteilen Wir mit väterlicher Liebe Euch, Ehrwürdige Brüder,
Eurem Klerus und Eurem Volke den Apostolischen Segen.
Gegeben
zu Rom bei St. Peter am 31. Dezember 1929,
im
achten Jahr Unseres Pontifikats
Papst
Pius XI.
(1) Mk 10,14.
(2) 2 Tim 4, 2.
(3) Augustinus, Bekenntnisse
I 1, PL XXXII 661.
(4) Joh XIV 6.
(5) Spr XXII 6.
(6) Johannes Chrysostomus, In Mattheum XVIII, Homilia LX, PL LVII 573.
(7) Mk IX 36
(8) Mt XXVIII 18-20.
(9) Pius IX., Enzykl. Quum non sine, 14. Juli 1864
(10) Augustinus, De Symbolo ad catechumenos XllI, PL XL 668.
(11) Leo XllI., Enzykl. Libertas praestantissimum, 20. Juni 1888, ASS XX (1888) 607.
(12) Pius x., EnzykI. Singulari quadam, 24. September 1912, AAS IV
(1912) 658.
(13) A. Manzoni, Osservazioni sulla Morale Cattolica III.
(14) CIC 1375.
(15) Hilarius, Commentarium in Matthaeum XVIII, PL IX 910.
(16) CIC 1381, 1382.
(17) Leo XIII., Enzykl. Nobilissima Gallorum gens, 8. Februar 1884, Leonis
P. XIII, Allocutiones, epistolae, constitutiones, Paris, Desclée de Brouwer,
1887, II 44.
(18) Mt XXVIII 19.
(19) Pius XI., Ansprache an
die Alumnen des Kollegs von Tusculum, genannt di Mondragone, 14. Mai 1929. OR 16. 5.1929.
(20) Dtn XXXII 4.
(21) S. Th. II- II q. 102, a. 1.
(22) S. Th. II - II q. 10, a. 12.
(23) S. Th. III, Suppl. q. 41, a. I.
(24) CIC 1113.
(25) Leo XIII., Enzykl. Rerurn novarurn, 15. Mai 1891, ASS XXIII
(1890-1891) 658.
(26) A. a. O.
(27) Leo XIII., Enzykl. Sapientiae christianae, 10. Januar 1890, ASS
XXII (1889-1890) 403.
(28) CIC 1113.
(29) “The fundamental theory of liberty upon which all governments in
this union repose excludes any general power of the State to standardize its
children by forcing them to accept instruction from public teachers only. The
child is not the mere creature of the State; those who nurture him and direct
his destiny have the right coupled with the high duty, to recognize, and
prepare him for additional duties." U. S. Supreme Court Decision in the
Oregon School Cases, June 1,1925.
(30) Pius XI. Schreiben an
den Kardinalstaatssekretär, 30. Mai 1929, AAS XXI (1929) 302.
(31) CIC 750 § 2. Thomas
Aquinas, S. Th. II-II q. 10, a. 12.
(32) Pius XI., Ansprache an
die Alumnen des Kollegs von Tusculum, genannt di Mondragone, 14. Mai 1929.
(33) Pius XI., Ansprache an
die Alumnen des Kollegs von Tusculum, genannt di Mondragone, 14. Mai 1929.
(34) P. L. Taparelli, Saggio
teoretico di Diritto naturale, Nr. 922, ein Werk, das nie genug gelobt und den
Universitätsstudenten. zum Studium empfohlen werden kann. (Vgl. Unsere
Ansprache vom 18. Dezember 1927).
(35) Leo XIII., Enzykl.
Immortale Dei, 1. November 1885, ASS XVIII (1885) 161-180.
(36) Leo XIII., EnzykI. Sapientiae christianae, 10. Januar 1890, ASS
XXII (1889-1890) 385-404.
(37) Leo XIII., Enzykl. Immortale Dei, 1. November 1885.
(38) Leo Xlii., Enzykl. Immortale Dei, 1. November 1885, ASS XVIII (1885)
166.
(39) Augustinus, Epist. CXXXVßI, PL XXXIII 532.
(40) Silvio Antoniano, Dell'educazione cristiana dei figliuoli, 143.
(41) Pius Xl., Schreiben an
den Kardinalstaatssekretär, 30. Mai 1929, AAS XXI (1929) 302.
(42) Conc. Vat., Sess. III, c. 4. Denzinger Nr. 1799.
(43) Spr XXII 15.
(44) Weish VIII 1.
(45) Joh III 8.
(46) Röm VII 23.
(47) Silvio Antoniano, Dell' educazione cristiana dei figliuoli, II 88.
(48) Mt XVIII 7.
(49) Eph VI 4.
(50) Ps CX 10; Sir I 16.
(51) Nic. Tommaseo, Pensieri sull' educazione I, 3,6.
(52) Pius IX., Enzykl. Quum non sine, 14. Juli 1864; Syllabus, Prop. 48, 8.
Dezember 1864. - Leo XlII., Ansprache Summi Pontificatus, 20. August 1880;
Enzykl. Nobilissima Gallorum gens, 8. Februar 1884; Enzykl. Quod multum, 22. August
1886; Brief Officio sanctissimo, 22.Dezember 1887; Enzykl. Caritatis, 19. März
1894; usw. (Vgl. GIG, Ausgabe mit Quellenangabe zu Kan. 1374).
(53) CIC 1374.
(54) Leo XIII., Enzykl. Militantis Ecclesiae, 1. August
1897, ASS XXX (1897-1898) 3.
(55) Basilius, Homilia XXII, PG XXXI 570.
(56) Quintilianus, Inst. Or. I 8.
(57) 1 Thess V 21.
(58) Seneca, Epist. XLV.
(59) Leo XIII., Enzykl. Inscrutabili, 21. April 1878, ASS X (1877) 585-592.
(60) Gregor von Nazianz,
Oratio 11, PG XXXV 426.
(61) Mt IX 37.
(62) Horaz, De arte poet. V 163.
(63) 1 Kor XV 33.
(64) Augustinus, Confessiones VI 8; PL XXXII 726.
(65) 1 Joh II 16.
(66) Tertullian, De idololatria XIV, PL I 682.
(67) Gal IV 19.
(68) Kol III 4.
(69) 2 Kor IV 11.
(70) Horaz, Odes III 3, 1.
(71) Tertullian, Apologeticum XLII, PL I 491.
(72) Augustinus, De moribus
Ecclesiae catholicae 13O, PL XXXII 1336.
(73) Vgl. 1 Petr II 25.
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- CIVITAS Heft 16-2013 (2013.02.07)
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