| Demokratie 6: Die Aporien der Demokratie |
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| Dienstag, den 27. Juli 2010 um 00:00 Uhr | ||||
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1. Ein meist unausgesprochenes Grundprinzip der Demokratie lautet, daß die Beteiligung vieler an der Beratung politischer Angelegenheiten zu besseren Ergebnissen führt, als die Entscheidung eines Einzelnen. In ganz seltenen Ausnahmefällen und dann, wenn die an den Beratungen Beteiligten in wesentlichen Grundsätzen übereinstimmen, mag diese Annahme zutreffen. In den allermeisten Fällen jedoch ist eher das Gegenteil der Fall, wie die Meisten aus eigener Erfahrung berichten könnten.
2. Ein weiteres Grundprinzip der Demokratie lautet, daß die Beratung öffentlicher Angelegenheiten alle angehe und deshalb auch alle Beteiligten berechtigt sind, ihre Meinung abzugeben. Diese Annahme hat, wie Amerio (505) herausstellt, die Auffassung zur Voraussetzung, das „Recht an der Beratung mitzuwirken, hinge von der Freiheit des menschlichen Wesens ab. Dagegen hängt ein solches Recht vom Wissen ab, das man sich über die Angelegenheit selbst erworben hat.“ Mit Verweis auf Platons Kriton 7 führt Amerio weiter aus: „Handelt es sich um Reiten, Gymnastik oder Heilkunde, sollte man, um darüber zu befinden, keine x-beliebige Person zu Rate ziehen, sondern nur die darin Bewanderten.“ Die meisten politischen Angelegenheiten in modernen demokratischen Staaten sind derartig komplex und schwierig zu durchschauen, daß selbst die Politiker heute in den allermeisten Fällen Fachleute zur Beratung heranziehen und dann nach deren Votum entscheiden. Wie soll dann aber ein durchschnittlicher Bürger an den öffentlichen Angelegenheiten beteiligt werden, wenn selbst die Politiker, die dafür bezahlt werden, damit überfordert sind.
3. Eine weitere Aporie der Demokratie betrifft die Mehrheitsentscheidung. Diese beruht auf der Vorstellung, daß der Wille der Mehrheit nicht nur der richtige und rationale sei, sondern auch der Wille aller. Daß dieser Satz der Logik widerspricht, ist offensichtlich, denn die Aussage bedeutet soviel wie die falsche Behauptung, der Teil sei das Ganze. Faktisch wird aber so gehandelt, denn die demokratisch gewählte Regierung, die im allgemeinen durch eine Koalition von nicht mehr als 51 Prozent der (abgegebenen) Stimmen auf sich vereinigt, handelt so, als ob sie das Recht hätte, sich als Vertreter der ganzen Nation zu betrachten.
Diese Vorstellung ist aber auch noch aus einem ganz anderen Grund falsch, nämlich auf Grund der Voraussetzung, daß der Wille der Mehrheit immer richtig ist. Die Mehrheit hat aus sich selbst heraus kein Werte setzendes Vermögen und was jeweils zum Besten des Gemeinwohls ist, ist nicht identisch mit dem Mehrheitswillen des Volkes. Auch kann der Wille der Mehrheit dem Naturrecht widersprechen, wie dies in den vergangenen Jahrzehnten nicht selten der Fall gewesen ist. Erinnert sei nur an die Gesetzgebung zur Abtreibung, die einen ungeheueren Schaden für das Gemeinwohl bedeutet und auf schwerste Weise dem Recht widerspricht. Nach katholischer Wertordnung werden die Gesetze nämlich nicht durch Setzung der Mehrheit erzeugt, sondern ergeben sich aus dem Naturrecht und dem Gemeinwohlprinzip. Nicht alles, was legal ist, ist auch gerecht, wie schon Cicero wußte: „Ich erachte es als sehr töricht, alles für gerecht zu halten, was in Institutionen oder Gesetzen der Völker festgelegt ist.“ (De Legibus, I, XV, 42, zitiert nach Amerio 506).
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Betrachten wir nun die Aporien des demokratischen Staates. Alle Aporien, so hatten wir mit einem Zitat von Romano Amerio gesagt, kommen darin überein, daß der demokratische Staat heute leugnet, daß alles politische Handeln dem Gemeinwohlprinzip untersteht, das die Meinung der Menschen übersteigt und dieser sogar entgegengesetzt sein. Daraus ergeben sich die weiteren Aporien.