| EU-Ermächtigungsgesetz zur Durchsetzung der Homodiktatur |
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| Dienstag, den 13. Juli 2010 um 11:49 Uhr | ||||
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Die neue Richtlinie ist nicht nur ein aggressiver totalitärer Angriff auf das Naturrecht, sondern ein schwerwiegender Angriff und Grundrechte, wie sie in jeder zivilisierten Gesellschaft üblich sind. So werden die Grundsätze der Vertragsfreiheit und der Gewissensfreiheit der „Gleichheit“ geopfert und der staatlichen Kontrolle und Bevormundung unterzogen.
Die neue Richtlinie trägt den schicken Namen „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ (COM 2008, 426). „Vorschlag“ heißt dieses faschistische EU-Ermächtigungsgesetz, weil es durch ein Veto eines einziges Landes noch nicht verabschiedet ist. Welchen Landes? Deutschland! Doch auf das dauerhafte Bestehen dieses Vetos sollte man sich nicht verlassen. Die Homolobby wird die Bundesregierung schon so massiv unter Druck setzen, daß sie schließlich umkippt.
Worum geht es nun? Die neue Richtlinie dehnt die sogenannte „Antidiskriminierungsgesetzgebung“ auf alle Bereiche des sozialen Lebens aus. Schon bisher darf ein Hausvermieter eine Homopaar nicht zurückweisen, auch wenn das Haus vorwiegend mit Familien bewohnt ist, die er vor der Perversion schützen möchte. Ähnliche Bestimmungen gelten im Arbeitsrecht und anderen Bereichen.
Die neue Richtlinie dehnt diese Gesetzgebung nun auf alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens aus und verschärft es zugleich dadurch, daß allein das subjektive Empfinden einer Diskriminierung ausreicht, um Anklage zu erheben. Der Angeklagte, z.B. der katholische Priester, der in der Predigt sagt, daß praktizierte Homosexualität eine schwere Sünde ist, muß nun seinerseits beweisen, daß er nicht diskriminieren wollte. Dies ist eine Umkehr der Beweißlast, wie sie typisch im Nationalsozialismus und im linken GULAG-Kommunismus üblich war.
Weiterhin wird der Frage, ob eine „Diskriminierung“ absichtlich oder versehentlich geschehen ist, wird in der Richtlinie ausdrücklich keine Bedeutung beigemessen. Dies bedeutet z.B., daß ein Radsportverein, der einen Rollstuhlfahrer nicht als Mitglied aufnimmt, diskriminiert. Eine katholische Adoptionsstelle, die Kinder nicht an Homosexuelle vermittelt, kann sofort der „Diskriminierung“ angeklagt werden und ein Bischof, der keine homosexuellen Bewerber für das Priesterseminar akzeptiert, wird wegen „Diskriminierung“ verurteilt.
Alle Homoverbände Europas jubeln bereits jetzt unverhohlen über diesen gewaltigen Erfolg, der praktisch alle Wünsche dieser Klientel auf einmal erfüllt.
Wenn diese Richtlinie durchgeht, und das dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, wird die Christenverfolgung in Europa eine neue Dimension erreichen. Ein echter Christ kann nicht schweigen zu der Sexualisierung der Gesellschaft durch Perverse aller Schattierungen und wird deshalb über kurz oder lang im Gefängnis landen.
Diese neue „Gleichheitsgesetz“ ist die Konsequenz des Liberalismus in Europa, der jetzt sein totalitäres, faschistoides Angesicht zeigt. Die EU-Diktatur ist Wirklichkeit. Wer noch glaubt, wir lebten in einer Demokratie, der hat den Blick für die Realität verloren.
Als Christen sind wir zum Widerstand verpflichtet. Nach dieser neuen Richtlinie darf ein Christ sich nicht richten!
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- CIVITAS Heft 16-2013 (2013.02.07)
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am 15.06.2013 14:00



Wer jetzt nicht aufwacht, der sitzt bald im Gefängnis! Der EU-Rat plant die Durchsetzung eines weiteren „Antidiskriminierungsgesetzes“, das Fünfte, das bisher alles Dagewesene in den Schatten stellt und eine ganz offene Gesinnungsdiktatur in allen Bereichen des Lebens schafft. Während die bisherigen „Antidiskriminierungsgesetze“ in verschiedenen Bereichen eine „Zurücksetzung“ von Homos und anderen Sexualneurotikern verbietet, wird die neue Richtlinie auf alle Bereiche ausgedehnt und es reicht künftig allein das subjektive Empfinden einer „Diskriminierung“, um Anklage erheben zu können.
